https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
siehe diesen thread:
https://troet.cafe/@stiefel_fan/116340486167826349
... k.A. wer da jetzt recht hat. Aber jedenfalls eine irre Sache, dass das 2026 einfach so ohne große Diskussion Gesetz wurde, Grüne und Linke haben die Tragweite wohl auch nicht bemerkt?
@holgi
Ich glaube, wir haben den gleichen Zeitungsartikel gelesen. (;
Und mir ging's genauso, Ich kann mich nebulös daran erinnern, vor der Musterung einen Brief vom Wehrersatzamt bekommen zu haben, dass man jetzt der Wehrüberwachung unterliegt. Aber auf die Idee, vor dem Umzug ins Ausland bei denen um Erlaubnis zu bitten, wäre ich nie im Leben gekommen.
@holgi
Ich kann mich auch noch erinnern, mich wegen meines Auslandsstudiums in England damit beschäftigt zu haben. Bei mir war es so, dass ich in Deutschland gemeldet blieb und deswegen wehrrechtlich kein genehmigungspflichtiger Auslandsaufenthalt vorlag.
Dass das jetzt wieder so gehandhabt wird, scheint mir nicht besonders skandalisierungsfähig zu sein.
Ich finde schon, dass die Sachlage heute etwas anders liegt als vor der Jahrtausendwende.
Zum einen war das Gesetz spätestens ab den 90ern ein verstaubter Papiertiger, niemand hat kontrolliert. Wenn man die Wehrüberwachung jetzt wieder aktiviert, müsste man sich ja auch Gedanken zur Durchsetzung machen.
Zum anderen gibt es mittlerweile volle Freizügigkeit in der EU. Wie ist das mit einer Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte zu vereinbaren?
1/
@holgi
Außerdem sind Menschen heute viel öfter international mobil als damals. Die Akzeptanz wäre gering, die Bürokratie enorm, wollte man das wirklich durchsetzen. Und welche rechtlich haltbaren Gründe gäbe es überhaupt, eine Genehmigung zu versagen (außer bei akut anstehender Einberufung?)
Vor allem aber stört mich, dass so ein immenser Eingriff in Freiheitsrechte so nebenbei aktiviert wurde - auch die Opposition hat da wohl geschlafen.
2/2
Die Freizügigkeitsrichtlinie gab es auch schon vor 20 Jahren. Und wie du selbst sagst, gibt es ja bei einer bevorstehenden Einberufung durchaus gute Gründe, eine solche Genehmigung zu versagen. Sonst natürlich nicht, aber genau so wurde das damals auch schon behandelt.
Ich sehe das Problem noch immer nicht. Natürlich ist das eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber das liegt bei einer Wehrpflicht in der Natur der Sache. Im Vergleich zu einer tatsächlichen Einberufung ist das Ausmaß der Einschränkung auch äußerst gering.