RE: https://mastodon.trueten.de/@jungewelt/116619434702155500
"Jetzt hat der Gerichtshof geantwortet: Ja, das Streikrecht der Beschäftigten und ihrer Organisationen ist durch das Übereinkommen Nr. 87 der ILO geschützt. Das ist ein Erfolg der Beschäftigten und ihrer #Gewerkschaften. Sie wurden in dem wichtigsten Recht gestärkt, das sie haben, in dem Recht auf #Streik.
[...]
Auch verbandsfreie Streiks müssen danach erlaubt sein."
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