Lebensende: Toskanisches Gesetz rechtens.

Lebensende: Toskanisches Gesetz rechtens.
Das autonome Südtirol hatte sich dagegen entschieden, eigene Regeln zum sogenannten Lebensende auszuarbeiten, weil es sich dabei um eine zentralstaatliche Zuständigkeit handle. Den Weg der Toskana, einer Region ohne Sonderautonomie, die ein eigenes Gesetz erlassen hatte, wollte man nicht gehen.


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