Einweihung in Weinzierlein: Feuerwehr erhält modernes Zuhause und neues Löschfahrzeug

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(Volksfreund) Seelische Auswirkung: Was Anfeindungen mit einem schwulen Mann machen

Queere Menschen leiden vermehrt unter stressbedingten Erkrankungen aufgrund von Diskriminierung. Die Lebensgeschichte von David Fitzpatrick zeigt die tiefgreifenden Auswirkungen von Anfeindungen und den Kampf um Akzeptanz.

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Anfeindungen - was sie mit einem schwulen Mann machen

Queere Menschen leiden vermehrt unter stressbedingten Erkrankungen aufgrund von Diskriminierung. Die Lebensgeschichte von David Fitzpatrick zeigt die tiefgreifenden Auswirkungen von Anfeindungen und den Kampf um Akzeptanz.

Volksfreund

(rbb24) “Ich wäre mit einem Visum in die USA gereist, auf dem ‘männlich’ steht”

Ella wollte eigentlich an der renommierten US-Universität Berkeley ein Auslandssemester machen. Doch sie war politisch aktiv und ist trans. Aus Angst vor Repressalien sagt sie nun ab.

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#einem #gereist #mannlich #rbb24 #steht #visum

"Ich wäre mit einem Visum in die USA gereist, auf dem 'männlich' steht"

Ella wollte eigentlich an der renommierten US-Universität Berkley ein Auslandssemester machen. Doch sie war politisch aktiv und ist trans. Aus Angst vor Repressalien sagt sie nun ab.

Wie mit einem KI-Bild Stimmung gegen den „Helden von Hamburg“ gemacht wird

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Bei dem Messerangriff am Hauptbahnhof in Hamburg mit 18 Verletzten haben nach Polizeiangaben zwei Passanten die mutmaßliche Täterin gestoppt. Einer von ihnen ist laut Medienberichten ein Tschetschene, der andere Muhammad al-Muhammad, ein 19-jähriger Syrer, der unter anderem mit dem Spiegel über den Moment des Angriffs sprach.

Doch online stellen manche infrage, ob es ihn überhaupt gibt. Manche begründen das damit, dass das ihn das Titelbild des Spiegel-Artikels in Berlin vor dem Brandenburger Tor zeigt. Dem gegenüber stellen die Nutzer ein offenbar KI-generiertes Bild, in dem er in identischer Pose und Kleidung auf einem Bahnsteig zu sehen ist. 

„Ein KI-Held der zwangsfinanzierten Regierungsmedien“, heißt es dazu auf Facebook. Oder: „Der syrische Held von Hamburg ist im gleichen Aufzug und gleicher Haltung gleichzeitig an mehreren Orten?“ auf X

Beiträge mit dem KI-Bild erreichten in Sozialen Netzwerken hunderttausende Aufrufe (Quelle: X / Facebook; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

KI-generiertes Bild vom „Helden von Hamburg“ kursiert nur in Sozialen Netzwerken  

Mehrere Hinweise zeigen, dass das Bild, das den jungen Mann scheinbar auf einem Bahnhof zeigt, KI-generiert ist: etwa das unlesbare Logo auf der Jacke oder die Fantasiebuchstaben, die im Hintergrund auf einem Wegweiser und auf einem Fahrplan zu erkennen sind. Auf dem Bahnhof in Hamburg gibt es zudem keine eckigen Glasüberdachungen, wie in dem Bild. Das lässt sich etwa an einem Pressefoto des Tatorts erkennen. 

Mehrere deutliche Hinweise zeigen, dass das Bild eine Fälschung ist (Quelle: Facebook; Screenshot und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Eine Bilderrückwärtssuche mit dem Bild bei Google führt kaum zu Treffern – vor allem finden sich nirgendwo Medienberichte, in denen es als echt verbreitet wurde. Stattdessen finden sich Beiträge auf X, in denen die Bilder direkt zusammen als Collage verbreitet wurden. Einer der ersten Accounts, die das Bild verbreitet haben, existiert inzwischen nicht mehr. 

Die Bilder-Rückwärtssuche mit dem manipulierten Foto führt zu einer Reihe von Beiträgen auf X, aber nicht zu Medienberichten (Quelle: Google; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Tipps zum Erkennen eines manipulierten oder mit einer KI erstellten Bildes:

  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Ereignis so stattgefunden hat, wie es auf einem Bild zu sehen ist: Suchen Sie mit Stichworten nach potenziellen Medienberichten zu dem Ereignis.
  • Achten Sie, wie oben beschrieben, auf Ungereimtheiten und Details in dem Bild.
  • Suchen Sie, wenn möglich, nach der ursprünglichen Quelle für das Bild. Helfen kann dabei manchmal auch eine Bilderrückwärtssuche. Wie die funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Medienberichte zeigen den Syrer in Hamburg – das Foto aus Berlin ist laut Spiegel-Angaben sechs Wochen alt

In Medienberichten finden sich andere Fotos, die von Journalistinnen und Journalisten verifiziert wurden. Ein Video beim Hamburg Journal des NDR zeigt ihn am Bahnhof in Hamburg. Auch Journalisten der Bild trafen den Mann dort. Das Hamburger Abendblatt veröffentlichte ein Foto aus Hamburg, das Muhammed al-Muhammed an den Gleisen am Bahnhof zeigt. 

Auf dem Foto im Spiegel ist der Syrer vor dem Brandenburger Tor in Berlin zu sehen. In der Bildunterschrift ist als Vermerk zur Herkunft des Fotos beim Spiegel „privat“ angegeben. Wir haben deshalb beim Spiegel nachgefragt, woher das Foto stammt und wann es aufgenommen wurde. Von der Pressestelle heißt es, dass es von Muhammad al-Muhammad persönlich zur Verfügung gestellt wurde. Seiner Angabe nach entstand es am 15. April 2025 beim Besuch eines Freundes in Berlin. Laut Spiegel benutzte er das Foto auch als Profilbild bei Whatsapp. „Mehrere Spiegel-Reporter haben mit Al Muhammad gesprochen – zu verschiedenen Zeitpunkten, per Telefon und auch per Videotelefonat“, schreibt die Pressestelle weiter. Einer der Reporter habe den 19-Jährigen auch vor Ort am Hamburger Hauptbahnhof gesehen und später auf dem Foto wiedererkannt. 

Im Fall von Hamburg kursieren im Netz nicht nur Falschbehauptungen über den „Helden von Hamburg“. So wurde der Tatverdächtigen in Sozialen Netzwerken unterstellt, sie sei Palästinenserin, obwohl die Frau in Niedersachsen geboren wurde.

Redigatur: Paulina Thom, Sarah Thust

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Author: Steffen Kutzner

#einem #gegen #gemacht #hamburg #helden #stimmung

#job in #einem unserer deutschen Standorte
Projektmanager Erneuerbare Energien (w/m/d) - VSB Holding GmbH
https://www.eejobs.de/a100142775
Projektmanager Erneuerbare Energien (w/m/d)

Projektmanager Erneuerbare Energien (w/m/d)Ort Berufserfahrung (Junior Level)Ort BerufserfahrungOrt Projektmanagement, ProduktmanagementÜBER UNS:Eine 100 % grüne und zuverlässige Energieversorgung – dieses Ziel haben wir seit über 25 Jahren fest im Blick. VSB ist entschlossen, [...]

#Legitim ist eine Staatsform, wenn sie fair für einen selbst und andere passt. Wenn das bei der Herrschaft von #Einem oder #Wenigen nicht der der Fall ist, kann man schauen, dass jemand passenderes dran kommt. Und bei #Vielen? Wenn's Ochlo wird? Naja, fair-anteilig, mit Arbeit, ausgründen wohl.

Video von Angriff in einem Pflegeheim stammt aus Detroit – nicht aus Münster

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Faktencheck

Video von Angriff in einem Pflegeheim stammt aus Detroit – nicht aus Münster

Aufnahmen von einem Übergriff in einem Pflegeheim im US-Bundesstaat Michigan werden aktuell fälschlich mit Deutschland in Verbindung gebracht. Weder entstand das Video in Münster noch hat es einen Zusammenhang mit Migration und Flucht.

von Sophie Timmermann

16. Januar 2025

Ein Video von einem Übergriff in einem Pflegeheim in Detroit wird aktuell fälschlich mit Deutschland in Verbindung gebracht (Symbolbild: Picture Alliance / Sven Simon / Frank Hoermann)
Behauptung

Aufnahmen einer versteckten Kamera in einem Seniorenheim in Münster, in denen jemand einen alten Mann misshandelt, zeigten einen syrischen Asylbewerber, der 2019 nach Deutschland kam und mittlerweile als Pfleger arbeitet.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
07.01.2025

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Das Video zeigt einen Vorfall aus dem Jahr 2020 in Detroit in den USA. Der Mann war kein Pfleger, sondern ebenfalls Bewohner in dem Heim.

Hinweis: In diesem Beitrag werden Aufnahmen gezeigt und verlinkt, die Gewalt zeigen. 

Die Aufnahmen sind verstörend: Immer wieder schlägt ein Mann auf den Kopf eines älteren Mannes ein, der bäuchlings auf einem Bett liegt. Am Ende ist das blutüberströmte Gesicht des alten Mannes zu sehen. Mehr als eine Minute geht das Video. 

Es kursiert bis heute dutzendfach auf X, Facebook, Tiktok und Telegram. Angeblich entstand es in einem Seniorenheim in Münster. Der Täter soll ein syrischer Geflüchteter sein, so die Behauptung, der 2019 nach Deutschland kam und mittlerweile als Pfleger in dem Heim arbeitet. Leserinnen und Leser schickten uns die Aufnahme auch über unseren Whatsapp-Chatbot und fragten, ob das stimme.

Die Aufnahmen sind echt – doch sie entstanden nicht in Deutschland und zeigen auch keinen Pfleger. 

Dieses Video wird fälschlich mit Deutschland in Verbindung gebracht. Es entstand aber 2020 in Detroit. (Quelle: X; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck).

Video zeigt Vorfall im Mai 2020 in Detroit

Eine Bilder-Rückwärtssuche mit einem Standbild aus dem Video führt zu mehreren Medienberichten von Mai 2020. Auch Donald Trump äußerte sich damals auf X zu dem Fall. 

Wie etwa CNN berichtete, war darin ein 20-jähriger Mann zu sehen, der einen 75-Jährigen in einem Pflegeheim in Detroit im US-Bundesstaat Michigan angriff. Der Mann sei anschließend festgenommen worden. Das in den Medienberichten verlinkte Videomaterial stimmt mit der aktuell kursierenden Aufnahme überein. 

Der Mann im Video war, anders als in den aktuellen Beiträgen behauptet, kein Pfleger. Er sei eingewiesen worden, weil er positiv auf Covid-19 getestet worden war und damals einige Corona-Patienten in Pflegeheime in der Umgebung in Quarantäne geschickt worden seien, schrieb die Detroit News

Der Täter habe sich demnach selbst bei dem Angriff gefilmt und das Video danach online gestellt. Laut damaligen Berichten habe es zudem weitere Videos gegeben, in dem der Mann andere misshandelt habe. Die Hintergründe der Taten sind unklar. Im Frühjahr 2022 wurde er Medienberichten zufolge für „nicht schuldfähig“ erklärt. Wie sein Vater erklärte, leide sein Sohn an Schizophrenie. Er habe zu dem Zeitpunkt 2020 deswegen eigentlich in einer Wohngruppe gelebt, war dann aufgrund mentaler Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert worden, bevor er aufgrund der Corona-Erkrankung in Quarantäne in das Pflegeheim kam. Das Opfer im Video, der ältere Mann, starb zwei Monate nach dem Vorfall im Mai 2020. Ob sein Tod eine Folge des Angriffs war, ist unklar.

Einen Bezug zu einem Seniorenheim in Münster hat das Video nicht. Auf Nachfrage heißt es von der Polizei Münster: „Bei uns liegt kein derartiger Sachverhalt vor.“ 

Redigatur: Uschi Jonas, Steffen Kutzner

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Author: Sophie Timmermann

#angriff #detroit #einem #nicht #pflegeheim #stammt #video

Video von Angriff in einem Pflegeheim stammt aus Detroit – nicht aus Münster

Ein altes Video eines Angriffs in einem Pflegeheim in den USA wird fälschlich Deutschland zugeordnet.

correctiv.org

Dieser Fake-Artikel über Friedrich Merz berichtet von einem Gerichtsurteil, das es nie gab

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Ein Bild in Sozialen Netzwerken zeigt eine Schlagzeile über den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz vom 17. Dezember 2024. Behauptet wird, eine Frau habe Merz öffentlich als „gefährlichen Kriegstreiber“ bezeichnet und sei zu einer Geldstrafe von 170.000 Euro verurteilt worden. Tausende Nutzerinnen und Nutzer sahen das Bild – es kursiert dutzendfach auf Facebook und in Telegram-Kanälen.

In dem Bild ist das Logo des Blogs Report24 zu sehen, der in der Vergangenheit mehrfach Falschinformationen verbreitet hat

Doch etwas stimmt nicht an dem Screenshot: Vergrößert man ihn, ist ein Schatten hinter den Textstellen zu sehen (siehe Bild links). Bei einem Bildschirmfoto eines echten Report24-Artikels (siehe Bild rechts) zeichnen sich diese Schatten nicht ab. Das ist ein erster Hinweis auf eine Fälschung.

Links ist das Bild zu sehen, das auf Facebook kursiert, und rechts ein Screenshot eines echten Artikels des Blogs (Quellen: Facebook, Report24; Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Zudem teilte niemand einen Link zu dem angeblichen Artikel – alle teilten nur das Bild von Überschrift und Vorspann ohne weiteren Kontext. Viele Fragen bleiben unbeantwortet, zum Beispiel, welches Gericht das Urteil gefällt haben und warum die Geldstrafe so hoch sein soll. 

Angeblicher Report24-Artikel über Friedrich Merz ist eine Fälschung

Die Suche nach Berichten im Internet über das angebliche Urteil bleibt erfolglos. Und auch der angebliche Report24-Artikel ist nicht auffindbar: Er ist weder über die Google-Suche noch über den Telegram-Kanal von Report24 zu finden. Einzig das Foto von Friedrich Merz fanden wir auf der Webseite – in einem Artikel vom 18. November 2024.

Auch in Internetarchiven ist keine Spur: Die Deutsche Presse-Agentur (DPA) fand eine Version der Webseite vom 17. Dezember 2024 um 23.29 Uhr deutscher Zeit – der angebliche Artikel ist da nicht zu sehen. Doch knapp zwei Stunden später tauchte er in einem Telegram-Kanal auf, der bereits mehrfach Falschinformationen verbreitet hat. Doch dazu später mehr.

Wir fragten Report24, ob die Redaktion diesen Artikel veröffentlichte. Auf die Anfrage vom 20. Dezember erhielten wir keine Antwort, Report24 veröffentlichte aber zwei Tage später selbst eine Stellungnahme. Darin heißt es: Den Artikel habe es bei Report24 nie gegeben. 

Damit ist klar: Es handelt sich um eine Fälschung. 

Medien berichten in der Regel über Fälle von Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Auch das darin erwähnte Gerichtsurteil gibt es nicht. Denn eine Geldstrafe von 170.000 Euro wäre so ungewöhnlich hoch, dass Medienhäuser darüber berichtet hätten. Derartige Artikel existieren jedoch nicht. Zudem teilte ein Sprecher von Friedrich Merz gegenüber der DPA mit, es sei „kein derzeitiger Fall bekannt“.

Verfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens landeten 2024 mehrfach in der Medienberichterstattung. In einigen Fällen verhängte das jeweilige Gericht eine Geldstrafe, die lag aber in der Regel unter 10.000 Euro. In anderen Fällen wurden Urteile aufgehoben

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde im August 2024 ein Mann vom Amtsgericht Wiesbaden verurteilt, nachdem er die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann in zwei X-Kommentaren beleidigt hatte. Seine Geldstrafe wurde auf 45 Tagessätze zu je 85 Euro festgesetzt, also knapp 4.000 Euro. 

Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz, ehemals bei der FPÖ und BZÖ, musste 2024 mehr zahlen: Er wurde im April vom Amtsgericht Deggendorf zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro verurteilt, also 14.850 Euro. Er hatte beim politischen Aschermittwoch der AfD laut Gericht den CSU-Chef Markus Söder durch Beleidigungen in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes gerückt.

Ob eine Aussage rechtlich gesehen beleidigend ist, hängt laut Fachleuten von der Gesprächssituation ab. „Vor Gericht gilt es, im Einzelfall die Meinungsfreiheit der Kommentierenden gegen die Persönlichkeitsrechte der Kommentierten abzuwägen“, erklärt die Organisation Hate Aid.

Ein Verbreiter des Fake-Artikels teilt häufig pro-russische und rechte Inhalte

Hate Aid überprüfte den Begriff „Kriegstreiber“, der in dem gefälschten Artikel vorkommt,  nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine 2022 als Narrativ. Dieser sei seit April bei unterschiedlichen Aktionen, darunter Sachbeschädigungen, regelmäßig aufgetaucht. Auf X, damals Twitter, sei er zwischen Februar und Mitte Juni insgesamt rund 18.000 Mal verwendet worden: „Viele derjenigen, die andere als ‚Kriegstreiber‘ beschuldigen, haben in der Vergangenheit Beiträge von Kreml-freundlichen und rechtsradikalen Accounts weiterverbreitet“, heißt es in dem Bericht.

Verfolgt man die aktuelle Fälschung zurück, fällt neben Coronaleugner- und Reichsbürger-Gruppen ein Verbreiter besonders auf: der Telegram-Kanal UNN, der ebenfalls pro-russische und rechte Inhalte verbreitet. Er gehört einem Youtuber aus Österreich, der sich als „Investor, Aktionär, Youtuber und Auswanderer“ bezeichnet und im Impressum aktuell eine Adresse in Nicaragua angibt.

Sein Telegram-Kanal existiert seit September 2021 – anfangs ging es häufig um Impfkritik. Im Januar 2024 schwenkte er auf andere politische Inhalte um: In seiner Kanal-Beschreibung positionierte er sich zwischendurch pro-russisch und mal pro-israelisch. Seine Inhalte werden durch russische Propaganda-Seiten weiterverbreitet und er bewirbt unter anderem regelmäßig zweifelhafte Gesundheitsprodukte, hinter denen eine Firma mit Verbindungen nach Russland steckt. 

Auszug eines Beitrags, in dem der Telegram-Kanal für Prepper-Produkte wirbt, darunter Pfefferpistolen, aber auch zweifelhafte Gesundheitsprodukte wie Waldkraft (Quelle: Telegram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Der Fake-Artikel über das angebliche Merz-Urteil ist nicht die erste Fälschung, die der Telegram-Kanal UNN verbreitet: Zur Landtagswahl in Brandenburg im September 2024 teilte der Kanal einen Kettenbrief, in dem ohne Belege behauptet wurde, es habe Wahlbetrug im Landkreis Prignitz gegeben. Und: Ende November verlinkte der Kanal eine gefälschte Webseite, die eine Rekrutierungsseite der Bundeswehr zu einer angeblich anstehenden Wehrpflicht imitierte und anfangs in pro-russischen Kanälen viral ging.

Alle Faktenchecks rund um die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Redigatur: Steffen Kutzner, Gabriele Scherndl

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Author: Kimberly Nicolaus

#artikel #berichtet #dieser #einem #friedrich #gerichtsurteil

Dieser Fake-Artikel über Friedrich Merz berichtet von einem Gerichtsurteil, das es nie gab

Eine Frau soll Friedrich Merz beleidigt haben und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden sein, heißt es im Netz. Doch das ist erfunden.

correctiv.org

Ultraschall-Video einer Abtreibung ist nicht echt, sondern aus einem Film

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Faktencheck

Ultraschall-Video einer Abtreibung ist nicht echt, sondern aus einem Film

Online kursiert ein Video von einem Ultraschall, das angeblich eine Abtreibung „unter Qualen“ für den Fötus zeigen soll. Doch das Material ist nicht authentisch, es stammt aus einem umstrittenen Film einer Abtreibungsgegnerin.

von Paulina Thom

04. Dezember 2024

Mit diesem Video eines Ultraschalls wird online gegen Abtreibungen argumentiert, doch es handelt sich um keine echte Aufnahme, sondern eine Filmszene (Quelle: X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung

Ein Video eines Ultraschalls zeige, wie ein „Baby unter Qualen“ gegen die Pinzette oder Zange eines Abtreibungsarztes kämpfe.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
16.11.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Die Ultraschall-Aufnahme stammt aus dem Film „Unplanned“ von 2019, für den eine Abtreibung an einem Fötus in der 13. Woche nachgestellt wurde. Bei dem Instrument handelt es sich nicht um eine Pinzette oder Zange, sondern um ein Saugröhrchen. Laut Fachleuten stellt die Filmszene einen Schwangerschaftsabbruch teils falsch dar.

Seit Mitte November kursiert in Sozialen Netzwerken eine angebliche Ultraschall-Aufnahme einer Abtreibung. Das Video verbreitete sich international – mehr als 250.000 Ansichten erreichte es in deutschen Beiträgen auf Telegram und X. In der kurzen Sequenz ist ein Fötus zu sehen, der sich mehrfach ruckartig bewegt. Dazu heißt es, das Video zeige, wie ein „Baby unter Qualen“ gegen die „Pinzette“ oder „Zange“ eines Abtreibungsarztes kämpfe. Das Video sei „das stärkste Argument, das jemals gegen eine Abtreibung vorgebracht wurde“, heißt es in vielen Beiträgen. 

Doch die angebliche Ultraschall-Aufnahme ist nicht echt. Sie stammt aus einem umstrittenen Film einer Abtreibungsgegnerin. Die Aufnahme ist laut mehreren Fachärztinnen nicht realistisch – ein Fötus kann in dem gezeigten Stadium keinen Schmerz empfinden. 

Das Video in Sozialen Netzwerken tauchte zeitgleich zu einer Mitte November in den Bundestag eingebrachten Initiative auf. Abgeordnete der SPD und Grünen stellten einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, den Paragraph 218 des Strafgesetzbuches zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bis zur 12. Woche zu legalisieren. Derzeit sind Abtreibungen eine Straftat. Abtreibungen bis zur 12. Woche sind jedoch straffrei, sofern die Schwangere sich zuvor beraten lässt oder der Abbruch aufgrund einer Vergewaltigung durchgeführt wird. Nach der 12. Woche ist eine Abtreibung nur legal, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – also Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht.

Dutzende Nutzerinnen und Nutzer auf X verbreiteten diese angebliche Ultraschall-Aufnahme mit der Behauptung, sie zeige eine Abtreibung. Doch die Aufnahme ist weder echt noch realistisch. (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Angebliche Ultraschall-Aufnahme stammt aus dem Film „Unplanned“ von 2019

Eine Bilder-Rückwärtssuche zeigt: Die angebliche Ultraschall-Aufnahme kursierte in einem englischsprachigen Tiktok-Beitrag schon im Dezember 2022. Darunter kommentierten mehrere Nutzerinnen und Nutzer, dass die Aufnahme fake und aus dem Film „Unplanned” sei.

Mit diesen Hinweisen finden wir die entsprechende Filmszene auf Youtube. Eine Frau liegt bei Bewusstsein und mit Schmerzen auf einem OP-Tisch. Zwischendurch kommt es zu Dialogen zwischen dem medizinischen Personal, immer wieder schwenkt die Kamera auf einen Monitor mit Ultraschall-Aufnahmen. Dort ist ein Fötus zu sehen, der tritt und sich zu wehren scheint, als ein Objekt in den Uterus eingeführt wird. Das Video in Sozialen Netzwerken ist ein Zusammenschnitt aus dem Film. Der Ausschnitt wurde vergrößert und beschleunigt, doch die Bewegungen des Fötus sind identisch. 

Die Bewegungen des Fötus in der Filmszene entsprechen denen im Video in Sozialen Netzwerken. Anders als behauptet, ist die Ultraschall-Aufnahme nicht authentisch. (Quelle: Youtube; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Ultraschall-Aufnahme der Abtreibung laut Expertinnen nicht realistisch

Wir wandten uns mit der Filmszene an Gynäkologen und Gynäkologinnen, die operative Abtreibungen durchführen. Jana Maeffert, Gynäkologin aus Berlin, antwortete uns, dass es sich – anders als online beschrieben – bei dem zur Abtreibung verwendeten Instrument nicht um eine „Pinzette“ oder „Zange“ handele, sondern um ein Saugröhrchen. Den im Film gezeigten Fötus schätzt Maeffert auf die 14. bis 16. Woche.

Prinzipiell könne eine Absaugung so aussehen, schrieb Maeffert, allerdings sei die Ultraschall-Aufnahme nicht echt und „dramaturgisch überspitzt“. „Völlig falsch dargestellt“ sei die „‚leere‘ schwarze Uterushöhle“ nach der Absaugung. Zudem „wehre“ sich ein Fötus nicht und auch das gezeigte „Zappeln“ sei komisch und untypisch, schrieb Maeffert. In diesem Stadium der Schwangerschaft habe ein Fötus weder ein Bewusstsein noch ein Schmerzempfinden. 

Das American College of Obstetricians and Gynaecologists, schreibt auf seiner Webseite, dass die Wissenschaft sich einig sei, dass ein menschlicher Fötus erst nach mindestens 24 bis 25 Wochen in der Lage ist, Schmerzen zu empfinden. Maeffert verwies auf eine Auswertung des Royal College of Obstetricians and Gynaecologists von 2022, nach der es unwahrscheinlich sei, dass Föten vor der 28. Woche Schmerz empfinden können. 

Ähnlich äußerten sich weitere Ärztinnen nach Erscheinen des Films 2019, etwa gegenüber dem Magazin Glamour und der New York Times. Föten hätten in diesem Stadium der Schwangerschaft keine Reflexe, würden nicht mit den Beinen strampeln und vor einem Objekt zurückschrecken. Der Teil des Gehirns, der Gefahren wahrnehme, sei noch nicht ausgebildet.

Anders als in den USA und in der Filmszene wird eine Schwangerschaftsabbruch mittels Absaugung in Deutschland laut Maeffert meistens in Vollnarkose durchgeführt.

Abtreibungsszene basiert auf zweifelhaften Memoiren einer Abtreibungsgegnerin 

Der Film „Unplanned“ von 2019 basiert auf den Memoiren von Abby Johnson, die bis 2009 eine Abtreibungsklinik im US-Bundesstaat Texas leitete, sich aber später der Pro-Life-Bewegung anschloss und sich gegen Abtreibungen und Verhütungsmethoden engagierte. Schlüsselmoment für ihren Wandel war laut eigener Aussage ebenjene Situation einer Abtreibung, die in der Filmszene zu sehen ist. 

Doch daran gibt es Zweifel und faktische Ungereimtheiten. Die Abtreibungsklinik bestritt die beschriebene Abtreibung, wie das Magazin Texas Monthly 2010 berichtete. Johnson behauptete, die Abtreibung sei am 26. September 2009 an einer Schwarzen Patientin in der 13. Woche vorgenommen worden. Doch Daten, die Texas Monthly einsah, belegen: Es gab an dem Tag keine einzige Abtreibung in diesem Stadium und die einzige an dem Tag durchgeführte Abtreibung an einer Schwarzen Patientin betraf die 6. Woche, bei der kein Ultraschall eingesetzt wurde. Laut diensthabendem Arzt assistierte Johnson zudem bei keiner Abtreibung am 26. September. Dass sie sich im Datum geirrt haben könnte, ist unwahrscheinlich, weil die Klinik sonst nur noch am 12. September operative Abtreibungen durchführte, heißt es bei Texas Monthly.

Redigatur: Steffen Kutzner, Matthias Bau

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Fetal Awareness Evidence Review, Royal College of Obstetricians and Gynaecologists, Dezember 2022: Link (Englisch, archiviert)
  • Gestational Development and Capacity for Pain, American College of Obstetricians and Gynaecologists: Link (Englisch)
  • The Convert, Texas Monthly, Februar 2010: Link (Englisch, archiviert)

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Author: Paulina Thom

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Ultraschall-Video einer Abtreibung ist nicht echt, sondern aus einem Film

Ein Video eines Ultraschalls soll zeigen, wie ein Fötus bei einer Abtreibung Qualen leidet. Doch die Aufnahme ist nicht echt.

correctiv.org