Ergänzend zu dem #EuGH-Urteil hier eine Veröffentlichung des #VDI in #VDI-Nachrichten, der über seinen VDI-Verlag einen Großteil der Normung in #Deutschland #DIN , #Europa #EN und International #ISO verwaltet und mitgestaltet. Als Verlag tut es dem VDI allerdings weh, wenn Teile seiner Werke frei zugänglich sein müssen. Er schreibt: Lizenzierung der Urheberrechte und der Verkauf von Normen im aktuellen Normungssystem in Europa leiste einen wesentlichen Beitrag zur Refinanzierung der Standardisierungsarbeit.
Ich meine: Gesetze müssen frei zugänglich sein. Sind Normen Teile eines Gesetzes (wie im EuGH-Fall eine Verordnung über die #Sicherheit von #Spielzeug für #Kinder ) so müssen auch sie frei zugänglich sein, frei zitiert werden können und ohne Bedenken vervielfältigt werden können. Eine Refinanzierung privater Unternehmen oder Verlagen über eine urheberrechtliche Lizenzierung von Gesetzen darf es nicht geben!
Und ja, zum Einen betrifft das EuGH-Urteil nur einen Teil der Normen und zum Anderen könnte ja auch die Praxis verboten werden, Normen zu Teilen von Gesetzen zu machen. Da würde die Normung generell an Bedeutung verlieren und eine Refinanzierung über Urheberrechtslizenzen an Gesetzen wäre gar nicht möglich. Es wäre nämlich ohne weiteres möglich, den Inhalt von Normen direkt im Gesetzestext aufzunehmen.
Link zum Artikel der VDI-Nachrichten