Liebe CDU.
Wenn Ihr, wie weiland die Original-Nazis, findet, Schwarzfahren sollte eine Straftat sein, dann seid bitte so konsequent und fordert das auch für Parkvergehen und Geschwindigkeitsübertretungen.
Liebe CDU.
Wenn Ihr, wie weiland die Original-Nazis, findet, Schwarzfahren sollte eine Straftat sein, dann seid bitte so konsequent und fordert das auch für Parkvergehen und Geschwindigkeitsübertretungen.
§265a StGB: (1) Wer die Leistung eines Automaten [...], die Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...]
Ich denke mal laut...
Parkscheinautomaten sind ja Automaten. Die Leistung ist das Parkticket....
🤔
Ob es überhaupt ein "Erschleichen" ist, ist unter Juristen fraglich.