Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wehrdienst-auslandsreise-genehmigung-100.html

Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

tagesschau.de
@ulrichkelber Ich glaube, es ist anders. Die Regelung ist ja ein Standard, um eine Wehrpflicht auch durchsetzen zu können. Sie ist nicht mal scharf ausgestaltet, darum gehen Presse und Opposition darüber hinweg. Dann aber finden sog. Selbstdenker das Empörungspotential darin und machen auf Social Media Lärm. Nun wollen sich Opposition und klassische Medien nicht vorwerfen lassen, das totgeschwiegen zu haben und springen auf den Zug auf. Alles durchschaubar und kaum ein Schulterzucken wert.

@worthuelse @ulrichkelber Was ist denn das Gegenteil von „Selbstdenker“?

Ich halte ein gewisses Maß an Empörung schon für gerechtfertigt. Klar, man kann argumentieren, dass da ja alles offen in dem Gesetz bzw. dessen Entwurf drin steht.
Ich halte es aber für eine Pflicht der Regierung, die Bürger von sich aus über grundlegende Änderungen zu informieren. Am besten noch, bevor Presse und Opposition aktiv werden.

Für mich ist das ein weiterer Fehler in der Kommunikation seitens der Regierung.

Bundesgesetzblatt online - Bundesgesetzblatt - Bundesgesetzblatt Teil I - 2011 - Nr. 45 vom 26.08.2011 - Neufassung des Wehrpflichtgesetzes

Bundesgesetzblatt online

@Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Es gab eine Änderung. Nicht an § 3, sondern § 2. Im alten Gesetz stand, dass § 3 nur im Spannungs- und Verteidungsfall gilt.
Im neuen Gesetz steht:

[..]
Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
[..]

Übersetzt: es gilt IMMER.

Und genau deshalb bin ich der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Bürger ist, zu Nebenjob-Juristen zu werden, um Gesetze zu verstehen.

@usi @worthuelse @ulrichkelber

Dennoch war es schonmal so. Nehmen wir mal die Versionschronik:

Ich beginne 1995:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

Dort gab es den §2 nicht in der Form, wie er im jetzigen Gesetz und im Gesetz von 2011 stand.
Dennoch gab es den §3 schon in fast dergleichen Form, mit dem Unterschied "Kreiswehrersatzamt" zu "Karrierecenter".

2005 hat man §2 ganz gestrichen. Dennoch war §3 noch genau so vorhanden. Ohne Einschränkungen. Also auch im Frieden.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl105s1465b.pdf

/1

@usi @worthuelse @ulrichkelber

2011 wurde der §2 dann umgewandelt in das, was allgemein bekannt ist unter "der Abschaffung der Wehrpflicht" ( was de facto nicht stimmt, aber sei es drum ).
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf

Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz wurde der §2 wieder expliziter abgeändert. Nichtsdestotrotz hat sich im Laufe der Jahre am §3 nichts geändert. Ja, zwischen 2011 und kürzlich war der ausgesetzt/ auf den Spannungsfall reduziert.
Davor war der aber genau so wie jetzt auch schon. 2/2

@Ollivdb @worthuelse @ulrichkelber Ich hoffe, Ihr merkt selbst, dass es nicht eben einfach ist, ein paar einfach erscheinende Paragraphen zu erklären. Wir machen uns die Mühe, sie zu verstehen. Ca. 82 Mio andere Menschen kapitulieren davor. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, dass gerade Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, von Politikern erklärt werden müssen. Es ist eine Bring-Schuld. Wir haben die nicht gewählt, damit die uns dumm sterben lassen ;)

@usi @worthuelse @ulrichkelber

Da bin ich vollkommen d'accord.

Auch was Git-Law betrifft.

Und ja, die Verwirrung aka. Empörung wäre nicht da, wenn jeder das BGBl/Gesetze lesen würde/könnte.

Die Frage, die für mich bei dem Thema allerdings im Raum steht, ist: Wer hat die Diskussion/Empörung losgetreten, warum wurde es losgetreten und wer profitiert davon?

Ist imho das selbe wie mit dem "Heizungsgesetz". Wenn man da mal in die Versionen reinschaut, muss die CDU ganz kleine Brötchen backen.

@Ollivdb @usi @ulrichkelber Ha, gute Frage! Aber durch die Jauchegrube wühle ich mich mit Sicherheit nicht!