"Dies hat zur Folge, dass alle Männer über 17 und unter 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen. Völlig egal, ob man ein Auslandssemester geplant hat, einen Job im Ausland antreten will oder einen Backpacking-Trip rund um die Welt plant: Vor alledem steht ein verpflichtender Gang zum Karrierecenter der Bundeswehr."
https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

@holgi Ich habe heute gelernt, dass ich vor 20 Jahren, als ich für einige Jahre nach England ging, wohl auch eine Erlaubnis gebraucht hätte, eigentlich
Hat damals niemanden interessiert.

@HansZauner @holgi

Ich kann mich auch noch erinnern, mich wegen meines Auslandsstudiums in England damit beschäftigt zu haben. Bei mir war es so, dass ich in Deutschland gemeldet blieb und deswegen wehrrechtlich kein genehmigungspflichtiger Auslandsaufenthalt vorlag.

Dass das jetzt wieder so gehandhabt wird, scheint mir nicht besonders skandalisierungsfähig zu sein.

@hweimer

Ich finde schon, dass die Sachlage heute etwas anders liegt als vor der Jahrtausendwende.

Zum einen war das Gesetz spätestens ab den 90ern ein verstaubter Papiertiger, niemand hat kontrolliert. Wenn man die Wehrüberwachung jetzt wieder aktiviert, müsste man sich ja auch Gedanken zur Durchsetzung machen.

Zum anderen gibt es mittlerweile volle Freizügigkeit in der EU. Wie ist das mit einer Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte zu vereinbaren?

1/
@holgi

@hweimer

Außerdem sind Menschen heute viel öfter international mobil als damals. Die Akzeptanz wäre gering, die Bürokratie enorm, wollte man das wirklich durchsetzen. Und welche rechtlich haltbaren Gründe gäbe es überhaupt, eine Genehmigung zu versagen (außer bei akut anstehender Einberufung?)

Vor allem aber stört mich, dass so ein immenser Eingriff in Freiheitsrechte so nebenbei aktiviert wurde - auch die Opposition hat da wohl geschlafen.

2/2

@holgi

@HansZauner @holgi

Die Freizügigkeitsrichtlinie gab es auch schon vor 20 Jahren. Und wie du selbst sagst, gibt es ja bei einer bevorstehenden Einberufung durchaus gute Gründe, eine solche Genehmigung zu versagen. Sonst natürlich nicht, aber genau so wurde das damals auch schon behandelt.

Ich sehe das Problem noch immer nicht. Natürlich ist das eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber das liegt bei einer Wehrpflicht in der Natur der Sache. Im Vergleich zu einer tatsächlichen Einberufung ist das Ausmaß der Einschränkung auch äußerst gering.