Liebe CDU.
Wenn Ihr, wie weiland die Original-Nazis, findet, Schwarzfahren sollte eine Straftat sein, dann seid bitte so konsequent und fordert das auch für Parkvergehen und Geschwindigkeitsübertretungen.
Liebe CDU.
Wenn Ihr, wie weiland die Original-Nazis, findet, Schwarzfahren sollte eine Straftat sein, dann seid bitte so konsequent und fordert das auch für Parkvergehen und Geschwindigkeitsübertretungen.
Hört! Hört!
§265a StGB: (1) Wer die Leistung eines Automaten [...], die Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...]
Ich denke mal laut...
Parkscheinautomaten sind ja Automaten. Die Leistung ist das Parkticket....
🤔
Ob es überhaupt ein "Erschleichen" ist, ist unter Juristen fraglich.
Oder auf designierten Parkplätzen.
Allerdings war das Rechtswesen unter den Nazis total chaotisch und von Willkür geprägt.
Kann man mit der BRD nicht vergleichen.
Übrigens ist es in der Schweiz auch so, dass Parken (oder wie die sagen: "Parkieren") nur dort erlaubt ist, wo es explizit durch markierte Parkplätze erlaubt ist, nicht wie bei uns, wo es explizit verboten sein muss.
Es ist missbräuchliche Nutzung öffentlichen Grundes, entweder um seine Kiste abzustellen oder um Rennen (und sei es: mit sich selbst) auszutragen, und zwar unter Gefährdung Dritter.
Finde ich jetzt nicht wirklich unproblematischer, als ein Verkehrsmittel, das zur öffentlichen Nutzung gedacht ist, bestimmungsmäßig zu nutzen, wenn auch unter Umgehung der Nutzungsgebühr.
Das entspräche es, einen Parkplatz weiterzunutzen, nachdem die Parkuhr abgelaufen ist.
Das ist, denke ich,
Mindestens beim Nahverkehr denken die Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf ohnehin nur die Kosten der Fahrscheinverkaufs- und Kontrollinfrastruktur.
Es gibt kein ökonomisches Argument dagegen, den ÖPNV fahrscheinfrei zu machen.
Es geht ums Prinzip.
Das Prinzip: Niemand darf Leuten, die es brauchen, etwas schenken.
Nein, es sollte keine Straftat sein. Und bei kostenfreiem ÖPNV würde sich auch keiner drum kümmern. Ist aber nun mal nicht, also sehe ich es eher als eine Ordnungswidrigkeit. Ein Schild um den Hals: "Ich fahre schwarz.", macht es auch zu selbiger. Dann liegt kein "erschleichen" vor.
Wer aber behauptet, dass davon keine Gefahr ausginge, der täuscht sich. Der stand noch nie in einer Bahn, die so gefüllt war, dass ohne zu fallen die Füß hochgehoben werden können. Da wird einem durchaus die Luft knapp. In dem Fall sollte der Schwarzfahrer doch bitte die nächste Bahn nehmen.
Das letztere sind #Ordnungswidrigkeiten. Das ist was völlig anderes als #Eigentumsdelikte/ #Leistungserschleichung. Ein paar #Regeln muss es schon geben, ansonsten haben wir #Anarchie, was nur eine kleine #Minderheit befürworten würde. Man sollte die #Geldstrafen auf #Schwarzfahren wie im #Zivilverfahren handhaben, dann wäre die #Unverhältnismässigkeit bezüglich #Knast als #Ersatzstrafe vom Tisch.
Komischerweise ist in fast allen Ländern dieser Welt Schwarzfahren eben keine Straftat.
Und irgendwie versinken die auch nicht in Anarchie (wobei "versinken" nur zutreffend ist, wenn du "Anarchie" als etwas Negatives betrachtest).
Der Begriff "Schwarzfahren" scheint übrigens rassistisch zu sein:
„Ungeachtet der Frage, ob der Begriff schon ursprünglich für die Herabwürdigung von Schwarzen Menschen durch die Assoziation mit Illegalität, strafbarem Verhalten, Betrug, dem Erschleichen von Leistungen, dem verdächtig- und Fehl-am-Platz Sein verwendet wurde,
entfaltet er in der rassistischen Gegenwart in Deutschland seit Jahrzehnten eben diese Wirkung
"Etwas schwarz machen" als "im Schutze der Dunkelheit verrichten" ist eine sehr plausible Herleitung.