Kurze Frage an die Fahrradbubble:
Ich hatte, das erste Mal seit Langem, einen leichten Zusammenstoß mit Kfz. Auf dem Radweg vor einer Ampelkreuzung von Rechtsabbieger blockiert, der dann plötzlich stehen bleibt, ich kann links vorbei, in der Vollbremsung schrammt mein Lenker in den hinteren Kotflügel. Kann gerade so einen Sturz verhindern, bin aber ziemlich shaky. Polizei sagt, ich war schuld, hätte nicht vom Radweg runter gedurft. Soll ich den Schaden zahlen und Schwamm drüber? Kein Plan, konnte solche Situationen bisher immer vermeiden oder informell klären, bin für Hinweise dankbar. Gab leider auch keine anderen Zeugen als die Fahrzeuginsassen. Und an dieser Stelle gibt es das Problem ständig. #Fahrrad #AutomobileGewalt #biketoot #fahrradunfall

Edit: Vielen Dank schonmal an alle bisherigen Antwortenden für die Einordnungen!

Edit 2: Wow, mit so viel input hatte ich nicht gerechnet, vielen Dank euch allen!
Ich stehe im Kontakt mit dem ADFC, habe die Stelle nochmal abgefahren und dokumentiert, vor allem den sehr hohen Bordstein, der ein Ausweichen nach rechts unmöglich macht, sowie die sonstige Fahrbahnsituation. Ich mache ein update, wenn sich der weitere Verlauf klärt.

@tschorne
Dumm gelaufen. Wer von hinten auffährt hat halt immer irgendwie den Schwarzen Peter, wie sollst du beweisen, dass der Unfallgegner sich falsch benommen hat.
Ärgerlich, aber du hast ja sicher eine private Haftpflichtversicherung. Die kommt normalerweise für solche Schäden auf.

@juergen

wie sollst du beweisen, dass der Unfallgegner sich falsch benommen hat.


Das scheint mir nicht so schwierig zu sein.
1. Allein das obige Foto beweist ja, dass er sich falsch benommen, bzw. gegen die StVO verstößt (er darf a) keine durchgezogene Linie überfahren und b) erst recht nicht einen solchen Radstreifen fahren).

Das vorausgesetzt, kann man dann (mangels Zeugen) über den Vorgang spekulieren. Nenne mir EINE plausible konstruierte Abfolge der Geschehnisse, die dem Auo hier Unschuld bescheinigen könnte? Dass der "agressive Kampfradler" mutwillig mit nicht angemessener Beschleunigung von hinten auf das Auto drauf gehalten hat, ist wohl auszuschließen (selbst für eine windschutzscheibenkurzsichtige Autojustiz).

@tschorne @Lichdi @Azetbur

@wolf

Ich verstehe ja was du meinst aber darauf kommt es in dem Fall gar nicht an. Ein Fehlverhalten irgendeines Verkehrsteilnehmers bedeutet noch lange nicht, dass der andere Verkehrsteilnehmer kein (Mit-)Schuld hat. Bei Auffahrunfällen (egal welches Verkehrsmittel beteiligt ist) hast du halt wenig gute Karten. Die Frage ist kämpfst du das jetzt durch oder nicht.

Klar ist, dass der/die Autofahrer*in regelwidrig den Radweg benutzt hat. Das Fehlverhalten, dass laut @tschorne zum Unfall führte war aber scheinbar das abrupte Abbremsen. Das hab ich gemeint, wenn ich mich frage, wie du das ohne Zeugen nachweisen willst.

@Azetbur @Lichdi

@juergen @wolf @tschorne @Lichdi es ist doch nicht nur das abbremsen. Auch das regelwidrige und rücksichtslose befahren des radweges. Stell dir das auto gegen auto vor. Versuch das mal außerhalb der #windschutzscheibenperspektive . Da ist die schuldfrage oft eindeutig beim vorausfahrenden.
@Azetbur
Ich habe keine Windschutzscheibenperspektive. Genau wie bei Auto gegen Auto ist es eigentlich immer das Hinterherfahrende. Weil er genügend Abstand halten muss, um rechtzeitig zu Bremsen. Selbst wenn der Vorausfahrende eine Notbremsung macht, um bspw. selbst nicht mit etwas oder mdm. zusammenzustoßen, hast du als Hinterherfahrender das Nachsehen
@wolf @tschorne @Lichdi

@juergen @tschorne

Weil er genügend Abstand halten muss, um rechtzeitig zu bremsen


Er hielt aller Wahrscheinlichkeit nach zuvor mal reichlich Abstand (nämlich auf dem per StVO exklusiv nur für Radfahrende zu befahrenden Streifen), wenn der Autofahrende nicht, vermutlich um rechts abzubiegen, unerwartet und unzulässig auf diesen Streifen gefahren wäre. Das nent man Ausbremsen und ist für den Radfahrerenden lebensbedrohlich, was diesen zum reflexhaften Ausweich-/Bremsmanöver nötigt (dies ist jetzt erst mal meine Unterstellung, anders kann ich es mir aber nicht zusammenreimen, wie es zu der Situation kommen konnte, Du?)

Das Schlimme aber ist ja: Genau die vergleichbare Situation kennen und fürchten alle Radfahrende nur zu gut. Ich selber wurde auch mal kurz vor einer Keuzung von Autofahrendem überholt. Während des Überholvorgangs, knapp vor der Kreuzung kam ein anders Auto von Rechts (Vorfahrtstraße) und der unvermittelt inzwischen sehr eng vor mir Einscheerende bremste mich aus. Auch ich versuchte links auszuweichen und stürzte (nicht weil ich nicht ausreichend Abstand gehalten hatte, ich wurde ohne den Nötigen Abstand vor mir übeholt!). ich lag danach auf der Straße mit gebrochenen Daumen und wochenlanger Arbeitsbeeinträchrigung, beide beteiligten Autos fuhren einfach fahrerflüchtend weiter.

Warum ich das erzähle? Es gibt hier meiner Meinung nach keine noch so konstruierte denkbare Vorgangsbeschreibung, die dem Radfahrer in diesem Kontext mit der Unfallschuld belasten könnte. Ich lasse mich gerne von einer plausiblen anderen Hypothese überzeugen.
Die entscheidende Frage ist wohl: Wie kam das Auo so dicht vor den Radler, dass dieser nicht mehr sicher bremsen konnte. Wie gesagt: zu agressives Auffahren des Radlers schließe ich aus, ist einfach nicht plausibel.
@Azetbur @Lichdi

@wolf
Ja wir waren alle nicht dabei.
@tschorne @Azetbur @Lichdi
@juergen @wolf @tschorne @Lichdi nein. Aber er hat es sehr gut beschrieben was vorgefallen ist