James Harris & Citi Legal Services: Meine Erfahrung mit dem Backlink-Scam
#technews #cybersecurity #abmahnung #seo #techupdateinside #scam
James Harris & Citi Legal Services: Meine Erfahrung mit dem Backlink-Scam
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Frankfurt, helft mir mal! Eine junge Person in meiner Bekanntschaft hat mit 19 ein illegales Filesharing gemacht und hat einen dieser Geier an der Backe, die die Person erwischt und verklagt hat. Es ist vollkommen klar, dass man für den Unsinn grade stehen muss, den man verzapft, aber nun suchen wir eine geeignete Kanzlei, die helfen kann, die Folgen zu minimieren. Wenn schlagt Ihr vor?
Danke im Voraus ❤️
ARD wird keine Unterlassungserklärung im Rechtsstreit mit dem Eisschnelllauf-Verband unterschreiben
„Die Abmahnung der DESG ist nach unserer Prüfung rechtlich unzulässig. Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar“
https://www.digitalfernsehen.de/news/inhalte/fernsehen/eisschnelllauf-wirbel-das-sagt-die-ard-zu-einer-abmahnung-1174870/
Bilder-Copyright-Chaos – hausgemacht
Eine häufige Quelle des Abmahnungsungemachs findet sich, wenn man Bilder aus dem Internet verwendet und eine korrekte Quellenangabe benötigt. Ich habe viel mit Theaterbildern zu tun, die ich mit korrekter Quelle benötige. Jetzt tauchte der Fall auf, dass Bildmaterial aus einer Oper und Elfriede Jelinek und Olga Neuwirth zu benamsen war. Im Pressebereich der Hamburgischen Staatsoper konnte man das Bild zwar herunterladen, aber wie man die Quelle und den Urheber zu nennen hat, stand nicht […]https://www.kritische-masse.de/logbuch/2026/02/bilder-copyright-chaos-hausgemacht/
OLG Thüringen: Fehlerhafte Abmahnung = Anspruch auf Anwaltskostenerstattung (§ 13 V UWG) – auch ohne geltend gemachte Abmahnkosten. Wichtiges Signal für die Abmahnpraxis.
🔗Hier geht's zum Artikel: https://www.sbs-legal.de/blog/erstattung-von-rechtsverteidigungskosten-nach-13-v-uwg

Dossier "Wir, in ver.di gewerkschaftlich organisierte Trambahnfahrerinnen und Trambahnfahrer aus München, nehmen es nicht hin, dass wir die Straßenbahn (Typ T1, Wagen 2804) mit Werbung für eine angebliche ´Karriere bei der Bundeswehr´ durch München fahren sollen. Bereits der Slogan der Werbung ´Mach, was wirklich zählt.´, würdigt uns herab. Was wir machen, nämlich Trambahnfahren, zählt also nicht, beziehungsweise nicht wirklich?!! Das trifft nicht nur uns, sondern alle Arbeitenden. Man kann nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir diese Beleidigung aller Arbeitenden auch noch durch die Straßen fahren. Zudem sind nicht wenige von uns Pazifisten und können es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren, für die Ausbildung zum Töten zu werben. (...) Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) darf sich nicht länger zum Rekrutierungsinstrument der Bundeswehr machen!..." Petition bei change.org gestartet von SAGT NEIN! am 10. Dezember 2024 und NEU: Solidaritätskundgebung für die Bundeswehrtramverweigerer am Montag, den 23. März, 12.30 Uhr vor dem Münchner Arbeitsgericht gegen die Abmahnung durch MVG