https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
Das widerspricht dem Titel aber nicht.
Seit 01.01. musst du der Bundeswehr einen längeren Auslandsaufenthalt anzeigen.
Dass die Flitzpiepen bei der Bundeswehr noch nicht wissen, wie sie das dann genau machen wollen, ändert nichts am Gesetz 🤷♂️
Das Gesetz ist eindeutig:
> (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen...
Das es keinen Prozess dazu gibt, hebt das Gesetz nicht auf 🤨
> Ich persönlich bin skeptisch, dass die existierenden Strukturen in der Wehrverwaltung darauf eingerichtet sind, ...
Deine Skepsis ändert nichts an einem Gesetz.
> Ich habe noch ein wenig herumgesucht und gesehen, dass die Wehrpflicht ruht, wenn man im Ausland ansässig ist.
Hat nur nichts mit dem hier besprochenen Gesetz zu tun.
Um längere Zeit im Ausland (aus Sicht eines deutschen Gesetzes) zu sein, musst du erstmal dauerhaft in Deutschland gemeldet sein.