"Dies hat zur Folge, dass alle Männer über 17 und unter 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen. Völlig egal, ob man ein Auslandssemester geplant hat, einen Job im Ausland antreten will oder einen Backpacking-Trip rund um die Welt plant: Vor alledem steht ein verpflichtender Gang zum Karrierecenter der Bundeswehr."
https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

@holgi ganz weit unten im Artikel steht: "Wie genau das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist allerdings unklar, ...". Klickt aber natürlich nicht so schön. ^^ @FR_de

@stefan_hessbrueggen

Das widerspricht dem Titel aber nicht.
Seit 01.01. musst du der Bundeswehr einen längeren Auslandsaufenthalt anzeigen.
Dass die Flitzpiepen bei der Bundeswehr noch nicht wissen, wie sie das dann genau machen wollen, ändert nichts am Gesetz 🤷‍♂️

@ePD5qRxX "Müssen" ist in diesem Zusammenhang ein sehr relativer Begriff. So lange es keine Erlasse und Formulare gibt, so lange keine Rechtsfolgen einer fehlenden Anzeige klar sind usw. muss man erst mal gar nichts. Wir müssen uns auch alle im Verkehr so verhalten, "dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." *hrhr 1/
@ePD5qRxX aber zu berichten, dass es ein schlecht gemachtes Gesetz gibt, dessen Umsetzung noch unklar ist, vielleicht vor Ort zu recherchieren, wie ein "Karrierecenter" der BW das Gesetz derzeit handhabt usw., mit anderen Worten also zu differenzieren, funktioniert halt medial nicht. Und hier erst recht nicht. Und manchmal regt mich das einfach auf. /rant
2/2

@stefan_hessbrueggen

Das Gesetz ist eindeutig:

> (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen...

Das es keinen Prozess dazu gibt, hebt das Gesetz nicht auf 🤨

@ePD5qRxX Ich persönlich bin skeptisch, dass die existierenden Strukturen in der Wehrverwaltung darauf eingerichtet sind, Millionen solcher Anzeigen im Jahr zu bearbeiten. Ich habe noch ein wenig herumgesucht und gesehen, dass die Wehrpflicht ruht, wenn man im Ausland ansässig ist. Das aber nur, wenn die Genehmigung, um die es geht, erteilt wurde. Würde mir wünschen, dass Journalist:innen das mal vernünftig aufarbeiten und man sich das nicht alles selbst zusammenstückeln muss.

@stefan_hessbrueggen

> Ich persönlich bin skeptisch, dass die existierenden Strukturen in der Wehrverwaltung darauf eingerichtet sind, ...

Deine Skepsis ändert nichts an einem Gesetz.

> Ich habe noch ein wenig herumgesucht und gesehen, dass die Wehrpflicht ruht, wenn man im Ausland ansässig ist.

Hat nur nichts mit dem hier besprochenen Gesetz zu tun.
Um längere Zeit im Ausland (aus Sicht eines deutschen Gesetzes) zu sein, musst du erstmal dauerhaft in Deutschland gemeldet sein.