Wow, was für erfreuliche Nachrichten: >>[...] Die Grenze von 1,5 Grad Celsius ist laut Gutachten kein politisches Ziel, sondern völkerrechtlich verbindlich. Die Richter:innen führen unmissverständlich aus: „Eine Erwärmung um 1,5 Grad Celsius gilt für die meisten Länder, Gemeinschaften, Ökosysteme und Sektoren als nicht sicher und birgt erhebliche Risiken für natürliche und menschliche Systeme.“ Jedes Land müsse somit Maßnahmen ergreifen, um einen angemessenen Beitrag zum Temperaturziel des Paris-Abkommens zu leisten. Gemeinsam müssten alle Maßnahmen geeignet sein, die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. „Eine klare Botschaft auch an die deutsche Bundesregierung. Eine Verwässerung der Klimaziele ist unzulässig“, betont [...] Staaten, die untätig bleiben oder gezielt Maßnahmen blockieren – etwa durch Subventionen für fossile Energien – können völkerrechtlich haftbar gemacht werden. „Insbesondere die Erteilung von Lizenzen für die Exploration fossiler Energien sowie die Gewährung von Subventionen für fossile Brennstoffe können eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen“, so [...] Das stärkt Klimaklagen von jungen Menschen und Umweltverbänden auch vor nationalen Gerichten. [..] dass das Gutachten voraussichtlich von nationalen Gerichten zur Auslegung internationaler Verpflichtungen herangezogen und darüber Eingang in rechtsverbindliche Entscheidungen finden werde. [..]<<
https://www.riffreporter.de/de/umwelt/igh-klimagutachten-1-5-grad-grenze-voelkerrecht-bindend
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