Deutschland darf sich nach Artikel 26 des Grundgesetzes nicht an völkerrechtswidrigen Angriffshandlungen beteiligen, weder unmittelbar noch mittelbar.
Das betrifft auch die logistische Unterstützung durch militärische Infrastruktur auf deutschem Territorium, insbesondere die US-Airbase Ramstein. Das Bundesverfassungsgericht hat vergangenen Sommer im Ramstein-Urteil betont, dass die Bundesregierung bei ernsthaften Risiken systematischer Völkerrechtsverletzungen durch andere Staaten tätig werden muss. Dies gilt auch beim Gewährenlassen völkerrechtswidriger Angriffshandlungen vom eigenen Territorium. Diese Pflicht ist keine politische Option, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.
[...] Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt, mit völkerrechtlichen Einordnungen sei „nichts zu bewirken“, ist das keine nüchterne Realpolitik. Es ist eine Bankrotterklärung gegenüber den Prinzipien von Nürnberg und gegenüber dem Versprechen, Recht auch dann zu achten, wenn es politisch etwas kostet. Was als Pragmatismus daherkommt, ist in Wahrheit die Kapitulation vor der Logik imperialer Machtpolitik, die auf militärische Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen setzt. Für einen deutschen Bundeskanzler ist eine solche Haltung tatsächlich mehr als nur ein politischer Fehler. Sie ist ein Bruch mit jener historischen Verantwortung, aus der die deutsche Verfassungsordnung überhaupt erst hervorgegangen ist. Diese Verantwortung ist allerdings keine politische Option, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung. Wer sie missachtet, bricht nicht nur mit dem Völkerrecht, sondern auch mit der eigenen Verfassung. Das ist das Dilemma.
https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/politisch-bankrott-8924/
#verfassungsbruch #völkerrecht #krieg #machtpolitik #imperialismus #ramsteinAirBase




