Kosten für Reparaturen an Heizungsanlagen oder am Dach dürfen nicht umgelegt werden.
Wer bestätigt nicht [gutgläubig] dem ausführenden Fachmann oder der Fachfrau den Aufwand nach einem Wartungstermin?
Nur ein Schuft.
Aber anstatt die #Kosten für #reparatur und #wartung sauber zu trennen, vermischt anschließend der #chef #kmu vom #gas #heizung #Dienstleister, absichtlich oder unabsichtlich, beide Positionen und stellt eine Gesamtsumme in #Rechnung.
Der Dienstleister tituliert seine Abrechnung pauschal als "Kosten für Wartung". Darunter aufgelistet bzw. addiert werden dann aber auch diverse Reparaturleistungen.
Er rechnet damit und weiß nämlich, dass #Vermieter den #mischimuschi Betrag direkt auf den #Mieter umlegen werden.

Die Tage und Nächte werden kälter, die Thermostate hinaufgedreht. Damit niemand wegen unbezahlter Rechnungen frieren muss, verzichtet die Wien Energie wie schon in den vergangenen Jahren, vorübergehend auf Strom-, Gas- und Fernwärmeabschaltungen.