So weit i ist es hier schon:
KVBW schrÀnkt Àrztlichen Notdienst im Land voreilig ein
#Sozialverband #VdK warnt vor Verschlechterung der medizinischen Versorgung auĂerhalb von Sprechstundenzeiten
Der Sozialverband VdK Baden-WĂŒrttemberg e.V. zeigt sich besorgt ĂŒber die Entscheidung der KassenĂ€rztlichen Vereinigung Baden-WĂŒrttemberg (KVBW), den Ă€rztlichen #Notdienst einzuschrĂ€nken: âDiese MaĂnahme wird zu einer weiteren Ăberlastung der #Notaufnahmeân in den #KrankenhĂ€userânâ fĂŒhren!â, mahnt der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz. Der VdK Baden-WĂŒrttemberg fordert die KVBW dazu auf, die Entscheidung unverzĂŒglich zurĂŒckzunehmen und appelliert zugleich an Minister Manne #Lucha â im Rahmen seiner #Rechtsaufsicht ĂŒber die #KVBW â die Versorgung der #Patientinnen und #Patienten am Wochenende und in den Abend- und Nachtstunden ab sofort wieder in vollem Umfang sicherzustellen.
âDamit die ambulante Versorgung auch auĂerhalb der normalen #Sprechstundenzeiten der #Hausarztpraxis mit dem Ă€rztlichen Notdienst garantiert ist, haben die KassenĂ€rztlichen Vereinigungen einen Sicherstellungsauftragâ, erklĂ€rt Hotz. Die aktuelle Entscheidung steht damit im Widerspruch und wirft die Frage auf, ob sich die KVBW ihrer sozialen Verantwortung bewusst entziehen will.
Besonders irritierend empfindet der Sozialverband VdK, dass das Urteil des #Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht im Ă€rztlichen Notdienst einen #Zahnarzt betraf. Trotzdem setzt die KassenzahnĂ€rztliche Vereinigung Baden-WĂŒrttemberg (KZV BW) ihre Zusammenarbeit mit #PoolĂ€rzten fort und bietet den zahnĂ€rztlichen Notdienst ohne EinschrĂ€nkungen an. Der VdK-Landesverband fordert eine klare und einheitliche Handlungsweise, wie sie von anderen KassenĂ€rztlichen und KassenzahnĂ€rztlichen Vereinigungen bundesweit praktiziert wird.
Der VdK Baden-WĂŒrttemberg betont, dass die Zusammenarbeit mit PoolĂ€rzten im Ă€rztlichen Notdienst im Einzelfall geprĂŒft werden muss, um die #Sozialversicherungspflicht festzustellen. Bei den #NotĂ€rzteân unter der Rufnummer 112 entfĂ€llt fĂŒr PoolĂ€rzte die #Versicherungspflicht, wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche als niedergelassene Ărzte tĂ€tig sind oder bereits im Ruhestand sind. Insbesondere handelt es sich bei den PoolĂ€rzten ĂŒberwiegend um Ărzte im Ruhestand oder junge niedergelassene Ărzte. Der VdK fordert daher, diese Regelung auch auf den Ă€rztlichen Notdienst â Rufnummer 116 117 â anzuwenden, um den drohenden #Versorgungsnotstand zu beseitigen.
Hotz ergĂ€nzt: âDie EinschrĂ€nkung des Ă€rztlichen Notdienstes durch die KVBW hat nicht nur die #Bevölkerung, sondern auch die #Ărzteschaft verunsichert.â Der VdK-Landesverband befĂŒrchtet, dass sich in Zukunft zu wenig #Ărzte bereiterklĂ€ren, als #PoolĂ€rzte tĂ€tig zu werden. Dies fĂŒhrt wiederum zu einer weiteren Ăberlastung der Notaufnahmen in den #KrankenhĂ€usern.
Statt den Ă€rztlichen Notdienst einzuschrĂ€nken, appelliert der VdK-Landesverband an die KVBW, dafĂŒr zu sorgen, dass #HausĂ€rztinnen und #HausĂ€rzte mehr Sprechstunden in Randzeiten anbieten. Dies ermöglicht auch #BerufstĂ€tigeân, einen #Arzttermin in Anspruch zu nehmen, ohne dafĂŒr Urlaub nehmen zu mĂŒssen.
Quelle: #VDK PM 16.11.2023 #CapitalismIsADeathCult