"Dies hat zur Folge, dass alle Männer über 17 und unter 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen. Völlig egal, ob man ein Auslandssemester geplant hat, einen Job im Ausland antreten will oder einen Backpacking-Trip rund um die Welt plant: Vor alledem steht ein verpflichtender Gang zum Karrierecenter der Bundeswehr."
https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

@holgi Ich habe heute gelernt, dass ich vor 20 Jahren, als ich für einige Jahre nach England ging, wohl auch eine Erlaubnis gebraucht hätte, eigentlich
Hat damals niemanden interessiert.
@HansZauner @holgi
Nein, damals galt das nur im Spannungs- und Verteidigungsfall. Die lagen beide vor 20 Jahren wohl eher nicht vor.
@gnaddrig @holgi So habe ich das auch erst verstanden. Mitkommentatoren haben mir dann erklärt, dass es vor 2011 im Prinzip auch schon mal die Genehmigungsregel gab. Die Einschränkung "nur im Spannungsfall" kam demnach erst mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011.

@gnaddrig

siehe diesen thread:
https://troet.cafe/@stiefel_fan/116340486167826349

... k.A. wer da jetzt recht hat. Aber jedenfalls eine irre Sache, dass das 2026 einfach so ohne große Diskussion Gesetz wurde, Grüne und Linke haben die Tragweite wohl auch nicht bemerkt?
@holgi

@HansZauner @holgi
So steht es in Wikipedia, stimmt. Dann hat es die Zeitung, in der ich was drüber las, falsch erklärt. Aber meines Wissens wurde das nie angewendet. Ich habe für mein Auslandssemester außerhaöb der EU Mitte der 90er nichts bei der Bundeswehr beantragt, und für einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt ein paar Jahre später auch nicht. Habe deswegen nie von denen gehört...

@gnaddrig

Ich glaube, wir haben den gleichen Zeitungsartikel gelesen. (;

Und mir ging's genauso, Ich kann mich nebulös daran erinnern, vor der Musterung einen Brief vom Wehrersatzamt bekommen zu haben, dass man jetzt der Wehrüberwachung unterliegt. Aber auf die Idee, vor dem Umzug ins Ausland bei denen um Erlaubnis zu bitten, wäre ich nie im Leben gekommen.
@holgi

@HansZauner @holgi

Ich kann mich auch noch erinnern, mich wegen meines Auslandsstudiums in England damit beschäftigt zu haben. Bei mir war es so, dass ich in Deutschland gemeldet blieb und deswegen wehrrechtlich kein genehmigungspflichtiger Auslandsaufenthalt vorlag.

Dass das jetzt wieder so gehandhabt wird, scheint mir nicht besonders skandalisierungsfähig zu sein.

@hweimer

Ich finde schon, dass die Sachlage heute etwas anders liegt als vor der Jahrtausendwende.

Zum einen war das Gesetz spätestens ab den 90ern ein verstaubter Papiertiger, niemand hat kontrolliert. Wenn man die Wehrüberwachung jetzt wieder aktiviert, müsste man sich ja auch Gedanken zur Durchsetzung machen.

Zum anderen gibt es mittlerweile volle Freizügigkeit in der EU. Wie ist das mit einer Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte zu vereinbaren?

1/
@holgi

@hweimer

Außerdem sind Menschen heute viel öfter international mobil als damals. Die Akzeptanz wäre gering, die Bürokratie enorm, wollte man das wirklich durchsetzen. Und welche rechtlich haltbaren Gründe gäbe es überhaupt, eine Genehmigung zu versagen (außer bei akut anstehender Einberufung?)

Vor allem aber stört mich, dass so ein immenser Eingriff in Freiheitsrechte so nebenbei aktiviert wurde - auch die Opposition hat da wohl geschlafen.

2/2

@holgi

@HansZauner @holgi

Die Freizügigkeitsrichtlinie gab es auch schon vor 20 Jahren. Und wie du selbst sagst, gibt es ja bei einer bevorstehenden Einberufung durchaus gute Gründe, eine solche Genehmigung zu versagen. Sonst natürlich nicht, aber genau so wurde das damals auch schon behandelt.

Ich sehe das Problem noch immer nicht. Natürlich ist das eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber das liegt bei einer Wehrpflicht in der Natur der Sache. Im Vergleich zu einer tatsächlichen Einberufung ist das Ausmaß der Einschränkung auch äußerst gering.