Kurze Frage an die Fahrradbubble:
Ich hatte, das erste Mal seit Langem, einen leichten Zusammenstoß mit Kfz. Auf dem Radweg vor einer Ampelkreuzung von Rechtsabbieger blockiert, der dann plötzlich stehen bleibt, ich kann links vorbei, in der Vollbremsung schrammt mein Lenker in den hinteren Kotflügel. Kann gerade so einen Sturz verhindern, bin aber ziemlich shaky. Polizei sagt, ich war schuld, hätte nicht vom Radweg runter gedurft. Soll ich den Schaden zahlen und Schwamm drüber? Kein Plan, konnte solche Situationen bisher immer vermeiden oder informell klären, bin für Hinweise dankbar. Gab leider auch keine anderen Zeugen als die Fahrzeuginsassen. Und an dieser Stelle gibt es das Problem ständig. #Fahrrad #AutomobileGewalt #biketoot #fahrradunfall

Edit: Vielen Dank schonmal an alle bisherigen Antwortenden für die Einordnungen!

Edit 2: Wow, mit so viel input hatte ich nicht gerechnet, vielen Dank euch allen!
Ich stehe im Kontakt mit dem ADFC, habe die Stelle nochmal abgefahren und dokumentiert, vor allem den sehr hohen Bordstein, der ein Ausweichen nach rechts unmöglich macht, sowie die sonstige Fahrbahnsituation. Ich mache ein update, wenn sich der weitere Verlauf klärt.

@tschorne da empfehle ich einen Anwalt. Das betrifft nicht nur die Schuldfrage, sondern auch etwaige Kosten der Behebung des Schadens. Gerade bei auf den ersten Blick minimalen Lackschäden kann das durchaus ins Geld gehen.
@tschorne Wenn ich das richtig sehe, würde ich höchstens von einer Teilschuld ausgehen, zumindest laienhaft betrachtet. Schließlich wäre es vermutlich gar nicht zu dem Vorfall gekommen, wenn der Fahrer den Radweg nicht blockiert hätte.
Außerdem, ein Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie darf von Autofahrern nicht überfahren oder befahren werden. Er ist ausschließlich für den Radverkehr bestimmt. Da sind ja auch keine Parkplätze daneben.

@tschorne

Ich würde das auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen.

Solche Lackschäden können schnell sehr teuer werden. Manche beauftragen zusätzlich noch einen Gutachter, wodurch weitere Kosten entstehen. Wenn du die Schuld einfach vollständig auf dich nimmst, müsstest du am Ende womöglich all diese Kosten tragen. Mir ist schon öfter aufgefallen, dass die Polizei auch kein so gutes Rechtsverständnis hat. Auf deren Aussage kannst du dich auch nicht immer verlassen.

@tschorne Ich hatte nur die Kante einer Autotür gestreift. Der Schaden war minimal: nur ein paar Millimeter, punktuell direkt an der Kante und fast nicht sichtbar. Am Ende sollte es mehrere tausend Euro kosten.

Bist du zufällig im #adfc? Die bieten dir eine kostenlose Rechtsberatung.

@tschorne Oh ich kann das gut nachvollziehen, wie's dir geht.

Fragen wie ausreichender Sicherheitsabstand etc. werden aufkommen / geklärt werden wollen.

Allein die Aussage der Freunde und Helfer würde mich aber zur Weißglut bringen. Diese Windschutzscheibenperspektive immer.

Eine Mitschuld wird die Autofahrerin oder der Autofahrer (meiner Einschätzung nach) sicher tragen. Denn: DAS IST EIN FAHRRADWEG.

(bin _kein_ Jurist!!!)

@tschorne
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat der PKW plötzlich auf deine Fahrradspur gewechselt und angehalten, so dass du aufgefahren wärest, wenn du nicht versucht hättest, nach links auf die Autospur auszuweichen.
Die Aussage des Polizisten, du wärest in dieser Situation Schuld und hättest das Auto rammen müssen, ist falsch.
Wenn das Auto schon dort gestanden hat, auch wenn dies verboten ist, und du bist gegen das stehende Auto gefahren, dann wärest du Schuld.
@tschorne
Die Polizei ist ja nun kein Gericht! Bist Du im ADFC? Dann lass Dich von den Anwältinnen da beraten, das ist im Beitrag mit drin.

@tschorne Ich stimme den anderen zu: 1. Polizei hat oft keine Ahnung von Recht und ist meist gegen Radfahrende eingestellt. 2. Wenn er dich zur Vollbremsung genötigt hat, müsste das gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr o.ä. sein.
Die Linie darf normalerweise nicht überfahren werden, aber man muss sich auch nicht selber töten. 😡

Alle deine Schäden/Verletzungen (Arzt?) gut dokumentieren und SOFORT genaues Gedächtnisprotokoll anfertigen und, wenn möglich, anwaltliche Beratung einholen.

@tschorne ah, und von wegen Zeugen: Guck mal, ob es in dem Bereich irgendwo eine Kameraüberwachung gibt!

@tschorne ich würde einen Anwalt konsultieren.

Polizei sagt, ich war schuld, hätte nicht vom Radweg runter gedurft.


Genau so wenig hat der PKW auf dem Radweg was zu suchen, die breite Linie darf er nämlich auch nicht überfahren, hat die Polizei dazu auch was gesagt?

@tschorne Gilt da schon die Unschuldsvermutung du musstest dich umorientieren weil er hätte ja sich richtig verhalten können das es unbeabsichtigt zum Schaden gekommen ist war nicht in deiner Absicht, guter Anwalt sieht es wahrscheinlich ähnlich.
@tschorne meine Erfahrung ist leider, das der Schuld ist der auffährt. Dabei kommt es nicht darauf an das das Auto da nicht hätte fahren dürfen. Schuldmindernd könnte dessen Fahrverhalten sein.Vom Radweg nicht runter wenn er blockiert ist halte ich für Humbug und tut hier ja auch nichts zur Sache. In einem ähnliche Auffahrunfall mit dem Motorrad bin ich wegen des aggressiven Fahrverhaltens des Vorfahrenden nach 2 Jahren freigesprochen werden. Er hatte Teilschuld.
@tschorne aja Sicherheitsabstand nach vorne und so dürftest eigentlich die Linie auch nur bei stehenden Hindernissen umfahren -> Polizei hat schon Recht

@tschorne

Es handelt sich um einen Radfahrstreifen und nicht um einen Radweg. 😉

Die "Meinung" der Polizei zur "Benutzungspflicht" ist irrelevant. Ist ein Radweg oder ein Radfahrstreifen blockiert, dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen. (Grundsatz der Unzumutbarkeit). Punkt.

Was man Dir vorhalten könnte ist, dass Du nicht vorausschauend und defensiv gefahren bist, wenn eine Gefahrenbremsung nötig wurde, nur weil Dein Anhalteweg um 3,5 Meter verkürzt war.

Drück' Dir die Daumen!

@goosfraba Das mit dem angeblich fehlenden Sicherheitsabstand halte ich für eine unzulässige Betrachtungsweise. Meiner Meinung nach durfte @tschorne grundsätzlich darauf vertrauen, dass die durchgezogene Linie von Autofahrern nicht überfahren wird. Wenn ihm fehlende Antizipation vorgeworfen wird, müsste außerdem jeder Überholvorgang, der nicht über den übernächsten Fahrstreifen erfolgt, als Unterschreitung des Sicherheitsabstands verfolgt werden.

@quino_schuetz @tschorne

Der TE schrieb, dass der Radfahrstreifen bereits durch das Fahrzeug blockiert war, das dann unerwartet angehalten hat.

Ich teile die Betrachtungsweise zum Sicherheitsabstand auch nicht, jedoch zeigt die Erfahrung, dass in der Regel zu Lasten des Auffahrenden geurteilt wird.

Die "Schuldfrage" wird sich daher wohl eher auf diesen Aspekt stützen, als auf die falsche Aussage der Polizei hinsichtlich des Verlassens des Radfahrstreifens, der ja eh' Teil der Fahrbahn ist.

@goosfraba @quino_schuetz @tschorne Deshalb möglichst nie gleich ne volle Aussage gegenüber der Polizei machen. Die drehen dir das Wort rum und schreiben's auf und denen wird dann noch mehr geglaubt als dir.

Besser z.B sagen: "ich hab noch versucht, den Zusammenstoß zu verhindern. Bin jetzt aber zu aufgeregt alle Details wiederzugeben. Können Sie mir bitte einen Krankenwagen rufen?"

@quino_schuetz @goosfraba @tschorne Genau da liegt der Hase im Pfeffer: zog der Pkw unerwartet unmittelbar vor dem Aufprall rüber, hast du 💯 % Recht. Stand er da schon und der Radler wollte halt an ihm vorbei oder war unaufmerksam und sah ihn zu spät, sieht es bei der Schadensregulierung ganz anders aus. Und darum wird der Streit vermutlich gehen. Genau für sowas ist ein Rechtsschutz gut, der dich dann ohne Kostenrisiko zum Anwalt gehen lässt.
@tschorne Die Polizei heißt nicht ohne Grund #Autopolizei. Die erzählt so einiges Unwahres, wenn der Tag lang ist.
Wenn das stimmt, was du hier geschrieben hast, hast du mit einem Anwalt imho gute Chancen, da schadfrei rauszukommen. Ich sage nur Vollbremsung und außerdem Unbenutzbarkeit von Radwegen.
@tschorne Polizei ignorieren, die ist anscheinend Carbrain-verseucht. Am besten erst mal nichts weiter sagen oder später angeben, du warst direkt danach noch verwirrt. Autofahrer bekommt laut Bußgeldkatalog 1 Monat Fahrverbot wegen Gefährdung/Unfall, wenn es als Abbiegevorgang zählt. Darauf würde ich beharren.
@tschorne Aus der Bundesrat-Drucksache 687/21 zur entsprechenden Änderung im BKat. Die Formulierung könnte hilfreich sein, um gegenüber der Polizei dafür zu sorgen, dass der Fall entsprechend geahndet wird.

@tschorne

Ich gehe da auch mindestens von einer Teilschuld des Autofahrers aus.

Radfahrstreifen dienen dem Schutz des Radverkehrs und dürfen nicht von Kfz befahren werden. Wenn der blockiert ist entfällt natürlich auch eine etwaig angeordnete Benutzungspflicht.

Ich würde dir auch dazu raten einen Anwalt zu nehmen. Frag ggf. mal bei deinem ADFC-Ortsverband nach, ob die jemanden empfehlen können.

@tschorne ich würde das meiner Haftpflicht melden, mit der persönlichen subjektiven Einschätzung, Fotos und Erklärungen und dann nehme ich an zahlen sie den Schaden (ggf. abzüglich der Selbstbeteiligung). Oder nicht?
@utzer @tschorne Die Aufgabe der Haftpflicht wäre eher, dabei zu helfen, jede Forderung des Autofahrys abzuwenden, weil der eindeutig Schuld ist.

@radaufheber glaube bei den Peanuts machen sie das nicht aber wäre natürlich wünschenswert.

Und letztendlich sind wir doch alle froh wenn wir keine Scherereien haben.

@tschorne

@tschorne zuerst: schön dass es dir gut geht!
Ignoriere das was die Polizei sagt. Dokumentierte alles was du kannst. Wenn möglich Fotos, zusätzlich Gedächtnis Protokoll so detailliert wie möglich, solange es noch frisch ist.
Die Schuldfrage ist selten eindeutig. Immer Anwalt ranholen. Bezahle nicht einseitig den Schaden aus deiner eigenen Tasche. Wenn du beim ADFC bist, nutze den Angebot für eine Rechtsberatung. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, nehme die auf jeden Fall in Anspruch.

@tschorne Meiner Ansicht nach 100 % Schuld beim Autofahry. Der hat NICHTS rechts von der fett durchgezogenen Linie zu suchen.

Völlig egal ob du beim Notbremsen + Ausweichen links oder rechts dran vorbei musst. Bei der Enge + während er plötzlich bremst oder abbiegend weiter rüberzieht kann dir keiner vorschreiben wo, schon garnicht die Autozei.

Selbstverständlich darfst du als Radly die durchgezogene Linie jederzeit überfahren, wenn der Radweg dicht ist.

Oder was meinen @Lichdi @Azetbur ?

@radaufheber @tschorne @Azetbur die Dose darf den durchgezogenen Streifen nicht überfahren, habe das so verstanden, dass der Radfahrer nach links ausweichen wollte / musste und Dose touchierte. Ferndiagnose immer schwierig, aber: nicht zahlen, keine Schuld - RA sollte eingeschaltet werden.
@Lichdi spontan fällt mir da zufällig gerade einer ein, der in solchen Sachen sehr im Thema ist 😉 @Azetbur @radaufheber @tschorne

@tschorne

Was die Autopozilei sagt oder meint ist vor Gericht meist komplett irrelevant, weil sie keine Befugnis haben das zu beurteilen.

Anwalt nehmen und alles dokumentieren was nicht bei 3 auf dem Baum ist.

@tschorne also ich würde da gar nix zahlen und ab zum anwalt. die polizei war offensichtlich wieder als #autopolizei unterwegs.
Da reg ich mich gleich wieder auf.
Schau mal bei @GegenAutogewalt rein. Das ist ein gutes Beispiel für #autogewalt in passiver form und die Arbeitsverweigerung der Polizei. #öffentlichesInteresse
@tschorne dirchgezogene Linie?
@tschorne Hat der bei dem Unfall dort gestanden? Dann ist ja erstmal nicht die Frage, ob du vom Radweg runter durftest, sondern was die Karre darauf zu suchen hatte. 🤔 (Bin kein Anwalt)

@tschorne auch Falschparken kann eine Form von #autogewalt sein. Das Verhalten der Polizei in dem Fall ebenso.
Nichts zahlen und ab zum Anwalt.

https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/

Bundestagspetition: Öffentliches Interesse gegen Autogewalt

Autogewalt gegen Radfahrende bleibt oft straflos. Deshalb fordern wir, das "Öffentliche Interesse" an der Strafverfolgung zu gewährleisten.

Öffentliches Interesse gegen Autogewalt
@tschorne gib das deiner Haftpflicht. Sag denen wie es war. Die fighten das für dich durch oder zahlen.
@tschorne kannst noch Anzeige stellen wegen parken auf dem Fahrradweg und Gefährdung anderer. HTTPS://weg.li
📸 📝 ✊ weg.li: 1, 2, 3 - Macht die Bahn frei! Einfach Falschparker online Anzeigen.

Mit der Falschparker App weg.li kannst Du ganz einfach Falschparker melden! Lade Beweisfotos hoch und weg.li erkennt automatisch das Kennzeichen, den Tatort und vieles mehr. Erstatte dann Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt, damit der Parksünder umgehend ein Bußgeld erhält.

www.weg.li
@tschorne
Dumm gelaufen. Wer von hinten auffährt hat halt immer irgendwie den Schwarzen Peter, wie sollst du beweisen, dass der Unfallgegner sich falsch benommen hat.
Ärgerlich, aber du hast ja sicher eine private Haftpflichtversicherung. Die kommt normalerweise für solche Schäden auf.
@tschorne Ich hoffe, dass der/die Fahrer*in zumindest einen Strafzettel wegen der Nutzung des Radwegs bekommen hat.

@juergen

wie sollst du beweisen, dass der Unfallgegner sich falsch benommen hat.


Das scheint mir nicht so schwierig zu sein.
1. Allein das obige Foto beweist ja, dass er sich falsch benommen, bzw. gegen die StVO verstößt (er darf a) keine durchgezogene Linie überfahren und b) erst recht nicht einen solchen Radstreifen fahren).

Das vorausgesetzt, kann man dann (mangels Zeugen) über den Vorgang spekulieren. Nenne mir EINE plausible konstruierte Abfolge der Geschehnisse, die dem Auo hier Unschuld bescheinigen könnte? Dass der "agressive Kampfradler" mutwillig mit nicht angemessener Beschleunigung von hinten auf das Auto drauf gehalten hat, ist wohl auszuschließen (selbst für eine windschutzscheibenkurzsichtige Autojustiz).

@tschorne @Lichdi @Azetbur

@wolf

Ich verstehe ja was du meinst aber darauf kommt es in dem Fall gar nicht an. Ein Fehlverhalten irgendeines Verkehrsteilnehmers bedeutet noch lange nicht, dass der andere Verkehrsteilnehmer kein (Mit-)Schuld hat. Bei Auffahrunfällen (egal welches Verkehrsmittel beteiligt ist) hast du halt wenig gute Karten. Die Frage ist kämpfst du das jetzt durch oder nicht.

Klar ist, dass der/die Autofahrer*in regelwidrig den Radweg benutzt hat. Das Fehlverhalten, dass laut @tschorne zum Unfall führte war aber scheinbar das abrupte Abbremsen. Das hab ich gemeint, wenn ich mich frage, wie du das ohne Zeugen nachweisen willst.

@Azetbur @Lichdi

@juergen @wolf @tschorne @Lichdi es ist doch nicht nur das abbremsen. Auch das regelwidrige und rücksichtslose befahren des radweges. Stell dir das auto gegen auto vor. Versuch das mal außerhalb der #windschutzscheibenperspektive . Da ist die schuldfrage oft eindeutig beim vorausfahrenden.
@Azetbur
Ich habe keine Windschutzscheibenperspektive. Genau wie bei Auto gegen Auto ist es eigentlich immer das Hinterherfahrende. Weil er genügend Abstand halten muss, um rechtzeitig zu Bremsen. Selbst wenn der Vorausfahrende eine Notbremsung macht, um bspw. selbst nicht mit etwas oder mdm. zusammenzustoßen, hast du als Hinterherfahrender das Nachsehen
@wolf @tschorne @Lichdi
@juergen @wolf @tschorne @Lichdi nein. Auf dem radweg muss ich nicht damit rechnen, dass jemand illegal die Linie überfährt. Ich fahre ja nicht hinter ihm. Er zieht einfach rüber und da ist die Rechtsprechung anders. Gerade weil das verhalten des autofahrers regelwidrig ist.
@Azetbur
Das mag sein. Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen. Ich würde das trotzdem einfach meiner privaten Haftpflicht melden und nicht selbst versuchen einen Anwalt aufzusuchen. Es sei denn ich habe eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Abdeckung der Kosten.
Genau das war ja die Ausgangsfrage.
@wolf @tschorne @Lichdi

@juergen
und da stimme ich Dir zu. Der persönliche Aufwand/Risiko und die Nerven die hier der Streit kosten sind zumindest die Kosten kaum wert vor allem wenn es die Versicherung zahlt (wobei diese zahlt ja auch nicht so gerne und hat eventuell auch Rechtsanwälte die hier mithelfen können). Nur brauchen wir uns halt dann nicht wundern, dass dieses gefühlte Recht von Autofahrenden immer weiter durch Stillschweigen zementiert wird.

@tschorne @Azetbur @Lichdi

@juergen @wolf @tschorne @Lichdi warum für ein Schaden Verantwortung übernehmen, für den man nicht verantwortlich ist? Aber vielleicht fällt es wenigstens der Haftpflicht auf

@juergen @tschorne

Weil er genügend Abstand halten muss, um rechtzeitig zu bremsen


Er hielt aller Wahrscheinlichkeit nach zuvor mal reichlich Abstand (nämlich auf dem per StVO exklusiv nur für Radfahrende zu befahrenden Streifen), wenn der Autofahrende nicht, vermutlich um rechts abzubiegen, unerwartet und unzulässig auf diesen Streifen gefahren wäre. Das nent man Ausbremsen und ist für den Radfahrerenden lebensbedrohlich, was diesen zum reflexhaften Ausweich-/Bremsmanöver nötigt (dies ist jetzt erst mal meine Unterstellung, anders kann ich es mir aber nicht zusammenreimen, wie es zu der Situation kommen konnte, Du?)

Das Schlimme aber ist ja: Genau die vergleichbare Situation kennen und fürchten alle Radfahrende nur zu gut. Ich selber wurde auch mal kurz vor einer Keuzung von Autofahrendem überholt. Während des Überholvorgangs, knapp vor der Kreuzung kam ein anders Auto von Rechts (Vorfahrtstraße) und der unvermittelt inzwischen sehr eng vor mir Einscheerende bremste mich aus. Auch ich versuchte links auszuweichen und stürzte (nicht weil ich nicht ausreichend Abstand gehalten hatte, ich wurde ohne den Nötigen Abstand vor mir übeholt!). ich lag danach auf der Straße mit gebrochenen Daumen und wochenlanger Arbeitsbeeinträchrigung, beide beteiligten Autos fuhren einfach fahrerflüchtend weiter.

Warum ich das erzähle? Es gibt hier meiner Meinung nach keine noch so konstruierte denkbare Vorgangsbeschreibung, die dem Radfahrer in diesem Kontext mit der Unfallschuld belasten könnte. Ich lasse mich gerne von einer plausiblen anderen Hypothese überzeugen.
Die entscheidende Frage ist wohl: Wie kam das Auo so dicht vor den Radler, dass dieser nicht mehr sicher bremsen konnte. Wie gesagt: zu agressives Auffahren des Radlers schließe ich aus, ist einfach nicht plausibel.
@Azetbur @Lichdi

@wolf
Ja wir waren alle nicht dabei.
@tschorne @Azetbur @Lichdi
@juergen @wolf @tschorne @Lichdi nein. Aber er hat es sehr gut beschrieben was vorgefallen ist
@tschorne unbedingt einen Anwalt konsultieren und dann entscheiden.
Wenn du dich ohne Ausweichmanöver in Gefahr gebracht hättest, dann ist die Linie bspw. Egal. Wenn der Autofahrer dich ausbremst, dann hat er mindestens ne Teilschuld.
Unser Freund und Helfer kennt leider oft die Rechtslage nicht gut genug. Ich habe selber schon hanebüchene Anzeigen bekommen....
@tschorne Weiß nicht, ob's schon eine*r schrieb: Beim @ADFC hätteste Rechtsschutz.
@tschorne hay, hat sich das inzwischen schon was ergeben?

@tschorne
Lese den Toot erst jetzt. Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung. Die prüfen die Schuldfrage sowie Kosten und lehnen unberechtigte Ansprüche ab. Notfalls auch vor Gericht. Solange kein Vorsatz besteht sollten die Kosten gedeckt sein.

Falls du Ansprüche für dich geltend machen möchtest, such dir einen Anwalt für Verkehrsrecht und lass dich auch wegen der Schadenanzeige bei der Versicherung beraten.