"Dies hat zur Folge, dass alle Männer über 17 und unter 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen. Völlig egal, ob man ein Auslandssemester geplant hat, einen Job im Ausland antreten will oder einen Backpacking-Trip rund um die Welt plant: Vor alledem steht ein verpflichtender Gang zum Karrierecenter der Bundeswehr."
https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

@holgi wäre irgendwie witzig, wenn Europarecht da gegen stehen würde
@holgi @bithive Vermutlich tut es das auch, zumindest bei Wegzug innerhalb der EU.

@bithive @holgi

Ich würde auch davon ausgehen, dass das nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist.

Warum sollten denn Männer im Frieden angeben, wo sie sind? Geht doch niemanden an.

Und juristisch ist das ein Antrag, keine Anzeige. Anträge können abgelehnt werden. Das käme einer Ausreisesperre gleich.

Mir klingt sowas sehr nach den typischen Gummiparagraphen, die komischerweise nur unbequemen Leuten gefährlich werden.

@AdmSnackbar @bithive @holgi

Man muss mittlerweile leider auch mitdenken, was eine Regierung mit AFD-Beteiligung mit solchen potentiell repressiven Gesetzen anstellen könnte.

Z.B. Aktivität bei einer linken NGO, Teilnahme bei Klimaprotesten etc. ? -> Antrag auf Auslandssemester wird von der Bundeswehr abgelehnt.

#Wehrüberwachung #Wehrpflicht

@HansZauner @bithive @holgi

Muss ja nicht mal abgelehnt werden, es reicht, wenn man nachweislich mal länger im Ausland *war*.

Wie viele Studenten machen Auslandssemester oder Backpacking Trips nach Australien, Thailand, USA? Dank EU Außengrenzen Datenerfassung kann man dann bei Nichtgefallen der aktuellen Meinung gleich mal sowas anleihern.

@AdmSnackbar @bithive @holgi

Ein Blick in den Artikel oder ins Gesetz verrät, dass eine Ablehnung eines solchen Antrags per se nicht vorgesehen ist, sondern dass die Genehmigung immer zu erteilen ist.

@pixelcode @bithive @holgi

Und ihn nicht zu stellen ist trotzdem verboten.

Warum sollte man dieses Gesetz überhaupt über, wenn es nichts machen *soll*?

@AdmSnackbar @bithive @holgi

Laut Artikel geht es dem Gesetzgeber darum, bereits im Vorfeld einer möglichen Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zu wissen, wie viele Wehrpflichtige (nicht) verfügbar wären. Freilich mag man das (wie auch ich) unnötig oder unverhältnismäßig finden, aber die falsche Auffassung zu verbreiten, die Bundeswehr könne die Ausreise untersagen, hilft den putinfreundlichen Panikmachern und liefert den Befürwortern argumentative Munition.

Zudem scheint es ja keine Strafvorschriften fürs Unterlassen zu geben, wenn selbst das Ministerium nicht beantworten kann, was im Versäumnisfall passiert.

@pixelcode @bithive @holgi

Und inwiefern ist dieses Gesetz dafür zweckmäßig?

Wenn es nicht durchgesetzt werden *soll*, dann wird es auch niemand einhalten. Ergo: nutzlos.

Wenn es durchgesetzt wird, erfasst du damit quasi nichts, denn die Verwaltung wäre überhaupt nicht in der Lage, "mal eben so" irgendwas daraus abzuleiten. Auch nicht im Spannungsfall.

Bedanke: die BW weiß aktuell nicht mal, wo die Reservisten wohnen. Traust du denen zu, die Flut an Ausreiseanträgen zu bewältigen?

@AdmSnackbar @bithive @holgi Die Regel ist nicht neu, gab es bereits zu Zeiten der Wehrpflicht.
Was die Vereinbarkeit mit der Verfassung angeht... Siehe Artikel 12a GG.
@holgi Ich habe heute gelernt, dass ich vor 20 Jahren, als ich für einige Jahre nach England ging, wohl auch eine Erlaubnis gebraucht hätte, eigentlich
Hat damals niemanden interessiert.
@HansZauner @holgi
Nein, damals galt das nur im Spannungs- und Verteidigungsfall. Die lagen beide vor 20 Jahren wohl eher nicht vor.
@gnaddrig @holgi So habe ich das auch erst verstanden. Mitkommentatoren haben mir dann erklärt, dass es vor 2011 im Prinzip auch schon mal die Genehmigungsregel gab. Die Einschränkung "nur im Spannungsfall" kam demnach erst mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011.

@gnaddrig

siehe diesen thread:
https://troet.cafe/@stiefel_fan/116340486167826349

... k.A. wer da jetzt recht hat. Aber jedenfalls eine irre Sache, dass das 2026 einfach so ohne große Diskussion Gesetz wurde, Grüne und Linke haben die Tragweite wohl auch nicht bemerkt?
@holgi

@HansZauner @holgi
So steht es in Wikipedia, stimmt. Dann hat es die Zeitung, in der ich was drüber las, falsch erklärt. Aber meines Wissens wurde das nie angewendet. Ich habe für mein Auslandssemester außerhaöb der EU Mitte der 90er nichts bei der Bundeswehr beantragt, und für einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt ein paar Jahre später auch nicht. Habe deswegen nie von denen gehört...

@gnaddrig

Ich glaube, wir haben den gleichen Zeitungsartikel gelesen. (;

Und mir ging's genauso, Ich kann mich nebulös daran erinnern, vor der Musterung einen Brief vom Wehrersatzamt bekommen zu haben, dass man jetzt der Wehrüberwachung unterliegt. Aber auf die Idee, vor dem Umzug ins Ausland bei denen um Erlaubnis zu bitten, wäre ich nie im Leben gekommen.
@holgi

@HansZauner @holgi

Ich kann mich auch noch erinnern, mich wegen meines Auslandsstudiums in England damit beschäftigt zu haben. Bei mir war es so, dass ich in Deutschland gemeldet blieb und deswegen wehrrechtlich kein genehmigungspflichtiger Auslandsaufenthalt vorlag.

Dass das jetzt wieder so gehandhabt wird, scheint mir nicht besonders skandalisierungsfähig zu sein.

@hweimer

Ich finde schon, dass die Sachlage heute etwas anders liegt als vor der Jahrtausendwende.

Zum einen war das Gesetz spätestens ab den 90ern ein verstaubter Papiertiger, niemand hat kontrolliert. Wenn man die Wehrüberwachung jetzt wieder aktiviert, müsste man sich ja auch Gedanken zur Durchsetzung machen.

Zum anderen gibt es mittlerweile volle Freizügigkeit in der EU. Wie ist das mit einer Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte zu vereinbaren?

1/
@holgi

@hweimer

Außerdem sind Menschen heute viel öfter international mobil als damals. Die Akzeptanz wäre gering, die Bürokratie enorm, wollte man das wirklich durchsetzen. Und welche rechtlich haltbaren Gründe gäbe es überhaupt, eine Genehmigung zu versagen (außer bei akut anstehender Einberufung?)

Vor allem aber stört mich, dass so ein immenser Eingriff in Freiheitsrechte so nebenbei aktiviert wurde - auch die Opposition hat da wohl geschlafen.

2/2

@holgi

@HansZauner @holgi

Die Freizügigkeitsrichtlinie gab es auch schon vor 20 Jahren. Und wie du selbst sagst, gibt es ja bei einer bevorstehenden Einberufung durchaus gute Gründe, eine solche Genehmigung zu versagen. Sonst natürlich nicht, aber genau so wurde das damals auch schon behandelt.

Ich sehe das Problem noch immer nicht. Natürlich ist das eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber das liegt bei einer Wehrpflicht in der Natur der Sache. Im Vergleich zu einer tatsächlichen Einberufung ist das Ausmaß der Einschränkung auch äußerst gering.

@holgi Dann kann man die Männer zwischen 18 und 45 eigentlich nur auffordern, sofort massenweise Anträge zu stellen. Denn das Gesetz sieht nirgends vor, dass dem Antrag eine tatsächliche Reiseabsicht zugrunde liegen müsste oder die Reise gar nachzuweisen wäre.

Ersäuft sie in ihrer eigenen Bürokratie!

@papageier @holgi genau mein Gedanke!

"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen [...]."
Wollen tu ich das ja, nur leisten möchte ich es mir gerade nicht xD

@papageier @holgi Den Gedanken hatte ich auch schon. Andererseits gibt es keine Strafe bei Zuwiderhandlung, also vielleicht einfach ignorieren und diese Lawine erst lostreten, sollten die den Dunstkäse doch noch ernstmeinen.

@lumiukko @holgi Immerhin sieht das Gesetz ein Hintertürchen vor:

§3 (2) Satz 5: "Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen."

Davon wird das Ministerium wohl schnell und umfassend Gebrauch machen müssen, wenn sie keinen epochalen Klopapiersturm erleben wollen.

@holgi Ich frag mich auch: Gilt das generell für die Verteidigungsfähigkeit (also wirklich alle alle) oder nur die, die bisher keinen Wehrdienst geleistet haben?

So oder so ein krasses und diffuses Bürokratiemonstrum.

@holgi soweit ich weiß ist es aber grundsätzlich keine neue Regelung. Die gab es schon "immer"
@feodora @holgi ich lese aus dem Artikel, dass es bis 01.01.2026 wohl nur im Spannungs- und Verteidigungsfall galt und seit Januar eben einfach immer.
Ob wir aktuell nicht eh immer nen Spannungsfall haben, bzw (hybrid) angegriffen werden steht auf nem anderen Blatt...
@holgi Mich irritiert, dass das erst am 3.4. veröffentlicht wurde.
@holgi ganz weit unten im Artikel steht: "Wie genau das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist allerdings unklar, ...". Klickt aber natürlich nicht so schön. ^^ @FR_de

@stefan_hessbrueggen

Das widerspricht dem Titel aber nicht.
Seit 01.01. musst du der Bundeswehr einen längeren Auslandsaufenthalt anzeigen.
Dass die Flitzpiepen bei der Bundeswehr noch nicht wissen, wie sie das dann genau machen wollen, ändert nichts am Gesetz 🤷‍♂️

@ePD5qRxX "Müssen" ist in diesem Zusammenhang ein sehr relativer Begriff. So lange es keine Erlasse und Formulare gibt, so lange keine Rechtsfolgen einer fehlenden Anzeige klar sind usw. muss man erst mal gar nichts. Wir müssen uns auch alle im Verkehr so verhalten, "dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." *hrhr 1/
@ePD5qRxX aber zu berichten, dass es ein schlecht gemachtes Gesetz gibt, dessen Umsetzung noch unklar ist, vielleicht vor Ort zu recherchieren, wie ein "Karrierecenter" der BW das Gesetz derzeit handhabt usw., mit anderen Worten also zu differenzieren, funktioniert halt medial nicht. Und hier erst recht nicht. Und manchmal regt mich das einfach auf. /rant
2/2

@stefan_hessbrueggen

Das Gesetz ist eindeutig:

> (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen...

Das es keinen Prozess dazu gibt, hebt das Gesetz nicht auf 🤨

@ePD5qRxX Ich persönlich bin skeptisch, dass die existierenden Strukturen in der Wehrverwaltung darauf eingerichtet sind, Millionen solcher Anzeigen im Jahr zu bearbeiten. Ich habe noch ein wenig herumgesucht und gesehen, dass die Wehrpflicht ruht, wenn man im Ausland ansässig ist. Das aber nur, wenn die Genehmigung, um die es geht, erteilt wurde. Würde mir wünschen, dass Journalist:innen das mal vernünftig aufarbeiten und man sich das nicht alles selbst zusammenstückeln muss.

@stefan_hessbrueggen

> Ich persönlich bin skeptisch, dass die existierenden Strukturen in der Wehrverwaltung darauf eingerichtet sind, ...

Deine Skepsis ändert nichts an einem Gesetz.

> Ich habe noch ein wenig herumgesucht und gesehen, dass die Wehrpflicht ruht, wenn man im Ausland ansässig ist.

Hat nur nichts mit dem hier besprochenen Gesetz zu tun.
Um längere Zeit im Ausland (aus Sicht eines deutschen Gesetzes) zu sein, musst du erstmal dauerhaft in Deutschland gemeldet sein.

@holgi
Da ich anerkannter Wehrdienstverweigerer bin, kann die Bundeswehr aber von mir nix verlangen und mich am A... bend besuchen, oder?
(Anm. des Verfassers: hab den Artikel noch nicht gelesen, einfach mal dumm gefragt).

@holgi Es klingt als eine wunderschöne Planung...

Lassen Sie mich raten:
- Die Mehrheit wird nichts tun und einfach abreisen.
- In naher Zukunft, werden diese Karrierecenter (falls sie schon existieren) auch nicht reagieren (und es sieht aus, als ob die Abreise ohne Genehmigung keine Ordnungswidrigkeit sei).
- Später, wenn der Krieg anfängt, wird §1 Absatz 3 WpflG gelten ("Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt (...) ohne die nach § 3 Absatz 2 erforderliche Genehmigung aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen").
- die Leute, die diese Genehmigung beantragen werden, vielleicht kriegen etwas. Oder nicht. Oder kriegen, aber nur durch die Klage bei Gericht...

@holgi Die ihnen aber erteilt werden muss und Sanktionen bei fehlender Genehmigung gibt's auch nicht, wenn ich den Artikel richtig verstehe. (??)
@holgi Das ist auch strategisch so hirnrissig. Wie viele Menschen haben in den letzten Jahren gezwungenermaßen ihre Meinung zu Bundeswehr und Rüstung anpassen müssen und bekommen von der Regierung nun diesen Brocken hingeworfen? Ich kenne da viele Menschen, inklusive mir selber.
@holgi
Wenn es mich betreffen würde, könnte Vater Staat mir mal den Buckel herunterrutschen. Dieses D verkümmert immer mehr zu einer Bananenrepublik.
@holgi
Das ist es, was sich die Regierungsparteien als #Bürokratieabbau vorstellen

@holgi ☝️ So fühlt sich Freiheit an.

/s

@holgi Was folgt als zweiter Schritt, #UnionBusting im Dienste des Vaterlandes? @labournet_de
@holgi
Wenn's soweit ist, bin ich der erste der Weg ist. Für keine Ideologie, für kein Land, nur für meine Familie ♥️. Ich fülle den Antrag auf Verweigerung lieber heute als morgen aus 👍