https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
Ich würde auch davon ausgehen, dass das nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist.
Warum sollten denn Männer im Frieden angeben, wo sie sind? Geht doch niemanden an.
Und juristisch ist das ein Antrag, keine Anzeige. Anträge können abgelehnt werden. Das käme einer Ausreisesperre gleich.
Mir klingt sowas sehr nach den typischen Gummiparagraphen, die komischerweise nur unbequemen Leuten gefährlich werden.
Man muss mittlerweile leider auch mitdenken, was eine Regierung mit AFD-Beteiligung mit solchen potentiell repressiven Gesetzen anstellen könnte.
Z.B. Aktivität bei einer linken NGO, Teilnahme bei Klimaprotesten etc. ? -> Antrag auf Auslandssemester wird von der Bundeswehr abgelehnt.
Muss ja nicht mal abgelehnt werden, es reicht, wenn man nachweislich mal länger im Ausland *war*.
Wie viele Studenten machen Auslandssemester oder Backpacking Trips nach Australien, Thailand, USA? Dank EU Außengrenzen Datenerfassung kann man dann bei Nichtgefallen der aktuellen Meinung gleich mal sowas anleihern.
Ein Blick in den Artikel oder ins Gesetz verrät, dass eine Ablehnung eines solchen Antrags per se nicht vorgesehen ist, sondern dass die Genehmigung immer zu erteilen ist.
Und ihn nicht zu stellen ist trotzdem verboten.
Warum sollte man dieses Gesetz überhaupt über, wenn es nichts machen *soll*?
Laut Artikel geht es dem Gesetzgeber darum, bereits im Vorfeld einer möglichen Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zu wissen, wie viele Wehrpflichtige (nicht) verfügbar wären. Freilich mag man das (wie auch ich) unnötig oder unverhältnismäßig finden, aber die falsche Auffassung zu verbreiten, die Bundeswehr könne die Ausreise untersagen, hilft den putinfreundlichen Panikmachern und liefert den Befürwortern argumentative Munition.
Zudem scheint es ja keine Strafvorschriften fürs Unterlassen zu geben, wenn selbst das Ministerium nicht beantworten kann, was im Versäumnisfall passiert.
Und inwiefern ist dieses Gesetz dafür zweckmäßig?
Wenn es nicht durchgesetzt werden *soll*, dann wird es auch niemand einhalten. Ergo: nutzlos.
Wenn es durchgesetzt wird, erfasst du damit quasi nichts, denn die Verwaltung wäre überhaupt nicht in der Lage, "mal eben so" irgendwas daraus abzuleiten. Auch nicht im Spannungsfall.
Bedanke: die BW weiß aktuell nicht mal, wo die Reservisten wohnen. Traust du denen zu, die Flut an Ausreiseanträgen zu bewältigen?
siehe diesen thread:
https://troet.cafe/@stiefel_fan/116340486167826349
... k.A. wer da jetzt recht hat. Aber jedenfalls eine irre Sache, dass das 2026 einfach so ohne große Diskussion Gesetz wurde, Grüne und Linke haben die Tragweite wohl auch nicht bemerkt?
@holgi
Ich glaube, wir haben den gleichen Zeitungsartikel gelesen. (;
Und mir ging's genauso, Ich kann mich nebulös daran erinnern, vor der Musterung einen Brief vom Wehrersatzamt bekommen zu haben, dass man jetzt der Wehrüberwachung unterliegt. Aber auf die Idee, vor dem Umzug ins Ausland bei denen um Erlaubnis zu bitten, wäre ich nie im Leben gekommen.
@holgi
Ich kann mich auch noch erinnern, mich wegen meines Auslandsstudiums in England damit beschäftigt zu haben. Bei mir war es so, dass ich in Deutschland gemeldet blieb und deswegen wehrrechtlich kein genehmigungspflichtiger Auslandsaufenthalt vorlag.
Dass das jetzt wieder so gehandhabt wird, scheint mir nicht besonders skandalisierungsfähig zu sein.
Ich finde schon, dass die Sachlage heute etwas anders liegt als vor der Jahrtausendwende.
Zum einen war das Gesetz spätestens ab den 90ern ein verstaubter Papiertiger, niemand hat kontrolliert. Wenn man die Wehrüberwachung jetzt wieder aktiviert, müsste man sich ja auch Gedanken zur Durchsetzung machen.
Zum anderen gibt es mittlerweile volle Freizügigkeit in der EU. Wie ist das mit einer Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte zu vereinbaren?
1/
@holgi
Außerdem sind Menschen heute viel öfter international mobil als damals. Die Akzeptanz wäre gering, die Bürokratie enorm, wollte man das wirklich durchsetzen. Und welche rechtlich haltbaren Gründe gäbe es überhaupt, eine Genehmigung zu versagen (außer bei akut anstehender Einberufung?)
Vor allem aber stört mich, dass so ein immenser Eingriff in Freiheitsrechte so nebenbei aktiviert wurde - auch die Opposition hat da wohl geschlafen.
2/2
Die Freizügigkeitsrichtlinie gab es auch schon vor 20 Jahren. Und wie du selbst sagst, gibt es ja bei einer bevorstehenden Einberufung durchaus gute Gründe, eine solche Genehmigung zu versagen. Sonst natürlich nicht, aber genau so wurde das damals auch schon behandelt.
Ich sehe das Problem noch immer nicht. Natürlich ist das eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber das liegt bei einer Wehrpflicht in der Natur der Sache. Im Vergleich zu einer tatsächlichen Einberufung ist das Ausmaß der Einschränkung auch äußerst gering.
@holgi Dann kann man die Männer zwischen 18 und 45 eigentlich nur auffordern, sofort massenweise Anträge zu stellen. Denn das Gesetz sieht nirgends vor, dass dem Antrag eine tatsächliche Reiseabsicht zugrunde liegen müsste oder die Reise gar nachzuweisen wäre.
Ersäuft sie in ihrer eigenen Bürokratie!
@papageier @holgi genau mein Gedanke!
"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen [...]."
Wollen tu ich das ja, nur leisten möchte ich es mir gerade nicht xD
@lumiukko @holgi Immerhin sieht das Gesetz ein Hintertürchen vor:
§3 (2) Satz 5: "Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen."
Davon wird das Ministerium wohl schnell und umfassend Gebrauch machen müssen, wenn sie keinen epochalen Klopapiersturm erleben wollen.
@holgi Ich frag mich auch: Gilt das generell für die Verteidigungsfähigkeit (also wirklich alle alle) oder nur die, die bisher keinen Wehrdienst geleistet haben?
So oder so ein krasses und diffuses Bürokratiemonstrum.
Das widerspricht dem Titel aber nicht.
Seit 01.01. musst du der Bundeswehr einen längeren Auslandsaufenthalt anzeigen.
Dass die Flitzpiepen bei der Bundeswehr noch nicht wissen, wie sie das dann genau machen wollen, ändert nichts am Gesetz 🤷♂️
Das Gesetz ist eindeutig:
> (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen...
Das es keinen Prozess dazu gibt, hebt das Gesetz nicht auf 🤨
> Ich persönlich bin skeptisch, dass die existierenden Strukturen in der Wehrverwaltung darauf eingerichtet sind, ...
Deine Skepsis ändert nichts an einem Gesetz.
> Ich habe noch ein wenig herumgesucht und gesehen, dass die Wehrpflicht ruht, wenn man im Ausland ansässig ist.
Hat nur nichts mit dem hier besprochenen Gesetz zu tun.
Um längere Zeit im Ausland (aus Sicht eines deutschen Gesetzes) zu sein, musst du erstmal dauerhaft in Deutschland gemeldet sein.
@holgi Es klingt als eine wunderschöne Planung...
Lassen Sie mich raten:
- Die Mehrheit wird nichts tun und einfach abreisen.
- In naher Zukunft, werden diese Karrierecenter (falls sie schon existieren) auch nicht reagieren (und es sieht aus, als ob die Abreise ohne Genehmigung keine Ordnungswidrigkeit sei).
- Später, wenn der Krieg anfängt, wird §1 Absatz 3 WpflG gelten ("Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt (...) ohne die nach § 3 Absatz 2 erforderliche Genehmigung aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen").
- die Leute, die diese Genehmigung beantragen werden, vielleicht kriegen etwas. Oder nicht. Oder kriegen, aber nur durch die Klage bei Gericht...
@holgi ☝️ So fühlt sich Freiheit an.
/s