https://verlage-druck-papier.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++4a557b20-ee43-11f0-b30a-536a3bed611e

138 Tage wurde im Kölner #Bundesanzeiger Verlag gestreikt. Davon erzählen die Autor*innen dieses Buches. Und von der Weigerung des Unternehmens zu verhandeln, von den Repressalien, mit denen die Streikenden zu kämpfen hatten und den Versuchen, deren Willen mit allen Mitteln zu brechen.

#Lesung

Lesungen „Streik doch einfach mit“

Das Buch über 138 Tage Arbeitskampf beim Bundesanzeiger ist seit kurzem im Buchhandel erhältlich. Außerdem wird es im Januar und Februar Lesungen in Berlin, Köln, München und Bonn geben. -> ausführlich

#Bundesanzeiger / #DuMont: Über 90 Tage Streik, fristlose Kündigung einer gewerkschaftlich Aktiven und Streikbruchmaßnahmen durch Wechsel zu tariflosen Leiharbeitsfirmen https://www.labournet.de/?p=220869
DuMont: Nach Tarifflucht bei Druck Köln nun Tarifverweigerung beim Bundesanzeiger » LabourNet Germany

Dossier Im Bundesanzeiger Verlag arbeiten über 600 Beschäftigte, davon sind circa 200 Mitarbeitende sachgrundlos befristet. Hinzu kommen knapp 260 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Einige wenige Beschäftigte sind noch arbeitsvertraglich an einen Tarifvertrag gebunden. ver.di hat den Bundesanzeiger bereits im Winter 2023 zu Tarifverhandlungen aufgefordert, die durch die Geschäftsführung abgelehnt wurden. Um den Druck auf den Arbeitgeber weiter aufrechtzuerhalten, beteiligten sich bereits an mehr als dreißig Tagen Beschäftigte an Arbeitskampfnahmen. Zu den Forderungen gehören eine 35-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr sowie verbindlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Darüber hinaus sollen sämtliche erbrachten Leistungen in verbindliche tarifliche Regelungen überführt werden. Siehe Bundesanzeiger bei ver.di-Druck, Verlage, Papier und Industrie und hier dazu NEU: ver.di NRW klagt gegen den Einsatz von LeiharbeiterInnen zum Streikbruch beim Bundesanzeiger und erreicht einen halbtägigen Verzicht durch den Verlag - wie konnte das so lange durchgehen?

LabourNet Germany
Nach über 70 Streiktagen beim #Bundesanzeiger in Köln (#DuMont) wenden sich die Streikenden an die Gewerkschaftsbewegung mit der Bitte um Solidarität https://www.labournet.de/?p=220869
DuMont: Nach Tarifflucht bei Druck Köln nun Tarifverweigerung beim Bundesanzeiger » LabourNet Germany

Dossier Im Bundesanzeiger Verlag arbeiten über 600 Beschäftigte, davon sind circa 200 Mitarbeitende sachgrundlos befristet. Hinzu kommen knapp 260 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Einige wenige Beschäftigte sind noch arbeitsvertraglich an einen Tarifvertrag gebunden. ver.di hat den Bundesanzeiger bereits im Winter 2023 zu Tarifverhandlungen aufgefordert, die durch die Geschäftsführung abgelehnt wurden. Um den Druck auf den Arbeitgeber weiter aufrechtzuerhalten, beteiligten sich bereits an mehr als dreißig Tagen Beschäftigte an Arbeitskampfnahmen. Zu den Forderungen gehören eine 35-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr sowie verbindlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Darüber hinaus sollen sämtliche erbrachten Leistungen in verbindliche tarifliche Regelungen überführt werden. Siehe Bundesanzeiger bei ver.di-Druck, Verlage, Papier und Industrie und hier dazu NEU: ver.di NRW klagt gegen den Einsatz von LeiharbeiterInnen zum Streikbruch beim Bundesanzeiger und erreicht einen halbtägigen Verzicht durch den Verlag - wie konnte das so lange durchgehen?

LabourNet Germany
Bilanz des unbefristeten Arbeitskampfs beim #Bundesanzeiger nach 53 Streiktagen: Bezahlung ohne Tarif zwingt zum Nebenjob, eine Streikende bereits gekündigt https://www.labournet.de/?p=220869
DuMont: Nach Tarifflucht bei Druck Köln nun Tarifverweigerung beim Bundesanzeiger » LabourNet Germany

Dossier Im Bundesanzeiger Verlag arbeiten über 600 Beschäftigte, davon sind circa 200 Mitarbeitende sachgrundlos befristet. Hinzu kommen knapp 260 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Einige wenige Beschäftigte sind noch arbeitsvertraglich an einen Tarifvertrag gebunden. ver.di hat den Bundesanzeiger bereits im Winter 2023 zu Tarifverhandlungen aufgefordert, die durch die Geschäftsführung abgelehnt wurden. Um den Druck auf den Arbeitgeber weiter aufrechtzuerhalten, beteiligten sich bereits an mehr als dreißig Tagen Beschäftigte an Arbeitskampfnahmen. Zu den Forderungen gehören eine 35-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr sowie verbindlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Darüber hinaus sollen sämtliche erbrachten Leistungen in verbindliche tarifliche Regelungen überführt werden. Siehe Bundesanzeiger bei ver.di-Druck, Verlage, Papier und Industrie und hier dazu NEU: ver.di NRW klagt gegen den Einsatz von LeiharbeiterInnen zum Streikbruch beim Bundesanzeiger und erreicht einen halbtägigen Verzicht durch den Verlag - wie konnte das so lange durchgehen?

LabourNet Germany
Gestern war das #Nichtnachrücken für #Scheuer im #Bundesanzeiger. Der #Landeswahlleiter beruft sich doch nicht auf die nicht mehr gültige Regelung dazu, sondern nur auf die weiter gültige Tatsache des unausgeglichenen #Überhang⁠s (vor 2008 war das Nichtnachrücken auch nicht gesetzlich geregelt, sondern laut Entscheidung des #BVerfG von 1998 eine Auslegungsfrage bei Mangel an »mitgewählten« #Ersatzleute⁠n). #Überhangmandat #Überhangmandate
@Anstattradler @SvenCykelgodt @Dierck @nehrka
Wenigstens die, die auch im #Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die gefühlte #StammtischStVO der tapferen, aber tragischen Held:innen hinter dem #Lenkrad ist für durch ihre situative #Variabilität und #Beliebigkeit für #denkende #Menschen nicht nachzuvollziehen.

Schon interessant, dass offenbar der einzige substanzielle Einwand gegen #OpenAccess bei #Normen das Finanzierungsmodell der Normungsinstitute ist. Das ist aber nicht nur nicht unabänderlich - es muss auch der Aufgabe folgen. Heißt, wenn das Finanzierungsmodell des Normungsinstituts nicht geeignet ist, selbiges unter Open Access zu finanzieren, dann ist es ungeeignet und muss weg und durch ein geeignetes ersetzt werden. Komisch, dass das Gericht nicht auf diesen Trichter kommt.

Aber wie auch schon beim #Bundesanzeiger gesehen: Alte Gewohnheiten sind hartnäckig und manchmal muss man Leute halt zu Veränderung zwingen.

👉 https://www.heise.de/news/EuGH-Entscheid-Europaeische-Normen-muessen-gratis-zugaenglich-sein-9646757.html

Urteil: Europäische Normen dürfen nicht hinter die Paywall

Wenn Normen Teil von europäischen Vorschriften sind, müssen sie frei verfügbar sein, urteilt das Gericht. Was das Urteil bedeutet.

heise online

Die #Gesetze des #Bundes sind nun online als #PDF abrufbar und müssen nicht mehr zuerst im #Bundesanzeiger / #Bundesgesetzblatt gedruckt werden - wow, innovativ ;-)

Kosten für ein #CMS, welches #PDFs zur Verfügung stellt: 1.2 Mio€ (Aussage des #Innenministerium, Ministerin #NancyFaeser)

#Barrierefrei : Nein, dass ist die Plattform nicht.

Nennt sich #Diskriminierung!

Missachtung von:

- Art. 9 der UN-#Behindertenrechtskonvention,
- #Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Art.3 des #GG

@heiseonline Moment mal.
Ich habe über Jahre hinweg, dass BGBL für die DIN 50.001 online recherchiert und nur relevante Informationen ausgedruckt, kommentiert und archiviert. Selbst der #Bundesanzeiger selbst bietet die Ausgaben digital an.
Die Auditoren hatten mit dem Verfahren auch nie ein Problem.
Haben wir etwa gemeinschaftlich rechtswidrig gehandelt?
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2022_46_inhaltsverz%27%5D__1669969714875
Das Bundesamt für Justiz hat zwei Anhörungsschreiben im NetzDG-Verfahren für Telegram im Bundesanzeiger veröffentlicht, da die direkte Zustellung nicht gelang.
NetzDG-Streit mit Telegram: Deutsche Justiz wendet Zustellungstrick an
NetzDG-Streit mit Telegram: Deutsche Justiz wendet Zustellungstrick an

Das Bundesamt für Justiz hat zwei Anhörungsschreiben im NetzDG-Verfahren für Telegram im Bundesanzeiger veröffentlicht, da die direkte Zustellung nicht gelang.

heise online