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(watson) Queere Abgeordnete berichtet von Beleidigungen im Bundestag

Am Wochenende findet der CSD in Berlin ohne Regenbogenfahne auf dem Bundestag statt. Queere Abgeordnete sehen darin ein fatales Signal und berichten.

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Grüne im Bundestag: Queere Politikerin berichtet von Beleidigungen

Am Wochenende findet der CSD in Berlin ohne Regenbogenfahne auf dem Bundestag statt. Queere Abgeordnete sehen darin ein fatales Signal und berichten.

watson - Politik

KI-Video berichtet über erfundene AfD-Enthüllung zu einer Impfpflicht

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Die AfD soll geheime Pläne der Bundesregierung veröffentlicht haben, heißt es in mehreren Videos auf Instagram, Facebook und Tiktok. Eine KI-generierte Stimme berichtet darin, die Partei habe interne Belege dafür, dass die Bundesregierung „Zwangsimpfungen für alle Bürger“ gegen bestimmte Krankheiten plane. Wer sich weigere, dem drohten angeblich Bußgelder oder Gefängnis. Auch AfD-Vorsitzende Alice Weidel wird dazu zitiert. Es wird behauptet, die AfD habe eine bundesweite Kampagne gestartet. Die Videos erreichen Hunderttausende und sorgen in den Kommentaren für Empörung.  

Dieser Tiktok-Beitrag vom 23. März ist mutmaßlich der Ursprung der Falschbehauptung, er wurde hunderttausendfach angesehen (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Keine Belege für AfD-Enthüllung oder aktuelle Kampagne

Die AfD und ihre Bundestagsfraktion antworteten auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck nicht. Doch auch anhand öffentlicher Quellen lässt sich die Behauptung im Video widerlegen: Auf Kanälen der AfD ist nichts über die angebliche Enthüllung zu lesen. Weder auf den Webseiten der Partei, noch auf Accounts auf X, Instagram, Tiktok oder Facebook ist davon die Rede. Auch Medienberichte über die angebliche Enthüllung gibt es Stand 28. März 2025 keine. 

Dass Alice Weidel dazu gesagt habe, die Bundesregierung wolle damit die „körperliche Selbstbestimmung der Bürger abschaffen und Freiheitsrechte aushebeln“, wie sie in den Videos zitiert wird, ist ebenfalls nicht belegt. Weder auf Google, noch in der Pressedatenbank Genios taucht das Zitat auf. Das Büro von Alice Weidel antwortete nicht auf die Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck, ob sie sich so geäußert hat.

Im KI-generierten Video ist die Rede davon, dass die AfD eine Kampagne gegen die geplante Maßnahme gestartet habe: Unter dem Hashtag #keinezwangsimpfung mache sie gegen die angebliche Einschränkung mobil. Auf X und Bluesky wird der Hashtag jedoch praktisch nicht genutzt.

Jener Tiktok-Account, der die Falschbehauptung nach unseren Recherchen als erstes verbreitet hat, antwortete bis zur Veröffentlichung dieses Textes nicht auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck. Mindestens 30 weitere Tiktok-Videos nutzen den Originalton – also die KI-Stimme, die die Behauptung aufstellt – und verbreiten die Falschbehauptung so weiter. 

Impfpflicht gibt es deutschlandweit aktuell nur für die Masern – und dabei nur für manche Gruppen

Ein Impfzwang, von dem im Video zunächst die Rede ist, ist auch nicht gleichzusetzen mit einer Impfpflicht. Dass Menschen gegen ihren Willen geimpft werden, gibt es nur in seltenen Einzelfällen und ist nur unter einer Reihe von Bedingungen möglich. 

Im Video ist später nur noch von einer angeblichen Impfpflicht die Rede, also einer allgemeinen Verpflichtung, sich impfen zu lassen und gegebenenfalls Konsequenzen wie etwa Bußgelder in Kauf zu nehmen, wenn man sich dennoch nicht impfen lässt. 

Aber auch eine allgemeine Impfpflicht für alle Menschen in Deutschland wäre überraschend. Aktuell gibt es eine solche nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium informiert. Einzig die Masernimpfung ist bundesweit für Personen vorgeschrieben, die in Schulen, Horten oder Kindertagespflege-Einrichtungen arbeiten oder betreut werden. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, dem kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen ein Tätigkeitsverbot aussprechen, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite. Auch ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro könne von der zuständigen Behörde im Einzelfall verhängt werden. 

An den Vorgaben geändert hat sich aktuell aber nichts: „Es gibt keine Überlegungen, eine weitere Impfpflicht einzuführen oder die bestehende Masernimpfpflicht auszuweiten“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck.

Selbst für die Corona-Impfung gab es in Deutschland nie eine allgemeine Impfpflicht, auch wenn dazu über verschiedene Vorlagen im Bundestag abgestimmt wurde und sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach zwischenzeitlich dafür aussprach. Zwischen März 2022 und Dezember 2022 galt aber eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Krankenhauspersonal. Das Verfassungsgericht Osnabrück entschied im September 2024, dass diese Regelung „im Lauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“ war. Im Januar 2025 kritisierte das Bundesverfassungsgericht das und erklärte die Richtervorlage für unzulässig. Das Gericht habe seine Überzeugungen zu den  „verfassungsrechtlichen Anforderungen“ nicht genügend begründet.

Redigatur: Sophie Timmermann, Steffen Kutzner

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • „Ratgeber Impfen“, Bundesgesundheitsministerium: Link (archiviert) 
  • Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz, Bundesgesundheitsministerium: Link (archiviert)

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Author: Gabriele Scherndl

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Project 2025 - The Dreamers Network

Trumps "Project 2025" und seine Folgen. Eine beispiellose Welle der Machtausweitung. Widerstand ist Pflicht!

The Dreamers Network

Dieser Fake-Artikel über Friedrich Merz berichtet von einem Gerichtsurteil, das es nie gab

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Ein Bild in Sozialen Netzwerken zeigt eine Schlagzeile über den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz vom 17. Dezember 2024. Behauptet wird, eine Frau habe Merz öffentlich als „gefährlichen Kriegstreiber“ bezeichnet und sei zu einer Geldstrafe von 170.000 Euro verurteilt worden. Tausende Nutzerinnen und Nutzer sahen das Bild – es kursiert dutzendfach auf Facebook und in Telegram-Kanälen.

In dem Bild ist das Logo des Blogs Report24 zu sehen, der in der Vergangenheit mehrfach Falschinformationen verbreitet hat

Doch etwas stimmt nicht an dem Screenshot: Vergrößert man ihn, ist ein Schatten hinter den Textstellen zu sehen (siehe Bild links). Bei einem Bildschirmfoto eines echten Report24-Artikels (siehe Bild rechts) zeichnen sich diese Schatten nicht ab. Das ist ein erster Hinweis auf eine Fälschung.

Links ist das Bild zu sehen, das auf Facebook kursiert, und rechts ein Screenshot eines echten Artikels des Blogs (Quellen: Facebook, Report24; Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Zudem teilte niemand einen Link zu dem angeblichen Artikel – alle teilten nur das Bild von Überschrift und Vorspann ohne weiteren Kontext. Viele Fragen bleiben unbeantwortet, zum Beispiel, welches Gericht das Urteil gefällt haben und warum die Geldstrafe so hoch sein soll. 

Angeblicher Report24-Artikel über Friedrich Merz ist eine Fälschung

Die Suche nach Berichten im Internet über das angebliche Urteil bleibt erfolglos. Und auch der angebliche Report24-Artikel ist nicht auffindbar: Er ist weder über die Google-Suche noch über den Telegram-Kanal von Report24 zu finden. Einzig das Foto von Friedrich Merz fanden wir auf der Webseite – in einem Artikel vom 18. November 2024.

Auch in Internetarchiven ist keine Spur: Die Deutsche Presse-Agentur (DPA) fand eine Version der Webseite vom 17. Dezember 2024 um 23.29 Uhr deutscher Zeit – der angebliche Artikel ist da nicht zu sehen. Doch knapp zwei Stunden später tauchte er in einem Telegram-Kanal auf, der bereits mehrfach Falschinformationen verbreitet hat. Doch dazu später mehr.

Wir fragten Report24, ob die Redaktion diesen Artikel veröffentlichte. Auf die Anfrage vom 20. Dezember erhielten wir keine Antwort, Report24 veröffentlichte aber zwei Tage später selbst eine Stellungnahme. Darin heißt es: Den Artikel habe es bei Report24 nie gegeben. 

Damit ist klar: Es handelt sich um eine Fälschung. 

Medien berichten in der Regel über Fälle von Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Auch das darin erwähnte Gerichtsurteil gibt es nicht. Denn eine Geldstrafe von 170.000 Euro wäre so ungewöhnlich hoch, dass Medienhäuser darüber berichtet hätten. Derartige Artikel existieren jedoch nicht. Zudem teilte ein Sprecher von Friedrich Merz gegenüber der DPA mit, es sei „kein derzeitiger Fall bekannt“.

Verfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens landeten 2024 mehrfach in der Medienberichterstattung. In einigen Fällen verhängte das jeweilige Gericht eine Geldstrafe, die lag aber in der Regel unter 10.000 Euro. In anderen Fällen wurden Urteile aufgehoben

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde im August 2024 ein Mann vom Amtsgericht Wiesbaden verurteilt, nachdem er die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann in zwei X-Kommentaren beleidigt hatte. Seine Geldstrafe wurde auf 45 Tagessätze zu je 85 Euro festgesetzt, also knapp 4.000 Euro. 

Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz, ehemals bei der FPÖ und BZÖ, musste 2024 mehr zahlen: Er wurde im April vom Amtsgericht Deggendorf zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro verurteilt, also 14.850 Euro. Er hatte beim politischen Aschermittwoch der AfD laut Gericht den CSU-Chef Markus Söder durch Beleidigungen in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes gerückt.

Ob eine Aussage rechtlich gesehen beleidigend ist, hängt laut Fachleuten von der Gesprächssituation ab. „Vor Gericht gilt es, im Einzelfall die Meinungsfreiheit der Kommentierenden gegen die Persönlichkeitsrechte der Kommentierten abzuwägen“, erklärt die Organisation Hate Aid.

Ein Verbreiter des Fake-Artikels teilt häufig pro-russische und rechte Inhalte

Hate Aid überprüfte den Begriff „Kriegstreiber“, der in dem gefälschten Artikel vorkommt,  nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine 2022 als Narrativ. Dieser sei seit April bei unterschiedlichen Aktionen, darunter Sachbeschädigungen, regelmäßig aufgetaucht. Auf X, damals Twitter, sei er zwischen Februar und Mitte Juni insgesamt rund 18.000 Mal verwendet worden: „Viele derjenigen, die andere als ‚Kriegstreiber‘ beschuldigen, haben in der Vergangenheit Beiträge von Kreml-freundlichen und rechtsradikalen Accounts weiterverbreitet“, heißt es in dem Bericht.

Verfolgt man die aktuelle Fälschung zurück, fällt neben Coronaleugner- und Reichsbürger-Gruppen ein Verbreiter besonders auf: der Telegram-Kanal UNN, der ebenfalls pro-russische und rechte Inhalte verbreitet. Er gehört einem Youtuber aus Österreich, der sich als „Investor, Aktionär, Youtuber und Auswanderer“ bezeichnet und im Impressum aktuell eine Adresse in Nicaragua angibt.

Sein Telegram-Kanal existiert seit September 2021 – anfangs ging es häufig um Impfkritik. Im Januar 2024 schwenkte er auf andere politische Inhalte um: In seiner Kanal-Beschreibung positionierte er sich zwischendurch pro-russisch und mal pro-israelisch. Seine Inhalte werden durch russische Propaganda-Seiten weiterverbreitet und er bewirbt unter anderem regelmäßig zweifelhafte Gesundheitsprodukte, hinter denen eine Firma mit Verbindungen nach Russland steckt. 

Auszug eines Beitrags, in dem der Telegram-Kanal für Prepper-Produkte wirbt, darunter Pfefferpistolen, aber auch zweifelhafte Gesundheitsprodukte wie Waldkraft (Quelle: Telegram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Der Fake-Artikel über das angebliche Merz-Urteil ist nicht die erste Fälschung, die der Telegram-Kanal UNN verbreitet: Zur Landtagswahl in Brandenburg im September 2024 teilte der Kanal einen Kettenbrief, in dem ohne Belege behauptet wurde, es habe Wahlbetrug im Landkreis Prignitz gegeben. Und: Ende November verlinkte der Kanal eine gefälschte Webseite, die eine Rekrutierungsseite der Bundeswehr zu einer angeblich anstehenden Wehrpflicht imitierte und anfangs in pro-russischen Kanälen viral ging.

Alle Faktenchecks rund um die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Redigatur: Steffen Kutzner, Gabriele Scherndl

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Author: Kimberly Nicolaus

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Dieser Fake-Artikel über Friedrich Merz berichtet von einem Gerichtsurteil, das es nie gab

Eine Frau soll Friedrich Merz beleidigt haben und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden sein, heißt es im Netz. Doch das ist erfunden.

correctiv.org

Die Partei berichtet von erfolgreicher Aufsichtsbeschwerde gegen „erweiterte Tunnelvariante“

Report-K

Der Screenshot zeigt einen Ausschnitt aus der Pressemitteilung von die Partei. | Foto: Screenshot

Köln | Am 10. Dezember 2024 stimmten SPD, CDU und FDP für ihren Änderungsantrag in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses mit dem Titel „Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich Innenstadt“. Schon in der Sitzung beantragten die Grünen eine Sitzungsunterbrechung und brachten vor, dass es sich bei dem Antrag von SPD, CDU und FDP nicht um einen Änderungsantrag, sondern einen neuen Antrag handele. Zuvor hatte unter anderem auch Karina Syndicus von Klimafreunde und Gut auf diesen Umstand hingewiesen. Die Partei verschickte heute Abend eine Pressemitteilung und berichtet von einer erfolgreichen Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Köln.

Die Partei ist im Verkehrsausschuss nicht stimmberechtigt. Der Antrag der SPD, CDU und FDP wurde von Grünen, Volt und der Linken abgelehnt. Da die drei antragstellenden Parteien aber die Mehrheit haben, wurde ihr Änderungsantrag als Votum des Verkehrsausschusses in die heute stattfindende Ratssitzung eingebracht.

Die Partei verschickte am 11. Dezember 2024 am späteren Abend eine Pressemitteilung. Dort schreibt sie, dass sie Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10. Dezember 2024 bei der Bezirksregierung Köln einlegte. Die Partei regte an, Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker anzuweisen, den Beschluss zu beanstanden. Die Bezirksregierung habe der Partei Recht gegeben und diese schreibt: „Die PARTEI die irren Tunnelpläne von CDU, SPD und FDP vorerst in eine Winterpause.“

Die Partei bemängelte, dass der Änderungsantrag von SPD, CDU und FDP zu weit von der Ursprungsvorlage der Stadtverwaltung „Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich Innenstadt“ abweiche. Dieser müsse als eigenständiger Antrag gesehen werden und somit früher in die Beratung eingebracht werden müssen. Diese Frist sei aber nicht gewahrt worden. Die Öffentlichkeit war am 6. Dezember 2024 durch eine Pressekonferenz der drei Parteien informiert worden. Nur zwei Arbeitstage später fand die Sondersitzung des Verkehrsausschusses statt, um die Kürze zu illustrieren.

Die Partei geht davon aus, dass die Bezirksvertretung Lindenthal im Vorfeld gehört hätte werden müssen, da die Vorlage von SPD, CDU und FDP einen Tunnel in der Dürener Straße vorsehe und dieser in die Zuständigkeit der BV Lindenthal falle.

Weiter schreibt die Partei: „Die Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie sie in der „erweiterten Tunnelvariante“ dargelegt wurde, ist mangelhaft und berücksichtigt nicht die aktuellen Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme zur Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) von Dr. Vieregg zum politischen Variantenentscheid.  Insgesamt zielt die Beschwerde darauf ab, sicherzustellen, dass die Entscheidungen im Verkehrsausschuss rechtmäßig, transparent und unter Beachtung der Interessen aller betroffenen Akteure getroffen werden.“

Fraktionsgeschäftsführer Michael Hock: „Wer so nachlässig gegen die Rechte des Stadtparlaments verstößt, baut besser keinen Tunnel.“ Nach Angaben von die Partei folgte die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde der Aufsichtsbeschwerde. Aufgrund der vorgerückten Tageszeit konnte diese Entscheidung der Bezirksregierung von der Redaktion noch nicht überprüft werden.

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Die Partei berichtet von erfolgreicher Aufsichtsbeschwerde gegen „erweiterte Tunnelvariante“ - Report-K

Report-K ist die Internetzeitung von Köln und berichtet aus Köln, NRW, Deutschland und der Welt.

Report-K
Analyse: BILD kritisiert Habeck schärfer als Faschisten Höcke

Medienanalyse des ZPS zeigt: BILD berichtet über den Faschisten Höcke deutlich weniger kritisch als über demokratische Politiker wie Habeck.

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Eine Alternative mit Tücken
Stand: 16.02.2021 15:39 Uhr
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/peertube-101.html

PeerTube-Netzwerk: Eine Alternative mit Tücken

Das PeerTube-Projekt soll Videoanbieter von kommerziellen Anbietern unabhängig machen und vermeintliche oder tatsächliche Zensur umgehen. Allerdings hat das alternative Netzwerk auch seine Schattenseiten.

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