📌 Zuständigkeitsfalle Energiepreispauschale
Das LAG Nürnberg stellte klar: Die 300‑Euro-Pauschale ist steuerrechtlich zu werten – Arbeitsgerichte sind unzuständig. Für Anspruchsberechtigte, die am 1. September 2022 beschäftigt waren, läuft der Rechtsweg über das Finanzgericht. #Arbeitsrecht #Finanzgericht #Steuergesetz

