Urheberrecht bei KI-Texten: Wer besitzt die Rechte wirklich?
Die kurze Antwort lautet: Niemand besitzt das Urheberrecht an rein KI-generierten Texten. Nach dem deutschen Urheberrecht (§ 2 Abs. 2 UrhG) sind nur persönliche geistige Schöpfungen von Menschen geschützt. Da Maschinen und Algorithmen keine natürlichen Personen sind, fallen ihre Werke in die Gemeinfreiheit (Public Domain).
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