AfD-Jugend in NRW: Als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft
#Einstufung der #Revolutionsgarde:
#Iran bestellt #Botschafter aller #EU-#Länder ein
Nach der #Terror-#Einstufung der Revolutionsgarde durch die EU wurden Botschafter aller EU-#Staaten von Iran einbestellt. Bei den #Atomgesprächen zeichnet sich derweil #Bewegung ab: Die #USA und Iran planen offenbar neue #Verhandlungen.
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-eu-botschafter-102.html
Es wurde eine neue #Petition gestartet:
Titel: #Einstufung und #Ahnung der #Nutzung eines #Mobiltelefons während des #Fahrradfahrens als verkehrssicherheitsrelevanten #Verstoß
Mitzeichnungen: 3
Es fehlen noch 29997 Stimmen.
Die Mitzeichnungsfrist endet in 42 Tagen am 05.03.2026.
Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_12/_02/Petition_191421.nc.html

Im Zuge der Massenproteste im Iran wächst in der Unionsfraktion der Druck auf die Bundesregierung, sich für eine Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einzusetzen. Der "Bild" sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen: "Die Islamischen Revolutionsgarden des Iran gehören längst auf die Terrorliste der EU. Sich dafür massiv einzusetzen, haben CDU und CSU in der Opposition vehement von der damaligen Außenministerin Baerbock verlangt, und das ist auch unsere Erwartung an die heutige Bundesregierung und den Außenminister." Röttgen sagte, ein Regimewechsel könne nur von innen heraus erfolgen durch die iranische Bevölkerung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anforderungen für die Bestimmung sicherer Herkunftsländer in beschleunigten Asylverfahren verschärft. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen nur dann Listen sicherer Länder erstellen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzungen offenlegen und die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in diesen Ländern gewährleistet ist, entschied das Gericht in Luxemburg am Freitag. In dem Verfahren befasste sich der EuGH erstmals mit Fragen zu den italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren für Migranten in Nordalbanien.
Verfassungsschutz kann Einstufung unabhängig vom Verfassungsgericht vornehmen
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Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Das begründete das Amt damit, dass das in der Partei „vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.
Gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz reichte die AfD am 5. Mai Klage ein. Daraufhin gab der Verfassungsschutz am 8. Mai eine sogenannte „Stillhaltezusage“ ab: Bis der Fall vor Gericht geklärt sei, werde das Amt die Partei offiziell weiterhin als Verdachtsfall führen und die Aussage öffentlich nicht wiederholen, dass es die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufe. Infolgedessen wurde auch die Pressemitteilung des Amtes über die Einstufung von dessen Webseite entfernt.
Online schreibt ein Instagram-Account, der behauptet, über „Zeitgeschehen“ zu berichten derweil: Der Verfassungsschutz dürfe politische Parteien ohnehin nur dann einstufen, wenn es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe, das die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei feststelle. Das ist falsch.
Anders als auf Instagram behauptet, kann das Bundesamt für Verfassungsschutz Parteien unabhängig von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einstufen oder beurteilen (Quelle: Instagram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet unabhängig vom Bundesverfassungsgericht
Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz regelt das Bundesverfassungsschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass das Amt dem Bundesinnenministerium untersteht (Paragraf 2). Nach Paragraf 16 ist es die Pflicht des Verfassungsschutzes, die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dafür darf der Verfassungsschutz auch personenbezogene Daten bekannt geben, „wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhangs oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen“.
Voraussetzung für eine Einstufung ist laut Paragraf 4 aber nicht, was das Bundesverfassungsgericht sagt, sondern „das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“. Diese sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in „konkreten, in gewissem Umfang verdichteten Umständen, die bei vernünftiger Betrachtung auf das Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen hindeuten“. Eine „Gewissheit“ sei dafür nicht notwendig, gleichzeitig würden bloße Vermutungen aber nicht ausreichen.
Wird eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, bedeutet das erstmal, dass der Verfassungsschutz seine Entscheidung öffentlich macht. Je nach Einstufung darf der Verfassungsschutz unterschiedliche nachrichtendienstliche Mittel einsetzen – und je höher die Einstufung, desto eher wird er eingreifen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags beschreibt.
Parteiverbotsverfahren ist Sache des Bundesverfassungsgerichts
Ob eine Partei verboten wird oder nicht, liegt nicht in der Hand des Verfassungsschutzes, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz hat Parteiverbotsverfahren dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. Laut Webseite des Gerichts ist so gewährleistet, „dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet“. Wird eine Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, kann das als Beweis in das Verfahren einfließen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist im Vergleich zum Verbot das „mildere Mittel“, schrieb etwa auch das Verwaltungsgericht Köln schon 2004.
Das Bundesverfassungsgericht prüft auf Antrag des Bundestages, des Bundesrats oder der Bundesregierung in einem eigenen Verfahren, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist und verboten werden kann. Das legen die Paragrafen 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und 21 des Grundgesetzes fest.
Ein Verbot sprach das Gericht bisher erst zweimal aus: 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. 2017 stellt das Gericht zwar die Verfassungsfeindlichkeit der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD, jetzt „Die Heimat“) fest, da die Partei aber keine Aussicht darauf habe, ihre Ziele auch durchzusetzen, sprach das Verfassungsgericht kein Verbot aus.
Der Instagram-Account antwortete nicht auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck.
Redigatur: Sarah Thust, Gabriele Scherndl
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
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Author: Matthias Bau
#einstufung #unabhangig #verfassungsgericht #verfassungsschutz #vornehmen
Nach VS-Einstufung: AfD-Mann Maximilian Krah fordert erneut Abkehr von der völkischen Ideologie
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Nach VS-Einstufung: AfD-Mann Maximilian Krah fordert erneut Abkehr von der völkischen Ideologie
Die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sorgt in der AfD für Empörung. Aber ausgerechnet der von Skandalen und Krisen bekannte Bundestagsabgeordnete aus Sachsen, Maximilian Krah, positioniert sich gegen die völkische Ideologie.
von Marcus Bensmann
, Jean Peters
07. Mai 2025
AfD-Bundestagsabgeordneter Maximilian Krah und Anwalt der Identitären Bewegung Gerhard Vierfuß streiten über die völkische Ideologie Collage: Ivo Mayr / CORRECTIV (Fotos: picture alliance)Die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD aufgrund ihrer völkischen Ideologie als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, führt zur Unsicherheit der Partei. Die Funktionäre weisen den Vorwurf zurück und verstricken sich in Widersprüche.
Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla geriet beim ZDF ins Straucheln, es gebe „natürlich zwei Gruppen, die nicht unterscheidbar“ seien. Dann unterschied er sie: Es gebe diejenigen, die durch Abstammung deutsch seien und diejenigen, die vom Grundgesetz her „Passdeutsche“ seien und sagt, „das sind ganz klar zwei Punkte, wo wir auch nicht Unterscheidung treffen“.
Das Trugbild eines homogenen Staatsvolks bildet den Kern der völkischen Ideologie, die auch Grundlage der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland war. Das Gutachten des Verfassungsschutzes kommt offenbar zu dem Schluss, dass diese Ideologie auch der Kern der AfD-Parteiideologie ist.
Während die Spitze der AfD lediglich dementiert, schert einer aus. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah kritisiert zwar die Einschätzung durch den Verfassungsschutz, bewertet aber die völkische Ideologie als Problem: Sie könnte ein Parteienverbot begründen und verhindert mögliche Koalitionen. Der AfD-Politiker aus Sachsen war Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl, sein ehemaliger Mitarbeiter ist wegen Spionage für China angeklagt – nun ist Krah in den Bundestag gewechselt.
Krah gegen Vierfuß: Der Bruch in Echtzeit
Einen Tag nach der Erklärung des Verfassungsschutzes provoziert Krah auf X am 4. Mai eine Debatte mit der Behauptung, ethnische Homogenität sei nicht mehr herstellbar. Der Staat könne „die Veränderungen, die Masseneinwanderung bringt, nicht rückgängig machen“, schreibt der AfD-Politiker.
Der Positionswechsel ist brisant, weil Krah selbst noch 2023 ein völkisches Manifest als Grundlage rechter Politik verfasst hat. In dem Buch heißt es, dass es „in immer mehr urbanen Gebieten keine kulturelle deutsche öffentliche Ordnung mehr“ gebe und fordert deren „Wiederherstellung“. Im Buch schlug der AfD-Politiker noch „Remigration“ über eine Politik des Vergällens vor, bis Menschen mit Migrationshintergrund sich entweder „assimilieren“ oder das Land wieder verlassen.
Seit einiger Zeit schlägt Krah einen gegenläufigen Kurs ein. Gegenüber CORRECTIV sagte er bereits im April, er beabsichtige, „die Frage der Multiethnizität des Staatsvolks neu zu durchdenken.“ Die Wende des AfD-Hardliners folgte laut eigener Aussage der CORRECTIV-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“. Sie zeigt, wie unweit von Potsdam im November 2023 der Kopf der Identitären Bewegung Martin Sellner die „Remigration“ auch von „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ über „Anpassungsdruck“ wie „maßgeschneiderte Gesetze“ als „Jahrzehnteprojekt“ vorschlug. Dieser Vorschlag läuft auf die Vertreibung für Millionen Menschen, darunter auch Staatsbürger, und führte zu millionenfachen Protesten in Deutschland.
Krahs neue Linie: nicht mehr völkisch sprechen, strategisch denken. Dass er nun von jenen angegriffen wird, mit denen er jahrelang das Weltbild teilte, ist Ausdruck eines vermutlich bevorstehenden ideologischen Machtkampfs in der AfD.
Im Zentrum stehen grundlegende Differenzen über das Verhältnis von Staat, Ethnizität und Nation. Krah plädiert für eine inhaltliche und strategische Anpassung.
Oberverwaltungsgericht Münster erklärt die völkische Politik bereits 2024 für „verfassungswidrig“
Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte bereits im Mai 2024 fest: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist … die Verknüpfung eines ,ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt ist”. Diese Definition gilt auch für das Konzept der „Remigration“, wie von Sellner in Potsdam, in Videos und Büchern vorgeschlagen.
Seither versucht Krah die Kehrtwende. Im Dezember 2024 schreibt er auf X: „Sicher verboten ist es, alle ethnischen Nicht-Deutschen in einen Topf zu werfen und dann, selbst bei Staatsangehörigen, pauschal von ‘Remigration‘ zu reden. Würde sich das festsetzen, wäre das Parteienverbot erfolgversprechend.“
Diese Botschaft blieb bei der AfD ungehört
Zur gleichen Zeit radikalisieren sich andere in ihrem völkischen Denken. CORRECTIV hat im Zuge der Enthüllungen um das Schweizer Treffen der AfD-Abgeordneten mit der Neonazi-Gruppe „Junge Tat“ und Mitgliedern der verbotenen „Blood & Honour“-Bewegung ausführlich dokumentiert, wie die AfD-Funktionäre Lena Kotré und Roger Beckamp dort die völkische Ideologie diskutierten. Die AfD-Landtagsabgeordnete aus Brandenburg Lena Kotré – die Ende April 2025 in England auf einem rechtsradikalen „Remigrationkongress“ auftrat – sagte bei dem Treffen in der Schweiz noch, den „Holocaust verharmlosen oder Hitler verherrlichen“, das mache kaum einer. Aber „alles, was darunter ist, muss in meinen Augen sein: eben darüber zu sprechen, wie man sein eigenes Volk sieht. Und was man eben von seinem eigenen Volk fernhalten möchte.“
Roger Beckamp, der auch beim Treffen in der Schweiz dabei war, bot vor Mitgliedern von Blood & Honor Geld an. Geld, das er vom Bundestag bekomme. Auf die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ reagierte er nun prompt bei Instagram mit einer entsprechenden Verschwörungsphantasie: Ein „Bevölkerungsaustausch“, das würde ja tatsächliche Zustände beschreiben. Als „Bevölkerungsaustausch“ wird das rassistische Trugbild bezeichnet, dass gezielt weiße Menschen genetisch durchmischt würden und damit eine Rassenreinheit gestört werde. Diese Verschwörungserzählung hat keinerlei wissenschaftliche Basis und dient dem Schüren von Angst und Gewalt.
Auf dem Parteitag in Riesa im Januar 2024 übernahm dann die AfD den Kampf- und Tarnbegriff der völkischen Ideologie „Remigration“ in ihr Wahlprogramm. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel rief dazu auf dem Parteitag, „wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration“. Die AfD bezog „Remigration“ im Wahlprogramm zwar nur auf Menschen ohne Aufenthaltstitel. Aber der Tarnbegriff der Neuen Rechten ist kaum mehr von den völkischen Inhalten zu trennen.
Vierfuß. „Wozu braucht man dann noch eine alternative Partei?“
Der Anwalt der Identitären Bewegung Gerhard Vierfuß zeigt sich verwundert über Krahs Kurswechsel, „Warum sagen Sie das vor zwei Jahren noch völlig anders?“, fragt er im X-Thread den AfD-Politiker und sagt, dass der Kopf der Identitären Bewegung Martin Sellner, und nicht Krah, die Autorität in Strategiefragen sei. Der Neonazi Sellner verfolgt die „Reconquista“-Strategie: das Ziel, durch kulturelle Rückeroberung eine ethnisch homogene Gesellschaft herzustellen.
Doch Krah widerspricht nun auch Sellners Konzept der „ethnischen Wahl“, das also Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit wählen. Die „Ethnie“ führe nicht zu einem „politischen Programm“, so Krah auf X, „Wahlentscheidungen“ seien „multikausal“, schreibt Krah und polemisiert, „der pflegebedürftige Rentner ohne Familie will eben seine philippinische Pflegerin behalten, die ihm die Windel wechselt, und nicht in vollen Windeln seine ethno-kulturelle Identität genießen.“ Und über alles stünde „die Notwendigkeit, Wahlen zu gewinnen und absehbar auch einen Koalitionspartner zu gewinnen“, schreibt Krah und antwortet Vierfuß, und „alles das ist bedauerlicherweise bei Ihrem Weg ausgeschlossen.“
Screenshot von X / CORRECTIVDarauf antwortet der Anwalt der Identitären Bewegung: „Wofür braucht es dann noch eine alternative Partei?“ Und lädt die völkischen Ideologen Björn Höcke und Martin Sellner zur Diskussion ein.
Der Blick von außen: Mehr Repression, mehr Radikalisierung?
Laut einer Analyse des SPIEGEL dürften Teile der AfD-Führung nun noch aggressiver auftreten, um das Gutachten politisch zu bekämpfen. Funktionäre sprächen intern von „letzter Patrone“, „BRD-Stasi“ und „Altparteienkartell“ – Begriffe, die aus dem rechtsextremen Vorfeld stammen. Höcke selbst drohte in einem mittlerweile gelöschten Beitrag auf X den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes mit den Worten: „Mitgehangen – mitgefangen.“
Spahns Kehrtwende – das Ende der Normalisierung
Die Einstufung hat auch Konsequenzen außerhalb der AfD. Jens Spahn (CDU) kündigte am Wochenende bei der rechtsradikalen Plattform X an, die Union werde sich im Bundestag mit der SPD abstimmen: „Eine Empfehlung, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen, wird es von unserer Seite nicht geben.“
Noch im April hatte Spahn für einen „geschäftsmäßigen Umgang“ mit der AfD plädiert – nun folgt die Abgrenzung. Auch Alexander Dobrindt (CSU) lehnt ein AfD-Verbot zwar ab, warnt aber vor weiterer Zusammenarbeit: Man müsse die Partei „wegregieren“.
Der Streit um das Völkische ist mehr als Symbolik
Ob in Schweizer Gaststätten, auf Parteitagen oder in Telegram-Kanälen: Die AfD verhandelt gerade ihren ideologischen Kern. Vertieft sie ihre ethnonationalistische Ideologie mit offenem Bruch zum Grundgesetz? Oder versucht sie, durch taktische Mäßigung staatlichen Repressionen zu entgehen und schmeißt gar einzelne Figuren wie Höcke raus, wie der ehemalige BILD-Chef und heutige Rechtsaußen-Ideologe Julian Reichelt propagierte? Die Antwort ist offen. Doch klar ist: Der Streit um das Völkische ist kein Randphänomen. Er ist das Zentrum des aktuellen Umbruchs in der AfD.
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Author: Marcus Bensmann
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