@OhWeh Zur rechtlichen Einordnung des #Durchsuchungsbeschlusses das #Amtsrichters "auf Zuruf" seitens der #Polizei hat die dafür zuständige Beschwerdekammer des #Landgerichts alles gesagt: so darf es nicht laufen, weder inhaltlich noch verfahrensmäßig.
Für den Vorgang Frau #Merz - ohne jeden konkreten Hinweis auf ihre Einmischung - in Haftung nehmen zu wollen, geht aber an der Realität bei #Gericht vorbei. Es ist beileibe nicht so, dass die Chefin oder der Chef von jedem Verfahren erfährt, das am Gericht läuft. Gerade Verfahren beim #Ermittlungsrichter laufen massenhaft und schnell durch, ohne dass bei Gericht inhaltlich sehr viel darin gemacht wird (was man durchaus kritisieren kann).
Was man hoffen muss: dass Frau Merz als Direktorin das mangelnde Verständnis des #Proberichters von #Rechtsstaat, #Grundrechten und #Richtervorbehalt in dem Beitrag zu dessen #Beurteilung deutlich angesprochen hat.