Der Stadtrat tagte: Erneuter Vorstoß der AfD-Fraktion zum „Astoria“ scheitert wie gehabt · Leipziger Zeitung

Der Zustand des Hotels „Astoria“ ist eine Tragödie. Ein Trauerspiel in vielen Akten. Seit gut 30 Jahren wird Leipzigs einstiges Vorzeigehotel nicht mehr

Leipziger Zeitung
Wieder #scheitert ein Testflug von #ElonMusks #Starship. Der #Tesla-Chef zeigt sich optimistisch. Ein Kritiker spricht vom „großen #politischen #Skandal“. Und plädiert dafür, #Musk zu #enteignen https://www.fr.de/panorama/weitere-pleite-fuer-spacex-waere-sofort-dafuer-musk-zu-enteignen-zr-93758983.html
Weitere Pleite für SpaceX – „Wäre sofort dafür, Musk zu enteignen“

Wieder scheitert ein Testflug von Elon Musks „Starship“. Der Tesla-Chef zeigt sich optimistisch. Ein Kritiker spricht vom „großen politischen Skandal“.

Abschiebungen: Gewerkschaft der Polizei fordert mehr Personal

Warum scheitert etwa jede zweite Abschiebung in Niedersachsen? Der Landeschef der GdP äußert sich im NDR Interview.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschiebungen-Gewerkschaft-der-Polizei-fordert-mehr-Personal,gdp160.html

#GdP #Polizei #Gewerkschaft #Abschiebung #Personal #scheitert #Asyl #Migration #Niedersachsen

Gescheiterte Abschiebungen: Das fordert die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen

Die neue schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) will mehr abgelehnte Asylbewerber abschieben. Die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen warnt vor zu hohen Erwartungen.

#Meloni #scheitert zum Ersten, Zweiten, Dritten

Die #Justiz zwingt die ita­lie­ni­sche Re­gie­rung, nach #Albanien ver­schiff­te #Geflüchtete zu­rück­zu­ho­len

Aus Rom #MichaelBraun

Die am Dienstag von der italienischen Marine nach Albanien gebrachten Bootsflüchtlinge sind wieder in Italien
https://www.taz.de/!6066538

Europäische Migrationspolitik: Meloni scheitert zum Ersten, Zweiten, Dritten

Die Justiz zwingt die italienische Regierung, nach Albanien verschiffte Geflüchtete zurückzuholen.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir über gleich neun Klatschen gegen die AfD, über eine Niederlage von “Nius” vor Gericht und weitere Urteile. Diesen Monat geht es unter anderem um das Scheitern der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht sowie um Urteile nach den Ausschreitungen in England.

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

1. AfD scheitert am Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen der AfD-Fraktion des Bundestags als teilweise unbegründet abgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen. In einer Klage wandte sich die AfD gegen die Abwahl des AfD-Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages in der 19. Wahlperiode, also 2017-2021. Es handelte sich um Rechtsextremist Stephan Brandner. In der anderen “rügt sie die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden des Innenausschusses, des Gesundheitsausschusses und des Entwicklungsausschusses in der 20. Wahlperiode, bei denen die von ihr vorgeschlagenen Kandidaten jeweils keine Mehrheit erreichten”, wie das Verfassungsgericht schreibt. Wenn die Mehrheit der Stimmen keinen AfD-Vorsitzenden in einem Ausschuss möchte, dann hat die AfD keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, urteilte nun Karlsruhe.

Organklagen, oder auch Organstreitigkeiten, sind “Streitigkeit[en] zwischen obersten Bundesorganen, etwa der Regierung und dem Parlament, um die verfassungsrechtlichen Rechte und Kompetenzen” (bpb). Zu beiden Klagen kam es, weil sich die AfD-Fraktion ungleich behandelt fühlte. Da ist sie wieder, die Opferkarte, die die AfD doch stets gerne ausspielt.

Peinlich! AfD Niedersachsen täuscht über Ausladung durch Gastwirt

Wie werden Ausschussvorsitzende bestimmt?

Aber schauen wir uns die gescheiterte Klage etwas genauer an. Konkret konnte es die AfD also nicht leiden, dass in der vergangenen Wahlperiode Brandner als AfD-Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt wurde und in der aktuellen Wahlperiode in drei weiteren Ausschusswahlen ihre Kandidaten für den Vorsitz keine Mehrheit erreichten. Der Deutsche Bundestag ist traditionell eine Mischung aus Arbeitsparlament und Redeparlament. In Arbeitsparlamenten finden die meisten Verhandlungen für Gesetzestexte in den jeweiligen Ausschüssen statt – sie spielen also eine zentrale Rolle bei Entscheidungsprozessen. Ein reines Redeparlament finden wir beispielsweise in Großbritannien. 

Die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Bestimmung ihrer Vorsitzenden erfolgt entsprechend der Stärkeverhältnisse der einzelnen Fraktionen. Eigentlich sollen im Ältestenrat die Ausschussvorsitzenden bestimmt werden. Wird jedoch keine Einigung gezielt, greift ein sogenanntes “Zugriffsverfahren”. In diesem wählen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden gemäß der Sitzverhältnisse im Parlament in einer festgelegten Reihenfolge. In den konstituierenden Sitzungen schlägt die berechtigte Fraktion dann einen Kandidaten für den Vorsitz vor. Bis zur 18. Wahlperiode (2013-2017) galt, dass der Vorschlag ohne Abstimmung angenommen wurde, wenn kein Widerspruch erhoben oder allgemeine Zustimmung signalisiert wurde. Nur in Ausnahmefällen fand eine Wahl statt.

Dies änderte sich jedoch mit der 19. Wahlperiode, immer häufiger kam es zu keiner Einigung und eine Wahl musste stattfinden. Der AfD-Abgeordnete Brandner erhielt damals die notwendigen Mehrheiten für den Vorsitz im Rechtsausschuss. Als Ausschussvorsitzender muss man jedoch parteipolitische Neutralität wahren. Mehrere Ausschussmitglieder beschwerten sich aber über Brandner, da er bei Auftritten beim Deutschen Anwaltverein nicht das entsprechende Maß parteipolitischer Zurückhaltung an den Tag legte. Auch einige Twitter-Posts wurden ihm 2019 zum Verhängnis – er wurde mit 37 Ja- gegen sechs Nein-Stimmen als Vorsitzender abgewählt. Um welche Posts es genau ging, kannst du hier nachlesen:

Hetze: Alle Gründe, warum Brandner (AfD) abgewählt werden musste

Dieses Jahr erhielt Brander eine gesalzene Geldstrafe:

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

Sorry AfD, das ist einfach Demokratie 

Und was war mit der zweiten Organklage der AfD? Zu Beginn der 20. Wahlperiode (2021) wurden die Ausschussvorsitzenden wieder nach dem Zugriffsverfahren verteilt, wobei die AfD-Fraktion die Vorsitze der Ausschüsse für Inneres und Heimat, Gesundheit sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhielt. In den konstituierenden Sitzungen am 15. Dezember 2021 wurden auf Antrag der Regierungsfraktionen geheime Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden durchgeführt. Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten erhielten jeweils keine Mehrheit. Die Vorsitze sind vakant – die stellvertretenden Vorsitzenden leiten die Ausschüsse. Die AfD-Fraktion hat zwar – wie alle Fraktionen – das Recht, in den Ausschüssen vertreten zu sein, ein Recht auf Stellung des Vorsitzenden gibt es jedoch nicht. Diesem sind lediglich organisatorische Aufgaben zugeschrieben. Wie die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, sagte:

“Mit einer freien Wahl wäre es unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte.”

Ein ganz normales Prinzip einer demokratischen, freien Wahl: keine Mehrheit, keine Vorsitzenden. Auch bei der Abwahl von Brandner wurde die notwendige einfache Mehrheit bei weitem übertroffen. Demokratie versteht die AfD einfach nicht. Zum Glück muss sie sich dennoch demokratischen Institutionen und der Gewaltenteilung unterwerfen – das Bundesverfassungsgericht beweist dies mit seinem Urteil.

Thüringen: Die Faschisten lieferten heute das beste Argument für ein AfD Verbot

2. AfD-Funktionärin rechtskräftig verurteilt

Wir bleiben noch bei der rechtsextremen AfD. Die AfD-Parteifunktionärin und Weidel-Mitarbeiterin Marie-Thérèse Kaiser wurde rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie hatte gegen das Urteil im Mai Revision eingelegt, wir berichteten:

Urteile des Monats Mai: Niederlagen für gleich 6 AfD-Politiker!

Kaiser hetzte 2021 gegen Schutzsuchende, indem sie afghanische Geflüchtete pauschal mit Gruppenvergewaltigungen in Verbindung brachte. Dafür wurde sie erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Dies bestätigte bereits das Landgericht Verden im Mai: Es handelte sich um einen “Angriff auf die Menschenwürde”. Kaisers Revision gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht Celle nun als unbegründet verworfen. Kaiser ist auf Social Media stark mit rechtextremen Netzwerken verknüpft, wie eine Correctiv-Recherche zeigt.

3. Mehr als 200 Urteile nach rassistischen, pogromähnlichen Ausschreitungen in England

Im August begingen in England Rechtsextreme, angestachelt durch Fake News, rassistische pogromähnliche Ausschreitungen gegen Unschuldige. Viele der Accounts, die diese Menschen mit reichweitenstarken Lügen auf Twitter aufgehetzt haben, wurden durch Elon Musk erst entsperrt oder ihnen wurde durch den Twitter-Alogrithmus ihre Reichweite erhöht. Bei den Ausschreitungen wurden damals zahlreiche Polizisten verletzt, Fahrzeuge in Brand gesteckt und Geschäfte geplündert. 

Zuvor hatte es in Southport eine Messerattacke gegeben, bei der drei junge Mädchen starben und weitere Personen verletzt wurden. Es wurde der Fake verbreitet, dass der Täter ein muslimischer Migrant gewesen sei. Der Täter wurde jedoch in Großbritannien geboren. Seine Eltern stammen aus Ruanda. Die Familie war christlich und offenbar stark in der lokalen Kirche engagiert. Wir haben damals berichtet:

England: Wie Elon Musk hilft, den “Bürgerkrieg” anzufachen

Mehr als 200 Menschen sind seitdem wegen ihrer Rolle bei den Ausschreitungen verurteilt worden. 193 der insgesamt 202 verurteilten Menschen müssen ins Gefängnis (Stand 05. September). Die bisher höchste Strafe (Stand 06. September) erhielt ein 27-Jähriger rechtsextremer Randalierer: Er muss 9 Jahre ins Gefängnis, wie der Sheffield Crown Court urteilte. Er hatte Feuer vor einem Hotel entfacht, in dem Asylbewerber:innen untergebracht waren. Der Richter sagte: “Wie die anderen Gewaltausbrüche sei die Tat “voller Rassismus von Anfang bis zum Ende” gewesen.”

Der bisher jüngste Verurteilte ist ein 13-Jähriger, der sich im nordenglischen Manvers einem Mob angeschlossen hatte und Wurfgeschosse auf ein Hotel warf, in dem Migranten untergebracht waren. Nun muss er für ein Jahr gerichtlich festgelegte Auflagen erfüllen. Auch zwei 12-Jährige wurden angeklagt. In England beginnt die Strafmündigkeit ab 10 Jahren. Weitere Verurteilungen werden vermutlich folgen.

4. Bußgeld wegen Datenklau: Polizist muss Strafe zahlen

Ohne dienstlichen Anlass Daten in 20 Fällen abgefragt und weitergegeben: Das wird einem Greifswalder Polizisten vorgeworfen. Wie Endstation Rechts berichtete, stammen die abgefragten persönlichen Daten vor allem von Personen aus der linken Szene und wurden auf Social Media mutmaßlich an Rechtsextreme weitergegeben. Dies geschah bereits 2019, die Staatsanwaltschaft konnte seinerzeit aber nicht nachweisen, dass der Polizist die angefragten Daten weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde eingestellt.

Anfang September ging es vor dem Landgericht Schwerin nun um ein Bußgeldverfahren gegen den Polizisten wegen Datenschutzverstößen. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 800 Euro. Laut Katapult-Magazin habe sich der Polizist offen AfD-nah gezeigt, sei auf entsprechenden Demonstrationen aufgetaucht und soll auch auf Facebook deutlich Position bezogen haben. Weiterhin ist unklar, ob der Greifswalder Polizist auch noch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Zumindest letztes Jahr war er noch vom Dienst suspendiert.

5. Nachbarn mit Corona angesteckt: Bewährungs- und Geldstrafe

Eine Frau hielt während der Corona-Pandemie die Quarantäne-Vorschriften nicht ein und steckte ihren Nachbarn mit Corona an. Dieser starb daraufhin an einer durch die Corona-Infektion ausgelösten Lungenentzündung. Wegen fahrlässiger Tötung wurde sie nun vom Landgericht Klagenfurt (Österreich) zu einer Bewährungsstrafe von 4 Monaten und einer Geldstrafe von insgesamt 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was vermutlich sehr häufig während der Pandemie geschah – Kontaktpersonen, die Quarantäne-Vorschriften missachten und weitere Personen anstecken – konnte im vorliegenden Fall genau nachgewiesen werden. Ein Gutachter stellte durch eine Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen nahezu vollständig mit dem Virus der Frau übereinstimmte. Laut dem Experten ist eine derart hohe Übereinstimmung äußerst selten, da sich Coronaviren in der Regel schnell verändern.

Es ist nicht die erste Verurteilung der Frau. Wie N-TV schreibt: “Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten.”

6. Geldstrafe für IB-Aktivisten, die teils für AfD arbeiten sollen

Drei Mitglieder einer Burschenschaft und Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung wurden heute vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt. Der Grund: vermummte Teilnahme an einer nächtlichen Aktion der IB. Zwei der Aktivisten sollen als Minijobber für einen Abgeordneten der AfD tätig sein. Nach Angaben von Endstation.Rechts waren die beiden Teil eines BR-Berichts vom März dieses Jahres über rechtsextreme Mitarbeiter im bayerischen Landtag. 

Die nächtliche Aktion fand bereits im Mai vergangenen Jahres im Alten Botanischen Garten in München statt. 11 Personen nahmen teil, die Polizei konnte nach einer Verfolgungsaktion bzw. vor Ort jedoch nur die nun verurteilten drei Männer fassen. Ein skurriles Detail schildert Endstation.Rechts:

“Einem der Angeklagten wurde zum Verhängnis, dass er einen hohen Torbogen bestiegen hatte und dort von der Feuerwehr „geborgen“ werden musste.”

Alle drei gaben an, Studierende zu sein. Die Geldstrafe fiel gering aus: 40 Tagessätze zu 15 Euro für zwei und 30 Tagessätze zu 15 Euro für den anderen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Offiziell auf der Unvereinbarkeitsliste, gibt es zwischen der AfD und der Identitären Bewegung nur noch eine Scheindistanz. Aktuell wird von Seiten der AfD nicht versucht, sich von den rechtsextremen Identitären zu distanzieren (wie wir bei den scheinbaren Minijobs der zwei Verurteilten bei AfD-Abgeordneten sehen). Stattdessen wird versucht, sie zu verharmlosen. Diese Strategie scheitert an den Fakten. Die Identitären sind Teil einer globalen extremistischen Bewegung. Mehr dazu in diesem Artikel:

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

7. Verurteilung von IS-Rückkehrerin

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte eine ehemalige IS-Terroristin zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung. Sie war 2013 nach Syrien gereist und heiratete dort einen islamistischen Kämpfer der Al-Nusra-Front. Später traten sie und ihr Ehemann zur IS-Terrormiliz über. Vor Gericht legte die IS-Rückkehrerin ein umfangreiches Geständnis ein. Dabei gestand sie auch, eine damals 15-Jährige aus Konstanz überredet zu haben, ebenfalls nach Syrien auszuwandern und sich den Islamisten anzuschließen.

Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 2014 lebte die Deutsch-Französin bei ihrer Schwiegermutter in Köln und gehörte dem IS noch bis mindestens Februar 2015 an. Auch überwies sie ihrem mittlerweile Ex-Mann noch Geld nach Syrien. Ihr Ex-Ehemann ist in Deutschland wegen eines Angriffs auf einen Polizisten bereits verurteilt worden. Auch seine Mutter, die ihm von Köln aus half, ein Logistikzentrum für den IS in der Türkei aufzubauen, wurde verurteilt.

Warum die IS-Rückkehrerin erst jetzt verurteilt wurde, ist unklar. Mittlerweile ist sie geschieden. 2011 soll sie sich in der Moschee und über Chatgruppen radikalisiert haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis der Redaktion: Teile dieses Artikels wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

Artikelbild: Bernd von Jutrczenka/dpa

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-september-afd-scheitert-am-bundesverfassungsgericht/

#bundesverfassungsgericht #monats #scheitert #september #urteile

Urteile des Monats August: 9 Klatschen für die AfD

Die Urteile des Monats August sind wieder zahlreich und mit ziemlich vielen Niederlagen für die rechtsextreme AfD und gleich mehrere für Höcke und seinen Landesverband.

Volksverpetzer

Windkraft-Gegner in Baden-Württemberg behaupteten, in ihrem Ort gebe es nicht genug Wind für eine neue Anlage und protestierten dagegen. Ihr Protest scheiterte aber an zu starkem Wind. Kein Witz.

Im beschaulichen Südbaden, zwischen Schneckental und Staufen, sind in der Ebene des Rheintals Windkraft-Anlagen geplant. Eine örtliche Bürgerinitiative mit Verbindungen in die Reste der Querdenken-Szene macht mobil. Ihr haltloses Argument: Bei uns in der Rheinebene zwischen Anbau von Hybridsaatmais und Shisha-Tabak gibt es gar nicht genug Wind, damit sich so ein Windrad lohnt. Das ist falsch

Die geniale Idee der Klein-Bürgerinitaitve “BI Intelligente Energiewende”: Wir lassen rote Ballons steigen und zeigen, wie hoch die bösen Windräder sein werden. Aber das ging nach hinten los. Aus Versehen bewiesen die Windkraft-Gegner nämlich, warum es sogar zu weniger Windrädern führt, wenn einzelne Windräder größer sind. Doch von vorn.

Aktion vom Winde verweht:

Just an diesem heißen Sommertag wehte ein starker heißer Wind in Südbaden. Die Ballons konnten nicht richtig aufsteigen und blieben viel zu niedrig. Man konnte gar nicht sehen, wie hoch die 200 Meter denn nun wirklich sind. 

Hätten sich die Windkraft-Gegner informiert, etwa im Windatalas des Landes Baden-Württemberg, dann würden sie sehen, dass das geplante Gebiet durchaus geeignet ist und dort häufig viel Wind weht, besonders in 200 m Höhe. 

Geeignet ist es auch, weil es leicht zugänglich ist und weil die Windräder in Maisfeldern stehen – wie sie für die Region typisch und auch ökologisch kaum bedenklich sind. Maismonokulturen oder Tabak bieten kaum Lebensraum für Insekten. 

Auch die optischen Beeinträchtigungen der Burgruine von Staufen  – Burgruinen gibt es im Rheintal viele  – ist nicht größer, als etwa durch andere Bauten, die dort seit Jahrzehnten stehen, wie Plastikfabrik oder Hochspannungsleitungen.

Die “visuelle Beeinträchtigung” liegt offensichtlich längst vor, durch die eigene große Plastikfabrik und die neue Ortsumfahrung direkt am Fuß des Schlossbergs.

Auch ist die Burg aus Bad Krozingen kaum ungetrübt hinter der bestehenden 110 kV-Starkstromleitung zu erkennen.

Im Windatlas Baden-Württemberg sieht man es gut: das vorgeschlagene Gebiet zwischen Bad Krozingen, Staufen und Ehrenkirchen ist durchaus geeignet. 

Der ganze Vorgang klingt eigentlich ganz lustig, ist aber irgendwie für die Gruppen, die sich in den letzten Monaten hier zusammentun, um gegen Windkraft zu protestieren, typisch: Kein Argument ist zu blöd, zu abwegig oder zu absurd, um es nicht gegen Windräder ins Feld zu führen.

Karte aus der Verwaltungsvorlage: Windräder wären deutlich weiter weg als gesetzlich gefordert Abstände und lägen in Bereichen in denen es keine ökologisch sensiblen Dinge gibt, sondern größtenteils Monokulturen mit Hybridsaatmais. 

Unterschiedliche Motivationen gegen Windkraft

Dabei sind die Anti-Windkraft-Initiativen durchaus unterschiedlich: In Freiburg Kappel – einem ehemals von Bergbau (auch das gibt es im Schwarzwald) geprägten Dorf, das nun zur Stadt Freiburg gehört, agiert eine seltsame Mischung aus ehemals Anti-5G-Gruppen, die noch vor einigen Monaten gegen einen Mobilfunkmast mobil gemacht hatten und Resten der südbadischen Querdenker Bewegung, die ihren Namen aus Angst “die Antifa ist im Raum”, nicht sagen wollten.

Dabei gibt es durchaus berechtigte Sorgen. Eine Anwohnerin betreibt eine Pension, die mit etwa 500 Meter zum geplanten Gebiet das nächstgelegene Gebäude ist, und fürchtet einen Wegbleiben ihrer Gäste, wenn diese auf Windräder blicken. Allerdings fürchten auch Ortschaftsräte, dass das mit der Windenergie nicht klappt und man die Energiewende sowieso nicht schaffen wird. Gleichzeitig scheinen auch viele Fragen zum Thema Speicher, Netzausbau oder ähnlichem im Raum zu stehen. 

Im Stadtteil Günterstal schaart sich das Protest-Publikum um zwei Ärzte, typisch für den “Professoren Stadtteil”, einst die Heimat von Hannah Arendt und Edmund Husserl. Dort mischen auch örtliche Psychotherapeutinnen mit Flugblättern mit und gehen von Haus zu Haus, um den Widerstand zu organisieren. Der dortige Ortsverein hatte eine “neutrale” Veranstaltung organisiert, auf der seltsamerweise nur Infomaterial gegen Windkraft auslagen und in dem Fragen wie Klimawandel oder Pro-Argumenten nicht vorkommen. 

Schnell wurde dort eine Bürgerinitiative gegen Wind gegründet, die eine professionell wirkende Website aufgesetzt hat, bei der die Bürger:innen vorgefertigte Einwendungen herunterladen und an den Regionalverband schicken konnten. 

Gegen Windräder wegen Lärm, aber kein Problem mit Motorrädern

Im Bereich zwischen Bad Krozingen, Ehrenkirchen und Staufen ist die Bürgerinitiative – das waren die mit den roten Ballons – besonders paradox: Der Sprecher der Bürgerinitiative ist auch gleichzeitig der Vorsitzende eines Motorradclubs und verteidigte auch Motorräder, die bis zu 92 Dezibel Lärm ausstoßen in einem Interview mit der Badischen Zeitung – der Grenzwert für den Lärm, den man durch Windräder in einem Wohngebiet nachts noch hören darf, beträgt 35 Dezibel

Bürgerbeteiligung schlecht umgesetzt

Dieses Vorgehen, Bürger:innen mit vorgefertigten Einwendungen zu versehen, kann durchaus dazu führen, dass Verwaltungen nahezu lahmgelegt werden. Im Gebiet des Regionalverband Neckar-Alb hat eine solche Aktion über 400.000 Einwendungen produziert. Die dortige IHK schreibt dazu:

“nach eigener Aussage etwa 438.000 Stellungnahmen [280.000 davon ausgedruckt und 158.000 in digitaler Form]. Eine erste Auswertung der digitalen Schreiben hat laut Verband gezeigt, dass diese auf etwa 1.500 Personen aus ganz Deutschland zurückgehen. Der Regionalverband wird nun technische Lösungen bemühen, die Eingaben auszuwerten. Dafür hat die Verbandsversammlung kurzfristig 70.000 Euro zur Verfügung gestellt.”

Sicher ist es sinnvoll, dass sich Bürger:innen, die vor Ort betroffen sind, einfach und online beteiligen und sich auch miteinander austauschen. Eher manipulativ erscheint es aber, wenn regionale Verwaltungen durch eine Vielzahl von Schreiben bewusst lahmgelegt werden sollen, auch wenn der Verdacht aufkommt, die Eingaben stammen gar nicht aus der betroffenen Region. Schon alleine das Volumen von 280.000 Briefen bedeutet, dass diese auf Paletten dem Regionalverband Neckar-Alb übergeben werden mussten, was dann über 100.000 Euro gekostet hat. 

Das Geld bezahlt nicht der Windkraftbetreiber, sondern alle Bürger:innen vor Ort. Und dadurch wird auch nicht das Verwaltungsverfahren besser, denn neue Aspekte – auch solche, die vielleicht auf Stellen hinweisen, wo ein Windrad tatsächlich problematisch sein könnte, werden ja bei massenhaftem Verschicken von Einwendungen nicht aufkommen. Einzig die Post und Papierfabriken freuen sich, sowie externe Dienstleister, die das bearbeiten dürfen. 

Am Ende kann es dann sogar zu mehr Windrädern an viel mehr Stellen führen. Klingt paradox, ist aber so!

Blockade führt zu mehr Windrädern

In Baden-Württemberg müssen die Regionalverbände – das sind Zusammenschlüsse von Stadt- und Landkreisen, die die regionale Raumplanung machen –  bis Ende 2025 1,8 % ihrer Fläche für Windräder ausweisen. Gerade eben, um die “Verspargelung” der Landschaft zu verhindern und Windkraft an Stellen zu konzentrieren, wo die geringsten Konfliktpotenziale bestehen. Wird das sog. Mindestflächenziel nicht erreicht, geht diese regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit verloren. Dann könnten Windräder wegen einer sog. “Superprivilegierung” mehr oder weniger ohne Vorgaben quasi überall gebaut werden, wo die Mindestabstände zur nächsten Bebauung eingehalten werden

Das Flächenziel bedeutet aber nicht, dass dann die gesamte ausgewiesene Fläche von Windrädern belegt ist, denn jedes Rad braucht Abstand zum nächsten. Und natürlich gibt es auch innerhalb der Flächen Standorte, die sehr gut sind und solche, die nicht so gut sind. Dabei ist auch klar: je höher die Türme, die die Rotoren tragen, desto mehr Strom erzeugen die Windräder. Doppelte Höhe bringt vierfachen Ertrag und reduziert damit die Anzahl der benötigten Windräder.

Gemeinden profitieren von Windkraft

In Baden-Württemberg profitieren die Gemeinden übrigens pro eingespeister Kilowattstunde von 0,2 Cent Abgabe, dazu gibt es noch Gewerbesteuer und wenn die Windenergieanlage auf gemeindeeigenen Land steht, steht auch noch Pacht für das Grundstück. Hat man einige Anlagen auf der eigenen Gemarkung, dann kann man als Gemeinde schon sechsstellige Beträge zusammen bekommen, das deckt dann quasi schon die  Betriebskosten eines Kindergartens. 

Besonders viel Wertschöpfung vor Ort hat man, wenn das Windrad noch vom eigenen Stadtwerk betrieben wird oder durch eine lokale Bürgerenergiegenossenschaft.

Übrigens haben die Windräder nach  etwa drei bis zwölf Monaten so viel regenerative Energie erzeugt, wie (teils fossile) Energie für den Bau und Transport der Anlage aufgebracht wird. Das heißt, nach spätestens einem Jahr leisten sie einen positiven Klimabeitrag.

Vorgefertigte Schreiben mit Quatsch-Argumenten

Im Verwaltungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange (z.b. Städte, Gemeinden oder Naturschutzverbände, die in Baden-Württemberg so behandelt werden wie Träger öffentlicher Belange), aber auch je nach Verfahren die Öffentlichkeit gehört. 

Das dubiose Lobby-Netzwerk hinter Anti-Windrad-Bürgerinitiativen

In diesen Verfahren prüfen die Behören jede Stellungnahme – das erzeugt also Arbeit. Bei öffentlichen Verfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht, die Ergebnisse/Abwägungen auch. Allerdings fassen sie gleichlautende oder gleiche Einwände zusammen und wägen sie zusammen ab. Bei einer Clusterung muss also die Auswirkung identisch sein, nicht das Thema. Wenn die gleichen Argumente gegen ein Windrad von 1000 Personen vorgetragen werden, wiegt das nicht mehr als ein sehr stichhaltiger Brief, der neue Aspekte aufwirft. Die Wirkung dieser Masseneinwendungen dürfte eher psychologisch sein. Sie sollen den Eindruck zu erzeugen und sich selbst das Gefühl geben, etwas getan zu haben. Das stört viele Bürgerinitiativen nicht. Es werden zig Anti-Briefe verfasst, die sich auch von Windrad zu Windrad kaum unterscheiden. 

Das ist übrigens erst die erste Prüfung, für jedes Windrad gibt es im Verfahren nochmal eine separate Prüfung und Gutachten. 

Das wurde zwar vereinfacht, indem die Akten nun digital abgegeben werden können, der Inhalt bleibt aber gleich: 

Quatsch gegen Windkraft

Viele der vorgefertigten Einwände bewegen sich im Bereich Quatsch, hier einige Beispiele: 

Infraschall

Ausführlich hat das sogar schon der Volksverpetzer das Thema Infraschall 2021 dargestellt: Kurzfassung: Die Physikalisch Technische Bundesanstalt hatte sich mal beim Thema Erzeugung von Infraschall, das ist sehr tiefer Schall, stark verrechnet und nach einiger Zeit auch ihren Fehler zugegeben. Dennoch führen Windkraftgegner das immer wieder an. Dabei geht es gar nicht darum zu sagen, dass die Gefahr nachgewiesen ist oder plausibel, ein unbestimmtes Raunen mit möglichen Gefahren reicht völlig aus, um Angst zu erzeugen. 

Windkraft-Fake-News: Will die „Welt“ uns jetzt Rasenmäher und Autos verbieten?!

Krieg

Es könnte Krieg geben, dann könnte der Feind die Windräder bombardieren und dann könnten die auf die 700 m entfernten Wohnhäuser fallen. Das Ganze ist völlig absurd: Zum einen müsste man, um Windräder im Schwarzwald anzugreifen, die gesamte Luftabwehr der NATO ausschalten und dann gäbe es  – wie der Ukraine Krieg zeigt – deutlich “bessere” Ziele um die Stromversorgung zu stören, als ein einzelnes Windrad, etwa Umspannwerke und Transformatoren oder große Kraftwerke, mit denen man schnell einen großen Teil der Energieversorgung ausschalten kann. Erneuerbare Energien sind hier viel dezentraler. 

Das Kriegsargument stammt quasi direkt aus den Querdenker Telegram Kanälen, die seit 2022 ja auf “Frieden” umgestellt haben und alles was in Richtung Grün geht gern zu Krieg umdeuten. Bei denen zieht dann auch so ein Thema. 

Querdenker mischen mit

Und da komme ich als Beobachter der südbadischen Querdenker-Szene zu einer neuen Entwicklung: In einigen Gruppen wird ganz offen diskutiert, dass sich die Querdenker unter die Windkraftgegner mischen wollen. Nicht weil sie das Thema irgendwie interessiert, sondern weil man da hofft, weiter Menschen fischen zu können, die irgendwie unzufrieden mit der Realität oder ihrem Leben sind. 

Beim Ballon-Event erkannte ich eine Reihe von Gesichtern wieder – aus der örtlichen Querdenker-Szene, die sich auch entsprechend unterhielten. 

Dabei sind die Argumentationsmuster nicht anders, als sie es schon zur Hochzeit der Corona-Pandemie waren: Selektives Zitieren, es wird für eine vermeintliche „schweigende Mehrheit“ gesprochen ohne zu belegen, dass es diese Mehrheit überhaupt gibt, Whataboutism, Loaded question und das ständige Wiederholen bereits widerlegter Aussagen.

Dabei folgen die Argumentationsmuster gegen Windenergie den bekannten Mustern aus anderen Fake-News-Bereichen, wie die Fachagentur Windenergie an Land aufzeigt. Die Erzählungen und Argumentationsstrategien von zahlreichen organisierten Windenergie-Gegnern sind überall sehr ähnlich

Windkraftausbau erfolgreich sabotiert

Beim Windkraftausbau schaffen wir es nicht, die notwendigen Ausbauziele zu erreichen, wenn wir so weitermachen. Auch der sehr gut laufende Solarausbau kann das nicht kompensieren.

Viele Bürger:innen sind bei vielen Themen unentschlossen oder haben noch keine feste Meinung. Daher lässt man sich von Argumenten beeinflussen, die man öfter hört, oder man orientiert sich an der gefühlten Mehrheitsmeinung. 

Eine Bürgerinitiative, die ständig Quatsch-“Argumente” vorträgt und denen nicht widersprochen wird, kann diesen Eindruck verfestigen. Und die Stimmung, die eigentlich für Windkraft ist, kann kippen. Das erklärt die Fachagentur Windenergie an Land e.V. sehr gut. Seit 2015 sind eigentlich die Mehrheit der Leute für Windenergie, diese Mehrheit wird aber in Umfragen unterschätzt. Die Mehrheit ist zwar für Windkraft, glaubt aber, dass sie die Minderheit sei. Die Gegner lassen sich leicht mobilisieren, würden auf Anti-Demos gehen, während die Befürworter sich eher still verhalten. Dadurch scheint eine laute Minderheit die Mehrheit darzustellen. 

Windkraftgegner sind sichtbarer als Befürworter

Die Studie ist recht deutlich:

“Die Mobilisierungsrate bei Windenergiekritiker:innen und -kritikern ist enorm hoch: Während sich nur jeder Dritte der gegenüber Windenergie positiv eingestellten Befragten vorstellen kann, tatsächlich für die Energiewende zu demonstrieren (Befürwortung 48 %; Unterstützung: 24 %), ist bei den gegenüber der Windenergie negativ eingestellten Befragten der Anteil potenzieller Protestierender sogar um den Faktor 2,5 höher als der Anteil passiver Akteure (Ablehnung 6 %; Widerstand 15 %). Die Betrachtungsweise legt, wie in den Umfragen 2019 bis 2022 nahe, dass Menschen, die gegenüber der Windenergie ablehnend eingestellt sind, häufiger öffentlich sichtbar aktiv werden als diejenigen mit einer positiven Einstellung. In der Folge ist der Unmut der Wenigen gegenüber Windenergie unverhältnismäßig gut wahrnehmbar – und die Wahrnehmung der öffentlichen Meinung entsprechend verzerrt”.

Aus “Umfrage zur Akzeptanz der Windenergie an Land”, Herbst 2023 zeigt: Die Windkraftgegner sind sehr viel aktionsbereiter und lauter als die Befürworter: 

Die Windkraftgegner von “Unser Breisgau” hatten die Chance gewittert, mit dem angeblich “nur vergessenen” Schutzstatus des im höchsten Maße raumwirksamen Kulturdenkmal Staufener Burg und Schloßberg einen 7.5 km Umkreis zum Schutz vor “negativen visuellen Beeinträchtigungen” erreichen zu können. 

Windkraft erfordert Einsatz

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat von Staufen sowie der Bürgermeister von Bad Krozingen haben diese Position aufgegriffen. Sie haben sich gegen die Ausweisung der Vorrangfläche für den “Windpark Breisgau” gestellt.  Die Stadtverwaltung hatte in einer ad-hoc-Aktion kurz vor einer geplanten Abstimmung im Gemeinderat umgeschwenkt. Von einer völligen Unterstützung sämtlicher Wind- und Solarstandorte auf eine fast komplette Torpedierung. Dank des lokalen Einsatzes von Befürwortern wurde die ablehnende Stellungnahme von der Tagesordnung abgesetzt. Und nun vom neuen Gemeinderat Bad Krozingen im September diskutiert.

Parents for Future Bad Krozingen macht in einer umfangreichen Stellungnahme der Stadtverwaltung Bad Krozingen Vorwürfe. Etliche ablehnende Formulierungen gegen die Ausweisung der Vorrangflächen wären in die offizielle Sitzungsvorlage eingebaut worden, die einer neutralen Überprüfung nicht standhalten.

Fazit

Dass es auch ganz anders gehen kann, zeigen die Beispiele von Ehrenkirchen, die diesem Windpark (weitestgehend auf eigener Gemarkung) fast einstimmig zugestimmt hat, und das Beispiel Eichstetten am Kaiserstuhl: hier fordert der Gemeinderat ausdrücklich auf zu prüfen, ob nicht auch Flächen in der Gemeinde Potential haben. 

Eine bezeichnende Szene spielte sich im Ortschaftsrat Kappel ab, ein Ortschaftsrat sagte: “Wir müssen die Sorgen der Bürger wegen Windkraft ernst nehmen”. Und ein weiterer Ortschaftsrat entgegnete: “Ich mache mir Sorgen, dass wir die Energiewende nicht schaffen”

Es lohnt sich also zu kämpfen und sich auch mal für etwas auszusprechen. Das heißt, nicht nur aktiv zu sein, wenn einen etwas stört. Sondern auch für eine Energiewende, die bisher in Deutschland ja durchaus erfolgreich verläuft. Die Mechanismen der Gegner sind überall gleich und daher auch leicht zu widerlegen. 

Auch in Südbaden hat sich nun eine Pro-Windkraft BI gegründet, die es an vielen Orten gibt. Oder es engagieren sich Menschen in den Ortsgruppen von “for Future” oder ähnlichen für Windkraft. Und es gibt immer die Möglichkeit, sich auch in einer Bürgerenergiegenossenschaft einzubringen und so sogar noch Geld zu verdienen. 

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Titelbild: Canva

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https://www.bachhausen.de/anti-windkraft-aktion-scheitert-an-zu-viel-wind/

#aktion #scheitert #windkraft

Windatlas Baden-Württemberg - Energieatlas

Der AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau, ein prominenter Teilnehmer des von Correctiv im Januar aufgedeckten Geheimtreffens in Potsdam, ging mit einstweiliger Verfügung gegen einen Volksverpetzer-Faktencheck vor. Und scheiterte damit komplett. Unser Faktencheck zu den juristischen Erfolgen von Correctiv darf weiter unverändert bleiben, weil laut Gericht der Text nun mal inhaltlich richtig war. Wir dürfen weiterhin sagen, dass Correctiv aufgedeckt hat, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” im Geheimtreffen in Potsdam geplant wurde. Volksverpetzer hatte recht – und Correctiv auch. 

Correctiv hat Recht

“Fakt: Das rechtsextreme Treffen in Potsdam, an dem neben AfD-Politikern auch Mitglieder der Union und der Rechtsextremist Sellner teilgenommen hat, wurde von Correctiv in ihrem Kernpunkten in ihrer bekannten Recherche korrekt wiedergeben und Correctiv darf weiter sagen, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” geplant wurde. Auch das Landgericht Hamburg hat heute in einem Urteil festgestellt, dass bei den Punkten rund um Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung alles korrekt war. Zitat vom Gericht dazu: “Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit”.”

Das ist der erste Absatz eines Volksverpetzer Faktenchecks aus dem Februar 2024, hier der ganze Text. Wir titelten: “Correctiv Recherche vor Gericht bestätigt! Rechte planen Vertreibungen!” Das Landgericht Hamburg hat jetzt erklärt: Volksverpetzer hat den “Inhalt des Gerichtsverfahrens richtig dargestellt”, nachdem ein Teilnehmer des Geheimtreffens uns in unseren Augen mundtot machen wollte und dagegen vor Gericht gezogen war.

DIE MASSEN-VERTREIBUNGSPLÄNE GIBT DIE AFD OFFEN ZU

Das Treffen, das Ende November 2023 in Potsdam stattfand, hatte das Ziel verfolgt, Pläne zu besprechen, wie man Millionen von Menschen, darunter auch deutsche Staatsbürger, aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertreiben könnte. Das ist das, was die AfD und andere extreme Rechte unter dem Euphemismus „Remigration“ verstehen. So hatte das Correctiv auch beschrieben – und darf das auch weiterhin tun. Erinnern wir uns an die Fakten, die extreme Rechte leugnen wollen:

Correctiv hat ein Geheimtreffen von hochrangigen AfD-Politikern, unter anderem dem persönlichen Referenten von Alice Weidel, anderen Neonazis, Werte-Union und Unternehmern enthüllt, das im letzten November in Potsdam stattfand. Darin besprechen die Rechtsextremen, wie man Millionen von Menschen deportieren könne und auch in Lager (!) in Afrika stecken könne. Und zwar auch deutsche Staatsbürger – diejenigen mit „falscher“ Herkunft oder Andersdenkende. Buchstäblich. 

Zu den Plänen der millionenfachen Massen-Deportationen auch deutscher Staatsbürger haben „die anwesenden AfD-Mitglieder keine Einwände, im Gegenteil. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy betont, dass sie das skizzierte Ziel schon länger verfolge.“ Die AfD gab es zu: Das sind ihre geheimen Ziele!

AfD gibt alles zu! Sie werben offen für Massen-Deportationen

Propaganda-Inszenierung, um abzulenken

Diese Enthüllungen führten zu massiven Protesten gegen Rechtsextremismus und sorgten international für Schlagzeilen. Als Reaktion auf den Bericht musste AfD-Chefin Alice Weidel ihren persönlichen Referenten entlassen, der an dem Treffen teilgenommen hatte, während sich sogar die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen von der AfD distanzierte. Sicherlich keine Reaktion, die gefolgt wäre, wenn Correctiv nicht die Fakten berichtet hätte, oder?

Verfassungsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau, ein Teilnehmer des Treffens, hatte dann ein größtenteils erfolgloses Gerichtsverfahren gegen Correctiv angestrengt und erhielt dafür viel Aufmerksamkeit in vielen Medien. Vosgerau forderte die Unterlassung bestimmter Aussagen des Berichts, was zu einer Auseinandersetzung in Form eines einstweiligen Verfügungsverfahrens samit eidestaatlichen Versicherungen beider Seiten geführt hat. “Legal Tribune Online” hat zu der “Schlacht der eidesstattlichen Versicherungen einen guten Artikel veröffentlicht, den wir an dieser Stelle empfehlen.

Während Vosgerau und weitere Teilnehmer am Geheimtreffen die Richtigkeit des Berichts anzweifeln, legten Correctiv-Mitarbeiter im Gegenzug selbst eidesstattliche Versicherungen vor, die ihre Recherchen und Quellen als zutreffend bestätigen sollen. So fasst LTO zusammen, welche Aussagen das betrifft:

“Insbesondere habe der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner gesagt, es gäbe drei Zielgruppen der “Remigration”: “Asylanten”, “Nicht-Staatsbürger” und die “Staatsbürger, die nicht assimiliert” seien, letztere seien laut Sellner das größte Problem. Hier habe Sellner die Lösung vorgeschlagen, man könne diese Menschen durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck“ dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe den Vorschlag eingebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegzunehmen.”

Kernvorwürfe gar nicht Gegenstand des Verfahresn

Der Antrag auf einstweilige Verfügung von Vosgerau war aber offensichtlich nur der Versuch einer PR-Inszenierung, um die Correctiv-Recherche in Zweifel zu ziehen, obwohl man die aufgedeckten Fakten nicht leugnen kann. Die juristische Auseinandersetzung konzentrierte sich deshalb nicht auf die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts, da das Gerichtsverfahren lediglich die Unterlassung von Aussagen betraf, die direkt Vosgerau betreffen. Das bedeutet, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen des Berichts, wie die Planung der Vertreibung von Millionen Menschen aufgrund rassistischer Kriterien, juristisch nicht direkt angegriffen wurden. Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der Vosgerau vertritt, deutete an, dass viele der Vorwürfe als Meinungsäußerungen angesehen werden, gegen die rechtlich schwerer vorgegangen werden kann. LTO schreibt:

“Das erstaunt zunächst. Denn meist argumentieren Betroffenenanwälte, wenn irgend möglich, dass ein Medium eine Tatsachenbehauptung und eben keine Meinungsäußerung verbreitet habe. Denn nur Tatsachenbehauptungen – definiert als Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind – können als “unwahr” verboten werden.”

Gegen die folgenden Correctiv-Aussagen ist nicht mal juristisch vorgegangen worden, wie LTO feststellt. Correctiv darf also diese Dinge sagen:

“Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland”. 

“Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend “assimiliert” sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.

Ihr wichtigstes Ziel: “Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.”

“‘Masterplan’ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger”.

Alles nur “Litigations PR” und Nebelkerze

Warum dann eidesstattliche Versicherungen zu Dingen, gegen die man gar nicht juristisch vorgeht? Wie LTO erklärt, ist das eine gezielte PR-Strategie des AfD-Anwalts:

“Außerdem betont Brennecke, dass es ihm auch um Litigation-PR gehe. Damit bezeichnet man die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu rechtlichen Streitigkeiten. Er will so verhindern, dass Correctiv verkünden kann, die Teilnehmer würden dem Hauptvorwurf nicht entgegentreten. Mit den eidesstattlichen Versicherungen habe er die “als Meinungsäußerung formulierte Legende von Correctiv” geradegerückt, glaubt er. Damit wird klar: Aus PR-Gründen sind die eidesstattlichen Versicherungen für Brennecke und Vosgerau überaus sinnvoll, für das Gerichtsverfahren selbst dienen sie aber vor allem als Nebelkerze.”

Und die Saat geht auf: Die rechtsextreme Presse und ihre Verbündeten nutzen das, um den falschen Eindruck zu erwecken – oder gleich direkt zu lügen – dass die ganze Correctiv-Recherche Fake gewesen sein soll. So zum Beispiel das rechtsradikale Desinformationsmedium NIUS mit einer blanken Lüge:

LTO erklärte auf Twitter selbst zu dem Fake-News-Medium: “wollt Ihr nicht erstmal selbst redlich berichten? @Correctiv hat uns gegenüber nicht zugegeben, der Kern des Berichts sei faktenfrei. Im Gegenteil betont, dass neben den Fakten auch Meinungen auf “belastbarer faktischer Basis” erfolgten“ [sic]

Correctiv: Erfolg vor Gericht

Nun hatte das Landgericht Hamburg Correctiv damals auch weitestgehend Recht gegeben in den Punkten, die verhandelt wurden. Anwalt Jun beschreibt es so auf Twitter: “Vosgerau unterliegt mit allen Punkten, die sich rund um Remigration, Staatsbürger, Ausbürgerung und die Frage drehen, wer was wann gesagt oder nicht gesagt habe. Das Gericht dazu: ‘Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit’.”

Und weiter:

“#Correctiv hat Vosgerau völlig korrekt wiedergegeben, soweit es um die Ausbürgerung oder Ausweisung von Staatsbürgern ging. Daran wollte sich #Vosgerau ja nicht erinnern können, was Correctiv genau so beschrieben hatte. Gescheitert ist er auch hinsichtlich der jungen türkischen WählerInnen, wo #Vosgerau sich verkürzt wiedergegeben sieht. #Correctiv habe die Position von #Vosgerau zutreffend zusammengefasst und dabei nicht den Eindruck eines wörtlichen Zitats erzeugt.” [sic]

Lediglich in einem Nebenpunkt musste Correctiv jetzt eine Sache abändern, die aber nichts mit den Vorwürfen der Massenvertreibungen zu tun haben. Jun:

“Im letzten Antrag hat er hingegen Erfolg. Er darf nicht mehr so wiedergegeben werden, dass er eine erhöhte Erfolgswahrscheinlichkeit dann ansieht, wenn mehr Menschen bei einer Wahlanfechtung mitmachen. Hier geht es um die Juristen-Ehre, um nicht mit dem laienhaften Glauben dazustehen, dass massenhaft gestellte Anträge mehr Erfolgsaussichten erzeugen. Er bestreitet es und Correctiv hat dafür offenbar keine Tonaufnahme oder sonstiges Beweismittel vorgelegt. Unbestritten ist aber, dass er ein Musterschreiben ankündigte, um die Stimmabgaben von jungen Türkinnen, die am Küchentisch unter Beobachtung ihrer Brüder stünden, anzugreifen. Der Rückschluss, dass ein verteiltes Musterschreiben mehr Erfolg erzeuge, sei nicht zulässig.” [sic]

Dies ist der einzige Satz, den Correctiv löschen musste, wie Journalist Lars Wienand auf Twitter schreibt: “(…) ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: ➡️Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.⬅️” [sic]

Dass das die Fakten sind, hat auch das Landgericht Hamburg bestätigt, ich habe bewusst große Teile des streitgegenständlichen Artikels sogar einfach kopiert, um das deutlich zu machen. Was du gerade gelesen hast, ist richtig, auch gerichtlich geprüft.

Gegen diese Tweets von Jun ging Vosgerau übrigens auch ebenso erfolglos ebenfalls gegen Jun vor.

Das alles hatte Volksverpetzer damals korrekt berichtet. Und wurde auch von Vosgerau angegriffen

Das sind die Fakten zum Thema, die du vielleicht durch das Lesen von Schlagzeilen von Medien mit Neigung zu rechter Desinformation wie bei WELT oder Berliner Zeitung so nicht mitbekommen haben könntest.

Das sind die Schlagzeilen, die man sich wohl durch diese PR-Inszenierungen erhofft hat. Da kommt ein Medium wie Volksverpetzer oder ein Anwalt Jun denkbar ungelegen, die unangenehmer Weise die unliebsamen Fakten klarstellen. Was macht man da als rechter Anwalt? Natürlich die Cancel-Keule herausholen und juristisch dagegen vorgehen. Sowohl Volksverpetzer als auch Anwalt Chan-jo Jun haben zuerst eine Abmahnung erhalten, und danach zog Vosgerau vor das Landgericht Hamburg per Antrag auf einstweilige Verfügung, um uns offenbar mundtot zu machen. Dass wir ja nicht die Fakten berichten, die gerade vertuscht werden sollen.

So funktionieren SLAPP Klagen

Solche völlig sinnbefreiten Einschüchterungsversuche nennt man auch “SLAPP”-Klagen bzw. Verfahren. SLAPP steht dabei für “Strategic Lawsuit Against Public Participation”. Das funktioniert so: Man setzt eine Klage auf und verbindet das mit einer Propaganda-Kampagne. So hat es schon der Querdenker Wolfgang Wodarg 2020 gemacht gegen uns mit der absurden Ankündigung seines Anwalts Fuellmich, dass der bei einem Sieg gegen uns das Urteil nutzen könnte, um quasi die Pandemie zu beenden. Rainer Fuellmich sitzt übrigens heute in Untersuchungshaft wegen Vorwürfen von Betrug und Untreue.

Untreue-Verdacht: Querdenker Fuellmich im Gefängnis!

Doch dank unserer Fans konnten wir auch bei einem absurd hohen Streitwert standhalten und die Auseinandersetzung ebenfalls gewinnen. Und jetzt sogar das Geld, das Wodarg uns nach dem Prozess schuldet, für Impfungen spenden. Das ging ziemlich nach hinten los.

VVP-Erfolg vor Gericht! Jetzt unterstützt Wodarg versehentlich Impfkampagne

Ähnlich funktioniert auch die Gerichts-PR von Vosgerau & Co. Will man uns Angst machen, den Rechten unliebsame Fakten auszusprechen? Will man uns Geld kosten und man hofft, mit irgendeiner Nebensächlichkeit oder einer einmal ungeschickten Formulierung doch noch irgendetwas zu gewinnen – um das dann wieder propagandistisch auszuschlachten? Alles auf einmal? Dass Vosgerau gegen Jun und Volksverpetzer jetzt beide gescheitert ist, wird natürlich komplett totgeschwiegen. 

… und die Medien schweigen?

Natürlich bleiben wir regelmäßig auch auf einem Teil unserer Kosten sitzen – und das als Organisation, die 100% durch Crowdfunding finanziert ist – Vosgerau hat den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückziehen lassen, nachdem ihn das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass er damit scheitern wird. Und da er es der rechten Bubble verschweigen wird, dass er uns und Anwalt Jun erfolglos verbieten wollte, die Fakten auszusprechen, kriegen die es nicht mal mit, wie oft sie scheitern. Und da sich auch kein seriöses Medium traut, rechte Slapp-Klagen gegen Volksverpetzer zu thematisieren, auch wenn sie über die rechten PR-Inszenierungen zuvor berichtet haben, kriegt das niemand mit. Genau so war es übrigens auch letzten Monat der Fall, als das rechte Magazin Cicero genau das Gleiche mit Volksverpetzer versuchte, als wir feststellen, dass “Cicero hier einfach Dinge dazugedichtet hat, um einen Skandal zu erfinden”, als es um den Pseudo-Skandal um Habeck und das AKW-Aus ging

Genau darum funktionieren derartige rechte PR-Inszenierungen: Über die (oft falschen) rechten Vorwürfe wird auch in den großen Medien berichtet. Wenn man versucht, Volksverpetzer juristisch mundtot zu machen, weil wir uns trauen, die Wahrheit deutlich auszusprechen, herrscht großes Schweigen. Es steht außer Frage, dass alle darüber geschrieben hätten, wenn wir verloren hätten. Die rechte Desinformationspresse hätte dutzende Artikel gebracht, Volksverpetzer wäre getrendet, hunderte Trolle hätten bei den großen Medien Sturm geklingelt, bis die darüber berichten, um ja nicht den Eindruck zu erwecken, sie würden den Fall verschweigen. Aber wenn Rechte verlieren, herrscht Schweigen? Eben weil wir ruhig und sachlich bleiben?

Helft mit, Fakten zu verbreiten

Es ist immer und immer wieder das Gleiche. Die Klage Wodargs wurde medial berichtet, dass wir gewonnen haben, erwähnte auch niemand außer uns. Wird auch dieser nächste Fall wieder in der Versenkung verschwinden? Geht das jetzt so lange weiter, bis es Rechten irgendwann gelingt, dass wir pleite sind? Bis die rechte Cancel Culture irgendwann erfolgreich ist? Ihr könnt mithelfen, damit diese Fälle nicht schon wieder ohne Beachtung verbleiben. Teilt das, erzählt das weiter, schreibt den großen Medien, warum sie nicht darüber berichten, dass Volksverpetzer schreiben darf, dass Correctiv aufgedeckt hat, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” im Geheimtreffen in Potsdam geplant wurde. Volksverpetzer hatte recht, Correctiv auch. Wir werden den Kampf gegen Desinformation nicht gewinnen, wenn die falschen oder irreführenden Vorwürfe mehr Aufmerksamkeit erhalten, als die Fakten.

Artikelbild: Markus Scholz/dpa

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https://www.bachhausen.de/geheimtreffen-teilnehmer-vosgerau-scheitert-vor-gericht-gegen-volksverpetzer/

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Correctiv Recherche vor Gericht bestätigt! Rechte planen Vertreibungen

"Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit" erklärte heute das Gericht zur Klage gegen Correctiv, das Pläne zu Vertreibung von Millionen Menschen enthüllt hatte. AfD-Propaganda ist also wieder mal vor Gericht gescheitert. Wir haben alle Details zusammengefasst.

Volksverpetzer

Hamburg: Widerstand gegen Stadtteil Oberbillwerder wird größer

Nach den Bezirkswahlen ist die CDU in Bergedorf nun stärkste Kraft. Und die will den Bau des neuen Stadtteils verhindern.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Widerstand-gegen-Stadtteil-Oberbillwerder-wird-groesser,oberbillwerder240.html

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Hamburg: Widerstand gegen Stadtteil Oberbillwerder wird größer

In Hamburgs Bezirksversammlungen hat sich nach den Wahlen im Juni einiges verändert. Am Donnerstag wurde zum ersten Mal in Bergedorf getagt, wo nun die CDU stärkste Kraft ist - und die will weiter den Bau des neuen Stadtteils Oberbillwerder verhindern.