Wird #Merz mit seinen #Lügen #Konfrontiert, #leugnet er alles & weist alles zurück ❗🤬🤬

#Merz, #CDU & #CSU haben halt #alternative #Realitäten 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
Es ist #unfassbar wie Leute den #wählen #konnten 🧠💩

#Regierungsbefragung

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Bildung

Startchancen-Programm: Schulen in armen Kommunen könnten weniger von der Förderung profitieren

Mit dem Startchancen-Programm fördern Bund und Länder seit August mehr als 2.000 Schulen. Auch Kommunen sollen eigene Mittel bereitstellen. Weil viele mit einem defizitären Haushalt zu kämpfen haben, drohen ausgerechnet dort weniger Fördermittel anzukommen, wo sie besonders benötigt werden, wie Recherchen von CORRECTIV.Lokal zeigen.

von Sean-Elias Ansa
, Miriam Lenz
, Jonathan Sachse
, Pia Siber

02. Oktober 2024

Zahlreiche Schulen in Deutschland, wie diese marode Schule aus Berlin, können Fördermittel für eine Sanierung gebrauchen. Foto: Annette Riedl / picture alliance

In ganz Deutschland warten derzeit über 2.000 Schulen darauf, dass bei ihnen die „bildungspolitische Trendwende“ beginnt. Hunderttausende Kinder sollen hier vom ​​Startchancen-Programm profitieren, besonders aus armen Familien und mit internationalen Biografien. Das große Ziel: Sie sollen besser lesen, schreiben und rechnen können, sodass möglichst viele nicht mehr die Mindeststandards in zentralen Fächern verfehlen.

Doch einige Kommunen können für ihre Schulen nicht garantieren, dass sie die geplanten Förderungen in vollem Umfang erreichen. Betroffen sind nach Informationen von CORRECTIV.Lokal besonders arme Kommunen. Der Grund sind spezielle Fördervereinbarungen, die vorsehen, dass Kommunen neben den Fördermitteln durch Bund und Länder auch Eigenmittel einbringen sollen. Einige Städte äußern Bedenken, ob sie diesen Anteil stemmen können. Dadurch ist unklar, ob ihre Schulen vollständig gefördert werden.

Fördert die größte Bildungsoffensive in der Geschichte Deutschlands wirklich ausreichend die Regionen, in denen am meisten finanzielle Hilfe benötigt wird?

Zahlreiche Schulen können notwendige Investitionen nicht planen

Im nordrhein-westfälischen Herne stehen mehr als acht Millionen Euro an zusätzlichen Fördermitteln auf der Kippe, die derzeit an acht Schulen verteilt werden sollten. Zu unsicher ist die Haushaltslage, die Großstadt im Ruhrgebiet macht riesige Schulden.

Auch in Kiel muss gespart werden. Es ist völlig unklar, ob durch den klammen Haushalt Eigenmittel aufgebracht werden können. Auf der Startchancen-Förderliste stehen dort 21 Schulen. Anders als in Nordrhein-Westfalen ist in Schleswig-Holstein nicht geklärt, wie hoch das Budget für jede Kommune überhaupt sein soll und damit ist nicht sicher, in welcher Höhe sie für den kommenden Haushalt Ausgaben planen müssen.

Es gibt weitere Kommunen, die derzeit ihren Schulen keine konkreten Fördersummen aus dem Startchancen-Programm zusagen können. Das ist das Ergebnis von Anfragen, die CORRECTIV.Lokal an 18 Kommunen in vier Bundesländern gestellt hat, die einen klammen Haushalt haben. Es sind nur Stichproben. Es ist daher wahrscheinlich, dass Schulen in weiteren Kommunen von der Unsicherheit betroffen sind.

Die Kommunen sollen trotz knapper Kassen für Schulmodernisierung hohen Eigenanteil aufbringen

Um das Problem genau zu verstehen, sind die Details wichtig: Insgesamt fußt das Startchancen-Programm auf drei Säulen, von allen sollen die Schulen profitieren. In der sogenannten Säule 2 geht es um individuelles Budget für „bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung“. Das Geld aus Säule 3 fließt direkt in mehr Fachkräfte. Für beide Säulen müssen die Kommunen keine Eigenmittel einbringen.

Anders in der ersten Säule: Mit dieser soll eine „zeitgemäße und förderliche Lernumgebung“ geschaffen werden, also die Schulausstattung verbessert werden. Um die Schulen zu modernisieren, sollen die Länder dafür einen Anteil von 30 Prozent aufbringen. Wenn die Mittel garantiert sind, stockt der Bund den Eigenanteil der Länder auf 100 Prozent auf.

In der Praxis reichen die meisten Länder ihren Anteil an die Schulträger weiter, dies sind oft Gemeinden, Landkreise, private Träger oder auch Städte und nur selten das Land selbst. Diese kümmern sich um die Errichtung des Schulgebäudes und sichern den Schulbetrieb. Doch, was passiert, wenn die Träger selbst das Geld nicht aufbringen können? Bekommen die Schulen dann gar kein Geld mehr aus der ersten Säule?

CORRECTIV.Lokal hat diese Fragen an alle Bildungs- und Kultusministerien der Länder gestellt. Die Antworten aus der folgenden Tabelle zeigen, dass nur vier Länder die vom Bund geforderten 30 Prozent sicher übernehmen.

Die Antworten zeigen auch, wie langsam das Startchancen-Programm anrollt: Erst drei Bundesländer haben ihre Förderrichtlinien veröffentlicht. Solange das nicht geschieht, können sie kein Geld vom Bund beantragen. In Bayern ist es etwa geplant, die Förderrichtlinie erst „im Laufe des ersten Halbjahres 2025“ zu veröffentlichen.

Kiel: „Bei der derzeitigen Haushaltslage sind zusätzliche Investitionen nicht möglich.“

Als einziges Bundesland ließ das Bildungsministerium Schleswig-Holstein trotz mehrfacher Nachfrage die Fragen von CORRECTIV.Lokal unbeantwortet. Die Stadt Kiel schreibt, es gebe bisher noch keine Förderrichtlinie.

Für Kerstin Graupner, Pressesprecherin der Landeshauptstadt Kiel, ist die Säule 1 wichtig, um dem Sanierungsstau an Schulen entgegenzuwirken mit zusätzlichen Maßnahmen, die bisher nicht ohnehin schon geplant waren.

Graupner kritisiert, dass Bund und Länder für die gezielte Unterstützung der Schulen rühmen und gleichzeitig „mit keinem Wort erwähnen, dass sie dabei auch den Schulträger verpflichten wollen, 30 Prozent der investiven Maßnahmen zu finanzieren“. Bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Kiel seien zusätzliche Investitionen nicht möglich. Der Haushalt wäre dann von der Kommunalaufsicht nicht mehr genehmigungsfähig, sagt Graupner. In diesem Fall ist das schleswig-holsteinische Innenministerium zuständig und könnte Vorgaben machen, dass anvisierte Ausgaben in Haushaltsplänen gekürzt werden müssten oder andere Auflagen machen, bevor Kiel neues Geld ausgeben kann.

Womöglich wird Kiel auf die zusätzlichen Fördermittel verzichten müssen.

Herne: Hohe Armutsquote, wenig Geld

Rund 450 Kilometer südlich im nordrhein-westfälischen Herne gibt es zwar eine Richtlinie, aber das Geld ist auch dort knapp: Die geschlossenen Bergwerke ließen über die Jahrzehnte die Arbeitslosigkeit drastisch ansteigen. Viele ehemalige Bergleute und ihre Familien gerieten in finanzielle Not. Die Armutsquote stieg. Auf dem Papier leben in Herne also viele Menschen, die mit dem Startchancen-Programm gefördert werden sollen. Doch die leeren Kassen der Stadt gefährden, dass das Programm in Herne vollumfänglich umgesetzt werden kann.

Seit 2024 befindet sich Herne in einer sogenannten Haushaltssicherung, Investitionen sind kaum mehr möglich. Stattdessen muss die Stadt sparen, kürzen und Stellen abbauen. Binnen zehn Jahren will Herne auf diese Weise den Haushalt ausgleichen.

In dieser Realität leitet Robert Faber die Josefschule, die als eine von acht Schulen in Herne für eine Startchancen-Förderung ausgewählt wurde. An seiner Schule haben rund 95 Prozent der Kinder eine internationale Biografie. Im Gespräch macht Faber deutlich, wie allgegenwärtig Armut bei seinen Schülerinnen und Schülern ist und warum bei ihm besonders Kinder mit Migrationsgeschichte betroffen sind.

Für den Schulleiter ist Armut der größte Bildungshemmer. Damit Maßnahmen nachhaltig wirken könnten, brauche es mehr Freiräume an den Schulen: mehr Personal, niedrigschwellige Angebote und mehrsprachige Familienbegleitung. Er wünscht sich eine Armutsdebatte, damit in Deutschland die Lebenswelt dieser Kinder besser verstanden wird.

Das Startchancen-Programm sei „ein richtiger Schritt, aber ein sehr kleiner“, sagt Faber. Das Geld aus der ersten Fördersäule könne er gebrauchen, um das alte Schulgebäude zu sanieren und „große Raumprobleme“ anzugehen. Ob er damit rechnet, dass das Geld wirklich ankommt? „Der Schulträger und das Schulamt stehen beinhart hinter uns. Wir kriegen alles, was möglich ist, aber sie haben ja auch kein Geld.“

Land NRW sieht keinen Grund, arme Kommunen mit zusätzlichen Fördermitteln für Startchancen-Schulen zu unterstützen

Die Pressestelle der Stadt Herne schreibt, dass sie versuche, den Eigenanteil von 30 Prozent aufzubringen und sei grundsätzlich bestrebt, „die zur Verfügung gestellten Fördermittel in voller Höhe auszuschöpfen“. Eine entsprechende Garantie sei aufgrund der aktuellen Haushaltslage allerdings nicht möglich. Dass andere Investitionen „kompensiert oder verschoben“ werden müssen, sei nicht auszuschließen.

Das Land Nordrhein-Westfalen verweist hingegen auf das Gemeindefinanzierungsgesetz, welches Mittel für die Schulen in Herne bereitstellen und auch für das Startchancen-Programm genutzt werden könnte. Die Stadt Herne sieht das anders: Wenn sie Geld aus diesem Topf für das Startchancen-Programm verwenden, „würden sich die erheblichen finanziellen Herausforderungen und die angespannte Haushaltssituation der Stadt Herne weiter verschärfen“, schreibt die Pressestelle der Stadt Herne. Dabei bezieht sich die Stadt auf Ausgaben, die nicht gedeckt seien, die sie aber verpflichtend umsetzen müsste. Mit den Fördermitteln aus der Säule 1 könnten sie den massiven Investitionsstau nicht beheben.

In Herne sowie auch in allen anderen Städten und Gemeinden sind die Haushaltsplanungen für 2024 bereits abgeschlossen. Die Mittel für das Startchancen-Programm sind noch nicht einkalkuliert. Für einige Städte gibt es sogar einen Doppelhaushalt, der bereits beschlossen ist. Damit kann dort frühestens ab 2026 in eine bessere Schulausstattung investiert werden.

Aus Hattingen, einer Stadt im südlichen Ruhrgebiet, heißt es dazu: „Wir können ‘zwischendurch’ keine zusätzlichen Gelder, die nicht geplant waren, generieren, da in unserer finanzschwachen Kommune das Geld nicht auf der Straße liegt und nur darauf wartet, dass wir es einsammeln.“

Trotzdem gibt sich Hattingen optimistisch, dass sie die Eigenmittel in den kommenden Jahren aufbringen können. Insgesamt geben sieben von 18 Kommunen an, dass sie trotz klammer Haushaltslage die benötigten Mittel stemmen können.

Wahrscheinlich werden andere Kommunen weniger optimistisch sein. Denn immer mehr Kommunen in Deutschland haben mit einem defizitären Haushalt zu kämpfen. Allein in NRW sind die Zahlen gravierend: Aktuell geben 378 von 396 Städten und Gemeinden mehr aus als sie einnehmen. Zahlreiche Kommunen sind in einem Haushaltssicherungskonzept – neue Ausgaben sind kaum noch möglich. Und das zu Lasten der Schulen mit vielen Kindern, die besonders „Startchancen“ benötigen.

CORRECTIV.Lokal bleibt mit seinem deutschlandweiten Lokaljournalismus-Netzwerk am Thema dran.

Wir wollen wissen: Wie viel Geld wird tatsächlich ausgegeben? Kommt das Geld bei den Schulen und Kindern an, die es am meisten brauchen? Wofür wird das Geld konkret ausgegeben? Werden die Ziele des Programms erreicht? Wie groß ist der Verwaltungsaufwand? Und entwickelt sich tatsächlich ein positiver Wandel im deutschen Bildungssystem?

Um diese Fragen beantworten zu können, sind wir auf Sie angewiesen. Uns interessieren die Erfahrungen von Schulrektorinnen, Lehrkräften, Eltern, Psychologen, Sozialarbeiterinnen und anderen Menschen, die einen Einblick ins Startchancen-Programm und das Bildungssystem in Deutschland haben. Schreiben Sie an unsere Reporterin Miriam Lenz oder nutzen Sie weitere Kontaktwege, wie den anonymen Briefkasten.

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Author: Pia Siber

https://www.bachhausen.de/startchancen-programm-schulen-in-armen-kommunen-koennten-weniger-von-der-foerderung-profitieren/

#armen #kommunen #konnten #programm #schulen #startchancen #weniger

Startchancen-Programm: Schulen in armen Kommunen könnten weniger von der Förderung profitieren

Weil viele Kommunen mit einem defizitären Haushalt kämpfen, drohen weniger Fördermittel bei Schulen anzukommen, wo sie besonders benötigt werden.

correctiv.org

Autorin: Hanna Welte. Dieser Artikel erschien zuerst bei Verfassungsblog. Überschriften zur besseren Lesbarkeit teilweise ergänzt von Volksverpetzer.

In Deutschland versucht jeden Tag ein (Ex-)Partner, die (Ex-)Partnerin zu töten, jeden zweiten Tag ist dieser Versuch „erfolgreich“. Doch noch immer wird dieses Problem in Deutschland viel zu wenig thematisiert. In den Medien und auch seitens staatlicher Organe wird oft von „Beziehungstaten“ gesprochen. Diese Bezeichnung wird aber dem eigentlichen Problem nicht gerecht, sondern verharmlost es vielmehr. Auch in der Öffentlichkeit gibt es kaum Hinweise auf die tägliche tödliche Gewalt gegen Frauen (anders z.B. in Spanien, wo die nationalen Fahnen halb abgesenkt und schwarze Bänder aufgehängt werden, wenn ein Femizid begangen wird).

Die zwei tödlichen Gewalttaten gegen Frauen vor zwei Woche in Berlin bilden dabei eine Ausnahme. In den Medien wurde von „Femiziden“ berichtet und verschiedene Politikerinnen, unter anderem Bundesfamilienministerin Lisa Paus, haben sich zu dem Thema geäußert. Die Debatte zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland wurde dadurch erneut in den Fokus gerückt. Der Druck auf die Politik wächst, endlich wirksame Maßnahmen gegen die alltägliche Gewalt gegen Frauen zu ergreifen.

Um insbesondere die tödliche Gewalt zukünftig angemessen verurteilen zu können, erscheint die Einführung eines neuen Mordmerkmals, das die „Tötung aufgrund geschlechtsspezifischer Motive“ erfasst, sinnvoll. Die hier vorgeschlagene Formulierung wäre nicht nur ein Schritt in Richtung einer konsequenten Ahndung solcher Taten, sondern würde auch zur Sichtbarmachung dieses Problems beitragen und den Weg für tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen ebnen. Die erfolgreiche Umsetzung müsste dabei von Bildungsangeboten und Informationskampagnen begleitet werden. Die Effektivität einer solchen Maßnahme zeigt sich insbesondere im Vergleich mit Lateinamerika, wo bereits zahlreiche ähnliche Gesetze erlassen wurden (ECLAC, Preventing Femicides, S. 2).

Der Begriff des Femizids

Der Begriff des Femizids geht zurück auf Diana Russell und Jill Radford, die in ihrem Buch „Femicide: The Politics of Woman Killing“ ursprünglich formulierten:

„Femicide is the misogynist killing of women by men“ (S. 3).

Heute gibt es zahlreiche Ansätze, Femizide zu definieren. Es geht dabei um tödliche Gewalt, die direkt (bspw. die Tötung des Intimpartners, der sog. Intimizid) oder indirekt (bspw. genital cutting) zum Tod einer weiblichen oder als weiblich gelesenen Person führt. Dabei wird die Gewalt meist von Männern, insbesondere von intimate partners, verübt, beschränkt sich jedoch nicht auf eine männliche oder männlich gelesene Tätergruppe. Femizide haben ihren Ursprung in einer misogynen Gesellschaftsstruktur, die nicht ausschließlich von Männern, sondern auch von Frauen unterstützt wird (so wird das genital cutting oft von Frauen an Frauen der jüngeren Generation durchgeführt).

Schlussendlich, und hierbei bestehen die meisten Unterschiede, bedarf es auch eines subjektiven Elements. Einige Definitionen fordern eine Tötung gerade aufgrund des Geschlechts, andere beziehen den Vorsatz auf die geschlechtsspezifische Dimension der Tat (näher hierzu: Streuer, Feminizid, S. 235 ff.). Das Phänomen des Femizids lässt sich dabei nicht auf eine soziale Herkunft, eine Ethnie, eine Kultur oder Religion beschränken. Vielmehr kommt die tödliche Gewalt gegen Frauen in allen sozialen Schichten, in allen Ländern, in jeder Kultur und jeder Religion vor. Dabei nimmt sie verschiedene Formen an, die von den genannten Intimiziden bis hin zu Hexenverfolgungen reichen (hierzu ebenfalls: Streuer, Feminizid, S. 59 ff.).

Totschlag oder Mord

Bislang werden Femizide in Deutschland als Tötungsdelikte nach § 212 StGB (Totschlag) oder § 211 StGB (Mord) bestraft. Für eine Verurteilung nach § 211 StGB ist erforderlich, dass die Tötung in Verbindung mit einem der acht Mordmerkmale erfolgt. Im Zusammenhang mit Femiziden kommen dabei insbesondere zwei Mordmerkmale in Betracht: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Auch die anderen Mordmerkmale können in bestimmten Fällen zutreffen. Diese beziehen sich jedoch auf die Art der Tat selbst und nicht auf das geschlechtsspezifische Verhältnis zwischen Täter und Opfer, wie es bei den Merkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe der Fall ist.

Heimtückisch handelt, wer die Arg- und daraus folgende Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausnutzt, um das Opfer zu töten (st. Rspr., vgl. z.B. BGH 24.1.2024 – 1 StR 363/23, Rn. 9). In Fällen von Femiziden kann dies vorkommen, ist aber oft unwahrscheinlich. Der Täter geht in der Regel von einer physischen Überlegenheit aus und übt gezielt Gewalt gegen das Opfer aus (hierzu: Schneider, Trennungstötung als Mord, ZRP 2021, S. 183).

Das weitere mögliche Mordmerkmal ist das Merkmal der „niedrigen Beweggründe“. Diese liegen vor, wenn die Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGH 28.3.2024 – 4 StR 370/23, Rn. 30). Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass Eifersucht wegen des Endes oder eines eventuellen Endes einer Beziehung – ein häufiges Motiv bei Femiziden – nachvollziehbar sein kann und daher nicht immer als niedriger Beweggrund gewertet wird (vgl. z.B. BGH 7.5.2019 – 1 StR 150/19, Rn. 8). Dies zeigt, dass Mordmerkmale zwar in Betracht kommen können, eine Verurteilung wegen Mordes jedoch oft aus den soeben skizzierten Gründen ausbleibt.

Ein neuntes Mordmerkmal

Vor diesem Hintergrund wird die Einführung eines neunten Mordmerkmals in § 211 StGB diskutiert (zuletzt auch im Gesetzesentwurf der CDU/CSU, S. 15 ff.). Anders als die CDU/CSU Fraktion, die die Einführung des Merkmals „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ vorschlägt (zur Kritik: Gmelin, Muskelkraft als Mordmerkmal), empfiehlt dieser Beitrag die Einführung des Merkmals „Tötung aufgrund geschlechtsspezifischer Motive“.

Damit wäre Deutschland kein Vorreiter, sondern würde sich vielmehr an einer Vielzahl von Staaten aus Lateinamerika orientieren. Dort haben seit den 1990er Jahren alle Staaten, mit Ausnahme von Kuba und Haiti, spezielle Tatbestände für Femizide eingeführt (ECLAC, Preventing Femicides, S. 2). Das vorgeschlagene Mordmerkmal würde im Vergleich zu diesen jedoch eine geschlechtsneutrale Formulierung nutzen und so auch männliche Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt schützen, statt sich ausschließlich auf Femizide zu konzentrieren. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch zu erwähnen, dass von den insgesamt 179 Tötungen durch eine:n (Ex-)Partner:in im Jahr 2023 87 %, d.h. 155 Fälle, weibliche Opfer betrafen. Dieses Ungleichgewicht zeigt, dass die Regelung in erster Linie der Gleichstellung von Frauen dienen soll, indem sie geschlechtsspezifische Gewalt, die vor allem gegenüber Frauen erfolgt, gezielt bekämpft.

Warum Femizide in Deutschland oft nicht als Morde verfolgt werden

Für Mord ist in Deutschland die Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe vorgesehen, § 211 Abs. 1 StGB. Diese Strafe ist den schwersten Verbrechen vorbehalten und erfordert eine restriktive Auslegung der Mordmerkmale, um ein angemessenes Verhältnis zwischen der Strafe und dem begangenen Unrecht zu gewährleisten (z.B. bei der Heimtücke, BGHSt 30, 105). Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Taten ist jedoch auf den misogyn geprägten, strukturellen und gesamtgesellschaftlichen Kontext hinzuweisen, aus dem solche Verbrechen hervorgehen. (Tödliche) geschlechtsspezifische Taten stellen die tragischste Ausprägung der aus diesem Kontext fließenden Unterdrückung von Frauen dar und sind daher als besonders schwerwiegend einzustufen. Wie bereits aufgezeigt, sind die Mordmerkmale „niedrige Beweggründe“ und „Heimtücke“ in Fällen von Femiziden aber oft nicht erfüllt, sodass Femizide meist nur als Totschlag nach § 212 StGB verfolgt werden.

Die Einführung eines spezifischen Mordmerkmals für Tötungen aufgrund geschlechtsspezifischer Motive würde diese Lücke schließen. Es würde der besonderen Dynamik von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen, Rechnung tragen, die in der bestehenden Rechtsprechung bislang oft unberücksichtigt bleibt. Darüber hinaus würde die Einführung sicherstellen, dass diese Taten rechtlich als besonders verwerflich eingestuft und konsequent als Mord geahndet werden. Dies wäre ein entscheidender Schritt, um geschlechtsspezifische Tötungen angemessen zu bestrafen und den Opfern sowie ihren Familien Gerechtigkeit zu verschaffen.

Gesetze gegen Femizide: Lateinamerika als Vorbild?

Auf den ersten Blick kann jedoch der Eindruck entstehen, die Einführung eines solchen Mordmerkmals führe in der Praxis keine tatsächlichen Änderungen herbei. Es gibt Beispiele aus Lateinamerika, wo ähnliche Gesetze zwar eingeführt wurden, jedoch aufgrund von Vorurteilen und dem mangelndem Verständnis der Rechtsanwender:innen nicht konsequent angewendet werden. In vielen lateinamerikanischen Staaten wird daher weiterhin auf allgemeine Tötungstatbestände zurückgegriffen, was die erhoffte Wirkung der neuen Gesetze abschwächt. Zudem hat der Erlass solcher Gesetze bislang nicht zu einem umfassenden strukturellen Wandel in den lateinamerikanischen Gesellschaften geführt. Es bestehen weiterhin tief verwurzelte patriarchale Normen, die Femizide fördern (hierzu: Streuer, Feminizid, S. 187 ff.).

Das lässt jedoch die symbolische Dimension eines solchen Mordmerkmals außer Acht. Die Einführung kann den Beginn eines größeren gesellschaftlichen Wandels markieren. Zentral hierbei ist insbesondere die erhöhte Sichtbarkeit von Femiziden in Deutschland. Die Einführung eines eigenen Mordmerkmals würde nicht nur die gesellschaftliche Wahrnehmung geschlechtsspezifischer Gewalt schärfen, sondern auch die Berichterstattung und die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten. Eine Gesetzesänderung würde ein starkes Signal an die Gesellschaft dahingehend senden, dass Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts ein besonders schwerwiegendes Verbrechen ist und als solches behandelt werden muss.

Schärfere Gesetze gegen Femizide als erster Schritt des gesellschaftlichen Wandels

In Lateinamerika wurde das gesellschaftliche Bewusstsein für Femizide durch Bewegungen wie NiUnaMenos vorangetrieben. Die Bewegung half, die Einführung von Femizid-Gesetzen auf den Weg zu bringen und dadurch Gewalt gegen Frauen als gesamtgesellschaftliches Problem in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Auch wenn in Lateinamerika der Wandel nur langsam vonstattengeht, zeigt sich, dass mit den Gesetzen der erste Schritt getan wurde, um strukturelle Ungleichheiten anzugehen. Darüber hinaus werden die Prozesse durch Bildungsmaßnahmen, Schulungen und öffentliche Kampagnen unterstützt.

Solche wären in Deutschland ebenfalls notwendig, um die Einführung eines neuen Mordmerkmals zu begleiten. So wurden z.B. in Guatemala nach der Häufung von Femiziden Anfang der 2000er neben dem Gesetz gegen Femizide unter anderem eine Koordinierungsstelle für die Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt in der Familie und Gewalt gegen Frauen sowie ein nationaler Aktionsplan zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt in der Familie und Gewalt gegen Frauen eingeführt (IACtHR, Véliz Franco v. Guatemala, Rn. 263).

Darüber hinaus bestünde bei der Einführung des Merkmals der geschlechtsspezifischen Motive auch nicht die Schwierigkeit, den subjektiven Tatgrund, also das explizit frauenfeindliche Motiv des Täters oder der Täterin, eindeutig zu beweisen. Im Strafrecht sind nicht zwingend absolute Beweise für jeden Tatbestand erforderlich. Vielmehr könnte es genügen, den gesamtgesellschaftlichen Kontext von struktureller Ungleichheit und geschlechtsspezifischer Gewalt mit spezifischen Indizien des Einzelfalls – wie Hinweise auf vorangegangene Bedrohungen, Gewaltakte oder eine Vergewaltigung – zu verknüpfen. Dadurch würde der Zusammenhang zwischen der Tat und der strukturellen Gewalt gegen Frauen als ausreichender Hinweis auf ein geschlechtsspezifisches Motiv gewertet werden können, ohne dass ein direkter Nachweis des Motivs der Tötung notwendig wäre. Dieses Vorgehen nutzte bspw. der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IACtHR) im Fall Véliz Franco v. Guatemala (Rn. 178 f., 186 f.).

Fazit

Zusammenfassend wird deutlich, dass die Einführung eines eigenen Mordmerkmals für geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen eine notwendige und sinnvolle Maßnahme wäre, um diese in Deutschland gezielter zu bekämpfen. Die vorhandenen Mordmerkmale stoßen in diesen Fällen an ihre Grenzen. Ein Mordmerkmal mit der diskutierten Formulierung könnte sicherstellen, dass Femizide angemessen erfasst und bestraft werden.

Die Erfahrungen aus Lateinamerika lassen erkennen, dass derartige rechtliche Reformen eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung struktureller Gewalt spielen können. Sie schaffen den notwendigen Rahmen, um geschlechtsspezifische Gewalt effektiv zu adressieren und bilden die Grundlage für einen langfristigen gesellschaftlichen Wandel.

Der Artikel erschien zuerst auf verfassungsblog.deCC BY-SA 4.0. Überschriften ergänzt durch Volksverpetzer. Verfassungsblog ist ein Open-Access-Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland, dem entstehenden europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs auf der einen und der politischen Öffentlichkeit auf der anderen Seite.

Artikelbild: Wikimedia Commons

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