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Müssen sich Politiker*innen an Gerichtsurteile halten?
Die Antwort lautet "eigentlich ja", ist aber nicht ganz banal.
Gem. Art. 20 GG ist die Exekutive - an ihrer Spitze die Regierung - "an Recht und Gesetz gebunden". Dazu gehören auch Gerichtsentscheidungen.
Aber: Urteile gelten grundsätzlich nur für die Beteiligten im Prozess und nur, wenn sie vorläufig oder wg. Rechtskraft vollstreckbar sind. Bei dem Verfahren wegen der Zurückweisung an der Grenze waren die Geflüchteten auf Klägerseite, beklagt war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die zuständigen Behörden. Der Beschluss ist unanfechtbar, damit bindend. Die Bundesrepublik - und damit auch der Innenminister als Dienstherr der beklagten Behörden - müssten sich also daran halten.
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
Der Beschluss erging in einem Eilverfahren als vorläufige Entscheidung. Es kann also noch eine Hauptsacheklage durch mehrere Instanzen folgen. Deren Ergebnis könnte anders lauten, auch wenn das nicht wahrscheinlich ist. Bis dahin gilt jedoch die vorläufige Entscheidung. Kein Bürger dürfte mit dem Argument "vielleicht geht die Hauptsache anders aus" oder "ich habe eine andere Rechtsauffassung" bindende Gerichtsentscheidungen ignorieren.
Und: der Beschluss bindet die Bundesrepublik rein formal nur in Bezug auf die drei Kläger, nicht generell. Das Argument zieht aber nur, soweit wirklich Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend waren. Das VG Berlin hat hier aber klar auf Grundsätze des Asylrechts abgestellt.
Weil Art. 20 GG so klar regelt, dass sich die Exekutive an geltendes Recht halten muss, fehlen bei uns effektive Mittel, um staatliche Stellen zu zwingen, Einzelfall-Urteile überhaupt und vor allem generell umzusetzen. Das scheinen Dobrindt und Co. hier ausnutzen zu wollen.
Der richtige Weg im demokratischen Rechtsstaat wäre: die Politik müsste Mehrheiten in den zuständigen Parlamenten - in Deutschland und der EU - suchen, um das Recht zu ändern, soweit das Menschen- und Grundrechte zulassen. Dann wären wiederum die Gerichte an dieses Recht gebunden. Bis dahin müsste die Politik das geltende Recht anwenden und Urteile über den Einzelfall hinaus befolgen.
Einfach Urteile zu ignorieren und bewusst das Recht zu brechen, weil effektive Zwangsmittel fehlen, höhlt den Rechtsstaat aus und verstößt gegen die Gewaltenteilung. Denn es wird der Öffentlichkeit suggeriert, "wenn wir nicht machen können, was die [angebliche] Mehrheit will, steht die Justiz dem Volkswillen im Weg". Damit wird die Justiz gezielt delegitimiert.
Diese Art Vorgehen ist eher typisch für den "Umbau" von Demokratien in autoritäre Herrschaft. Diese Feststellung ist nicht alarmistisch. Sie ist sachlich.