Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wehrdienst-auslandsreise-genehmigung-100.html

Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

tagesschau.de
@ulrichkelber
Da wird nur noch <setze Namen eines beliebigen Chatbot ein> nach einer Zusammenfassung gefragt. Geht schneller... 🫠
@lerothas @ulrichkelber Na ja, die KI spuckt so viele Fehler aus, dass eine Nachkontrolle immer (noch) nötig ist.
@robert1962 @ulrichkelber
Du weißt das. Ich weiß das. Wissen das alle Journalisten? Sicherlich nicht... 🫣
@ulrichkelber Ich glaube, es ist anders. Die Regelung ist ja ein Standard, um eine Wehrpflicht auch durchsetzen zu können. Sie ist nicht mal scharf ausgestaltet, darum gehen Presse und Opposition darüber hinweg. Dann aber finden sog. Selbstdenker das Empörungspotential darin und machen auf Social Media Lärm. Nun wollen sich Opposition und klassische Medien nicht vorwerfen lassen, das totgeschwiegen zu haben und springen auf den Zug auf. Alles durchschaubar und kaum ein Schulterzucken wert.

@worthuelse @ulrichkelber Was ist denn das Gegenteil von „Selbstdenker“?

Ich halte ein gewisses Maß an Empörung schon für gerechtfertigt. Klar, man kann argumentieren, dass da ja alles offen in dem Gesetz bzw. dessen Entwurf drin steht.
Ich halte es aber für eine Pflicht der Regierung, die Bürger von sich aus über grundlegende Änderungen zu informieren. Am besten noch, bevor Presse und Opposition aktiv werden.

Für mich ist das ein weiterer Fehler in der Kommunikation seitens der Regierung.

@usi @ulrichkelber Der Entwurf wird Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Und es ist halt echt eine Randnotiz. Es wird ja niemandem verboten, das Land zu verlassen. Da nicht mal ein Bußgeld festgesetzt ist, ist das im Grunde nicht mehr als eine freundlich Bitte, doch Bescheid zu sagen, wenn man länger als ein Vierteljahr weg ist. Zurecht werden in den Medien also eher andere Dinge diskutiert, nämlich ob man diesen Fragebogen überhaupt will, ob er reicht, was für Frauen gelten soll usw.
@usi @worthuelse @ulrichkelber Wie soll denn die Bundesregierung darüber informieren als über die Presse, das Internet und dem Fernsehen per Nachrichtensendungen?
Jeden Haushalt per Brief informieren?
Im Übrigen kann jeder Livesitzungen des Bundstages sowohl im Netz als auch z.B. auf Phoenix verfolgen, wenn man es denn will. Macht aber kaum jemand.

@robert1962 @ulrichkelber @worthuelse Aus meiner Sicht gibt es Gesetze und Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Geschehen einer Erklärung der Regierung bedürfen. Nicht jeder hat Jura studiert, um die Vorlagen oder das Bundesgesetzblatt zu verstehen.

Es gehört für mich zur Transparenz einer Regierung, nicht nur zu sagen: „So, da ist das Gesetz!“, sondern auch zu erklären, warum man wie entschieden hat. Und dabei wesentliche Aspekte von Gesetzen nicht zu verschweigen.

@usi @worthuelse @ulrichkelber Aber das kannst du doch jederzeit. Entweder live oder im "Bundestags TV" im Internet. Dafür werden doch die Bundestagsedabetten öffentlich geführt, einschließlich der drei Lesungen, damit der Interessierte das nachvollziehen kann. Dort wird ja nun wirklich haarklein darüber debattiert und auch erklärt, warum man dieses und jenes Gesetz eingebracht hat und/oder verabschieden will. Die Opposition nimmt es dann wie immer mit Gegenargumenten auseinander. Bis es dann zur Abstimmung kommt.
Ich kann da deine Kritik nicht wirklich nachvollziehen.

@robert1962 @ulrichkelber @worthuelse Wer der vielen Bürger ist denn ernsthaft daran interessiert, eine Bundestagsdebatte zu verfolgen, um den tieferen Sinn eines Gesetzes zu erkunden? Wobei die Debatten da oft auch nicht weiterhelfen, weil Begründungen nicht sachlich, sondern einseitig und polemisch vorgetragen werden.

Gerade bei emotional hoch gehandelten Themen wie der Wehrpflicht erwarte ich von der Regierung mehr. Ausser, die Akteure möchten noch mehr Politikverdrossenheit provozieren.

Bundesgesetzblatt online - Bundesgesetzblatt - Bundesgesetzblatt Teil I - 2011 - Nr. 45 vom 26.08.2011 - Neufassung des Wehrpflichtgesetzes

Bundesgesetzblatt online

@Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
Im neuen Gesetz steht:

[..]
Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
[..]

Übersetzt: es gilt IMMER.

Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

@usi @worthuelse @ulrichkelber

Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

Ich beginne 1995:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

/1

@usi @worthuelse @ulrichkelber

2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

@Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen ;)

@usi @worthuelse @ulrichkelber

Da bin ich vollkommen d'accord.

Auch was Git-Law betrifft.

Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

@Ollivdb @usi @ulrichkelber Ha, gute Frage! Aber durch die Jauchegrube wühle ich mich mit Sicherheit nicht!
@usi @Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich verstehe deinen Einwand einfach nicht bzgl. der angeblichen nicht erklärten Gesetze.
Der Bundestag ist ein offenes Parlament. Jegliche Debatten im Plenarsaal sind öffentlich zugänglich, man kann sie live im Fernsehen verfolgen oder sie sich im Internet jederzeit auch noch so oft man will ansehen, wenn zum Zeitpunkt der Debatte keine Zeit ist, sie sich anzusehen. Die Gesetzesentwürfe werden im Plenarsaal haarklein diskutiert und das Für und Wider mit der Opposition in oft harten Auseinandersetzungen auseinandergenommen. Man kann sie sich jederzeit auf der Webseite des Bundesinnenministeriums ansehen. Und in letzter Konsequenz sind Gesetze nun einmal juristischer Text, den man eben nicht einfach in simplen Worten erklären kann. Das ist ein Grund dafür, warum es Gerichtsverfahren gibt, da naturgemäß jedes Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe beinhaltet, weil man nicht jeden Einzelfall aufführen kann. Weshalb Gerichtsentscheidungen abgesehen von Grundsatzentscheidungen auch immer Einzelfallentscheidungen sind.
Du kannst übrigens auch auf der Webseite amtlich-einfach.de genau das bekommen, was du willst. Nämlich Versuche (mehr können es auch nicht sein), Gesetze in einfachen Worten zu erklären.

@robert1962 @ulrichkelber @usi @worthuelse

Naja. Rechts- und Amtssprache ist allerdings teils auch eklig. Ich würde wetten, wenn Du in der Bevölkerung rumfragst, was eine "immanente Schranke" ist, würden 96% mit "Hä? Was is?" antworten und der Rest ist Rechtsanwält:in etc.

@Ollivdb @usi @worthuelse @ulrichkelber He, he, he. Musste ich nachgucken. Hätte ich nicht gewusst.
Es sagt aber auch, dass der mündige Bürger durchaus in der Lage sein muss, auch selbst nachzusehen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass Leute Erwartungshaltungen an den Tag legen, die dem eines Besuchers de Schlaraffenlandes ähneln, denen die gebratenen Tauben in den Mund fliegen. 😀 Für mich gibt es immer die Option der Eigeninitiative, wenn ich etwas nicht verstehe.
@ulrichkelber ich würd nen Teufel tun und mich irgendwo abmelden, wenn ich nochmal in dem Alter wär.... son Scheiß gabs ja noch nicht mal zu meiner Zeit beim Zwangswehrdienst...
Zudem dürfte es verfassungswidrig sein, solange es keine militärische Krise gibt und solange es nur für Männer gilt...
@sardegna @ulrichkelber spannend wäre auch zu wissen, wie sich das ganze mit "Aufenthalt " in EU Ländern verhält? Z.B. mein Sohn lebt in den Niederlanden, ist dort gemeldet und hat keine Pläne (verständlicherweise) irgendwann nach DE zurück zu kehren.
Wie verhält sich das mit EU Recht der freien Arbeitsplatz und Wohnortwahl?
Holländische Staatsbürgerschaft ist keine Option (deutsche dann aber aufgeben)? Wegen "verständlicherweise".
Oder lieber doch deutscher bleiben? Nur so zur Sicherheit?
@madurbansky @sardegna @ulrichkelber
@wolf_sasse @sardegna @ulrichkelber Stand bis dato schlicht nicht zur Debatte. Wird sicherlich aktuell, wenn er von Work&Travel (7 Monate) aus Australien zurück kommt.
PS. hat aber mit meiner eigentlichen Frage, EU vs DE Recht, nichts zu tun, oder?
Weil geschrieben wurde, er hätte verständlicherweise keine Absicht nach Deutschland zurückzukehren. Für mich las es sich, als wäre er froh, aus Deutschland weg zu sein. Ob die Wehrpflicht eine Rolle spielt, oder nicht
@madurbansky @sardegna
@wolf_sasse @sardegna Wie geschrieben, war die Staatsangehörigkeit bis dato kein Thema, da völlig egal. Durch diese Änderung könnte sie eins werden. Ich bin gespannt, was er so bei seiner Rückkehr zu erzählen hat
PS. Tochter und ihr Freund planen eher ziemlich weit auszuwandern
@wolf_sasse @sardegna PS. Sozialversicherung etc läuft schon über NL, hat da auch Bafög bekommen (was er übrigens NICHT zurück zahlen muss, siehe nachvollziehbar), Freundin usw
Es war bis jetzt einfach irrelevant, welche Staatsangehörigkeit er hat. Jetzt kann sich das ändern
@madurbansky @sardegna @wolf_sasse Na ja, die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben wäre schon ein verdammt weitreichender Schritt mit enormen Folgen. Das, was man aufgibt, ist nun wirklich nicht wenig. Aber wie das so im Leben ist. Jeder fällt Entscheidungen und muss die Konsequenzen daraus tragen, ganz gleich, wie sie auch aussehen mögen.
@robert1962 @sardegna @wolf_sasse "was man aufgibt.." ist die falsche Betrachtungsweise! "Was man gewinnt" wäre angebracht, bezahlbare Krankenversicherung / Sozialversicherung (siehe Bafög Beispiel), digitale Verwaltung, einfaches Steuerrecht, Familienförderung und vieles mehr. DE ist da in vielen Bereichen einfach 10-20 Jahre hinterher bzw irgendwann stehen geblieben. Ich sehe jetzt auch keine Bemühungen, das zu ändern, du?
Der Grund, wegen dem dieser Fred begonnen wurde, hat sich ja nun in Luft aufgelöst. Es haben sich einfach zu viele an irgendwelche influenzer angehängt (incl. Journalisten). Keine Wehrpflicht, keine Einschränkung.
Ob ich sehe, daß eine Änderung in Deutschland in Sicht ist? Nein. Nicht mit dieser Regierung. Leider wurde Rot/Grün durch die konservativen zu sehr durch Blockaden ausgebremst. Aus meiner Sicht einfach nur, um an die Macht zu gelangen.
/cont
@madurbansky @robert1962 @sardegna
Wer gehen möchte, soll gehen. Die Niederlande haben ein ähnliches Wehrdienstgesetz wie Deutschland. Die wissen schon, dass Aggressoren nicht an Ländergrenzen stoppen.
Würdest Du denn deinen Kindern nachziehen? Wenn die Sozialleistungen besser sind?
@madurbansky @robert1962 @sardegna
@wolf_sasse @ulrichkelber @sardegna @madurbansky Wenn jemand seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben will, kann er das ja tun und entsprechend erklären. Da man nach deutscher Verfassung aber nicht staatenlos sein darf (aufgrund der Erfahrungen des Zwangsentzuges im Dritten Reich) , wenn man auf seine deutsche Staatsbürgerschaft verzichten will, muss man erst einmal eine andere haben. Dann kann man die Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen und bekommt eine "Entlassungsurkunde" vom Bundesverwaltungsamt.
@robert1962 @ulrichkelber @sardegna @wolf_sasse Wie geschrieben: hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun!
@sardegna Also, wenn ich das Alter aus dem Foto schätze, gab's das ziemlich sicher zu Deiner Zeit. Zu meiner zumindest schon. Hab' das gestern ausführlich recherchiert. Habe nie gehört, dass es wirklich umgesetzt worden wäre, aber der Gesetzeswortlaut ist unverändert. (…, was auch erklärt, warum das im Gesetzgebungsverfahren jetzt wahrscheinlich nicht aufgefallen ist.) @ulrichkelber
@sardegna @ulrichkelber Doch gab es. Es war nur etwas anders geregelt. Damals war eine Meldepflicht ausschließlich im Spannungsfall oder direkt im V Fall vorgesehen. Heute sieht das etwas anders aus. Den klassischen Spannungsfall gibt es so direkt nicht mehr. Das fängt schon viel früher an durch hybride Angriffe, wie es sie zu Zeiten ohne weltweite Vernetzung nicht gab.

@sardegna
Als ich um 2001 Deutschland für ein Jahr verlassen wollte, müsste ich mir das gehnemigen lassen. Auflage war das ich eine Zivildienststelle für den Zeitpunkt meiner Rückkehr vorweisen konnte. Lief damals unter dem Begriff #Wehrdienstüberwachung

@ulrichkelber

@sardegna Doch, es gab die Regelung auch früher. Allerdings begrenzt auf Spannungszeiten
@ulrichkelber mag sein, aber das macht ja auch Sinn.... aber nicht grundsätzlich und vor allem, nur für Männer...
@sardegna @ulrichkelber etwas an Thema vorbei, aber ich kann es kaum erwarten, dass der Artikel, der die Wehrpflicht nur für *Männer* vorsieht, gegen den Artikel, nachdem Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich sind, abgeglichen wird. 😁
Popcorn ist schon eingelagert...

@ulrichkelber @sardegna

Nicht ganz. Hat sich immer mal wieder geändert im Wandel zur ausgesetzten Wehrpflicht. In Fassung 2005 entfällt der §2, was jetzt wieder hinzugefügt wurde znd eine Einschränkung auf den Spannungsfall bzw. auch in der Fassung 2011 beinhaltet. Siehe https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/text/bgbl105s1465b.pdf?_ts=1775519626675

@sardegna @ulrichkelber Doch, gab es. Meiner Erinnerung nach hätten wir damals auch grundsätzlich fragen müssen. Wahrscheinlich war im Kalten Krieg der "Spannungsfall" der normale Zustand.
@sardegna @ulrichkelber natürlich gab es diese Regelung früher schon, die ist nicht neu. Als ich gemustert wurde musste man sich auch melden wenn man ins Ausland ging. Die Frage ist nur, wer hat das jemals gemacht hat und wer will das überprüfen?
@sardegna @ulrichkelber Das wäre interessant zu wissen, ob es das wäre. Ich gehe mal davon aus, dass es da sicherlich Klagen am BVG geben werden wird.
@ulrichkelber das mit dem "Spannungs- und Verteidigungsfall" ist erst 2011 ins WPflG reingekommen. Vorher war das auch schon so wie jetzt.

@ulrichkelber

Ich dachte mir gestern auch:

Die Regel gilt ja wohl schon bereits seit Januar diesen Jahres. Und ich glaub nicht, dass das Gesetz gestern, rückwirckend ausgearbeitet UND entschieden wurde.

Aber hab die Nachricht darüber auch gestern auf BBC gesehen.

Das sagt schon viel über unsere Demokratie/Bildung aus. (Zumindest über meine. Ich wusste das bis gestern nicht. Aber ich versuch immerhin seit Jahren die "Demokratie"/Staatsorga zu verstehen. Auch wenn ich es nicht hinbekomm 😞)

@ulrichkelber Werden Gesetzentwürfe auf Bundesebene der Zivilgesellschaft inzwischen in brauchbarer Form vorgelegt? Also mit Synopse?

Zumindest in Hessen war das bis vor einiger Zeit nicht üblich. War sehr überrascht, als letztens eine Einladung zur Stellungnahme inkl. Synopse reinkam. Bei meinem letzten Auftritt im Landtag hatte ich mich noch über den unverschämten Umgang mit der Zivilgesellschaft/ den Anzuhörenden beschwert (ist aber zugegebenermaßen schon ein paar Jahre her).

@WebschauDS @ulrichkelber

Gerade § 3 wurde ja 2025 gar nicht geändert, sondern nur ein anderer, der darauf verweist.

Für nicht-juristen halte ich das für praktisch unverständlich. Gesetze sollten einfach als git-repository o.ä. veröffentlicht werden. Und jeder veröffentlichte im Parlament besprochener Entwurf über öffentliche branches abgebildet, die tatsächlich die Entwicklung abbilden.
Den Beschluss kann man dann als merge abbilden.

Und der Gesetzgebungsprozess wäre viel transparenter.

@jonasgraphie @WebschauDS @ulrichkelber Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Allerdings dürfte das schnell missverständlich werden und je nach Intellekt sind auch einfache Texte nicht für solche Menschen zu verstehen. Hinzu käme, dass man sich auf einfache Texte juristisch berufen könnte, um sich selbst einen Vorteil davon zu verschaffen, wenn es zu allgemein verfasst wurde. Es wird nie ohne diese so genannten unbestimmten juristischen Begriffe gehen. Denn wie soll man unbestimmte juristische Begriffe wie z.B. "schuldhaft handeln" mit einfachen Worten erklären, da dies für jeden etwas anderes bedeuten kann. So kann ein unter 7 jähriger nach dem Gesetz gar nicht schuldhaft handeln (hat nichts mit Strafmündigkeit zu tun). Ebenso kann es für Menschen Ausnahmesituationen möglich sein, ohne Schuld zu handeln oder für psychisch Kranke. Oder für Minderjährige, die ggf. aufgrund geistiger Beeinträchtigungen nur bedingt schuldfähig sind.

@robert1962 @ulrichkelber @WebschauDS

Tatsächlich war mein Tröt nicht einmal als Kritik an der juristischen Sprache gemeint. Sondern an der Form, in der das Änderungsgesetz geschrieben ist. Bei der man sich dann zusammen mit dem alten Gesetzestext erst einmal den eigentlichen neuen Text erarbeiten muss. Das gehört in eine maschinenlesbare Form.

@ulrichkelber Die Frage ist auch, ob die Abgeordneten der Regierungsfraktionen die vielen Vorlagen ihrer Vortänzer lesen, oder nur automatisch das Ja-Kärtchen heben … Im GG ist generell von Verhältnismäßigkeit die Rede, meine ich doch. Die Europäische Menschenrechtskonvention sollte weiter schon den Verfassern der Aktualisierung bekannt gewesen sein. Ich würde mal raten, das gibt noch Arbeit fürs Verfassungsgericht!

@Trojaner

Die EMRK nimmt explizit militärische Zwangsdienste und Ersatzdienste von zentralen Regelungen aus.

@ulrichkelber

@Saupreiss @ulrichkelber @Trojaner Das ist definitiv falsch. In Artikel 4 ist klar geregelt, dass der Wehrdienst von der Regelung ausgeschlossen ist.

dejure.org/gesetze/MRK/4.html

Art. 4 MRK - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit - dejure.org

Europäische Menschenrechtskonvention Art.4 - (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. (2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs-...

dejure.org

@robert1962

Kannst du mir den Widerspruch erklären?
Wehrdienst und Ersatzdienste sind Zwangsdienste.

(Und das sie in der EMRK stehen, erstaunt nicht, denn ohne diese Ausnahme hätte es keine EMRK gegeben.)

@ulrichkelber @Trojaner

@Saupreiss @ulrichkelber @Trojaner Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Info, dass die EMRK den Wehrdienst eben nicht als Zwangsdienst ansieht und genau eben diesen von seiner Definition ausschließt.
Ich kann bzgl. deiner als Widerspruch angesehenen Ausnahmennur mutmaßen, dass die Staaten, die das ratifizierten, es allgemein als essentiell angesehen haben, Wehrdienst zum Schutz der Demokratie durchsetzen können zu müssen. Und dieser Argumentation, wenn sie denn die Intention war, den Wehrdienst als Ausnahme anzusehen, könnte ich mich nur anschließen und unterstützen.
Im Übrigen ist das in der Regel aufgrund der verschiedenen Interessen der Staaten ausnahmslos so, dass sie sich durch Verhandlungen und Kompromisse auf etwas einigen müssen, um etwas in Kraft setzen zu können. So verstehe ich zumindest Demokratie. In diesem Fall unter Anderem auch der Passus, der die Wehrpflicht als Ausnahme ansieht. Es gibt ja keine von irgend einem Gott gegebene allumfängliche Gesetzesrolle, in der diktiert wird, was Staaten zu tun und zu lassen haben.
@ulrichkelber Ich verstehe diese Diskussion nicht. Die Wehrpflicht wurde nie abgeschafft, sie wurde nur ausgesetzt. Das bedeutet, dass sie immer noch genau so existiert, wie sie in unserer Verfassung angelegt wurde. Und wenn die Bundesregierung beschließt, die Wehrpflicht vorläufig als freiwillig wieder einzuführen, wie es nun geschehen ist, dann ist das schlicht ein Entgegenkommen an die Menschen. Sie könnte auch die Wehrpflicht sofort wieder so aufleben zu lassen, wie sie in Artikel 12 in der Verfassung verankert ist. Aber offenbar nimmt das niemand zur Kenntnis und man lamentiert herum als ob es die Verfassung nicht geben oder sie offenbar nicht für die Lamentierenden zählen würde. Aber die deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man zur Verfassung steht, und die auch keine Rosinenpickerei zulässt. Entweder ist jemand deutscher Staatsbürger und damit unseren Gesetzen unterstellt oder er ist es nicht.
Ja, ich weiß, dass ich mich in linken Kreisen damit nicht gerade beliebt mache und würde mich auch nicht darüber wundern, wenn man mich hier als was auch immer betiteln würde. Ist mir aber "latte", denn es ändert nichts an der Tatsache, dass ich Recht habe. Wer also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, für den zählt die Verfassung, und zwar nicht nur mit in der darin verbrieften Rechten, sondern auch in den dort vorhandenen Pflichten. Und dass in diesen unsicheren Zeiten der Kriegsgefahr in Europa (die nicht einmal von der Linken bestritten wird, auch wenn sie andere Vorstellungen von der Handhabung der Situation hat) es eine Art Meldepflicht gibt, ist auch verständlich.
@robert1962 @ulrichkelber Und ich dachte, diese Untertanen-Denke wäre mittlerweile Vergangenheit :)
@chfrankcgn @ulrichkelber Hat mit Untertanendenke nichts zu tun. Wer deutscher Staatsbürger ist, hat Rechte und Pflichten. Oder willst du das verneinen? Es geht nicht, alle Vorzüge wie kostenlose Schule, solidarische Krankenversicherung in der die Familie günstig abgeschert ist, im Notfall Sozialhilfe abzugreifen und wenn es um Pflichten geht, diese dann als staatsautoritär abzulehnen. Wolltest du das, hätte das eher etwas Schmarotzerhaftes und nichts mit gesellschaftlicher Solidarität zu tun.
@robert1962 @ulrichkelber Solidarität ist etwas zwischen Menschen und die ist selbstverständlich ein Geben und Nehmen - aber hier reden wir über einen Staat und seinen Wunsch, uns in den Tod zu schicken. Das Wort Solidarität passt da nicht, da geht es um Gehorsam. Und um Untertanen.
@chfrankcgn @ulrichkelber Sehe ich anders. Selbst die Europäische Menschrechtskonvention nimmt explizit die Wehrpflicht in Schutz, und zwar in §4.
Im Übrigen gilt für Wehrpflichtige, dass sie gar nicht ohne deren schriftliches Einverständnis im Ausland eingesetzt werden können. Es wäre also ein Dienst, der sich auf die reine Verteidigung im Inland beschränken würde.
Es bleibst dir aber das Recht, zum BVG zu gehen und Verfassungsklage einzureichen.
Im Übrigen stellt sich die Frage, ob es solidarisch wäre, im Verteidigungsfall seine Mitmenschen den Aggressoren eines Angriffskrieges mit immer einhergehenden Kriegsverbrechen allein zu lassen? Ich denke eher nicht.