Kurze Frage an die Fahrradbubble:
Ich hatte, das erste Mal seit Langem, einen leichten Zusammenstoß mit Kfz. Auf dem Radweg vor einer Ampelkreuzung von Rechtsabbieger blockiert, der dann plötzlich stehen bleibt, ich kann links vorbei, in der Vollbremsung schrammt mein Lenker in den hinteren Kotflügel. Kann gerade so einen Sturz verhindern, bin aber ziemlich shaky. Polizei sagt, ich war schuld, hätte nicht vom Radweg runter gedurft. Soll ich den Schaden zahlen und Schwamm drüber? Kein Plan, konnte solche Situationen bisher immer vermeiden oder informell klären, bin für Hinweise dankbar. Gab leider auch keine anderen Zeugen als die Fahrzeuginsassen. Und an dieser Stelle gibt es das Problem ständig. #Fahrrad #AutomobileGewalt #biketoot #fahrradunfall

Edit: Vielen Dank schonmal an alle bisherigen Antwortenden für die Einordnungen!

Edit 2: Wow, mit so viel input hatte ich nicht gerechnet, vielen Dank euch allen!
Ich stehe im Kontakt mit dem ADFC, habe die Stelle nochmal abgefahren und dokumentiert, vor allem den sehr hohen Bordstein, der ein Ausweichen nach rechts unmöglich macht, sowie die sonstige Fahrbahnsituation. Ich mache ein update, wenn sich der weitere Verlauf klärt.

@tschorne

Es handelt sich um einen Radfahrstreifen und nicht um einen Radweg. 😉

Die "Meinung" der Polizei zur "Benutzungspflicht" ist irrelevant. Ist ein Radweg oder ein Radfahrstreifen blockiert, dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen. (Grundsatz der Unzumutbarkeit). Punkt.

Was man Dir vorhalten könnte ist, dass Du nicht vorausschauend und defensiv gefahren bist, wenn eine Gefahrenbremsung nötig wurde, nur weil Dein Anhalteweg um 3,5 Meter verkürzt war.

Drück' Dir die Daumen!

@goosfraba Das mit dem angeblich fehlenden Sicherheitsabstand halte ich für eine unzulässige Betrachtungsweise. Meiner Meinung nach durfte @tschorne grundsätzlich darauf vertrauen, dass die durchgezogene Linie von Autofahrern nicht überfahren wird. Wenn ihm fehlende Antizipation vorgeworfen wird, müsste außerdem jeder Überholvorgang, der nicht über den übernächsten Fahrstreifen erfolgt, als Unterschreitung des Sicherheitsabstands verfolgt werden.

@quino_schuetz @tschorne

Der TE schrieb, dass der Radfahrstreifen bereits durch das Fahrzeug blockiert war, das dann unerwartet angehalten hat.

Ich teile die Betrachtungsweise zum Sicherheitsabstand auch nicht, jedoch zeigt die Erfahrung, dass in der Regel zu Lasten des Auffahrenden geurteilt wird.

Die "Schuldfrage" wird sich daher wohl eher auf diesen Aspekt stützen, als auf die falsche Aussage der Polizei hinsichtlich des Verlassens des Radfahrstreifens, der ja eh' Teil der Fahrbahn ist.

@goosfraba @quino_schuetz @tschorne Deshalb möglichst nie gleich ne volle Aussage gegenüber der Polizei machen. Die drehen dir das Wort rum und schreiben's auf und denen wird dann noch mehr geglaubt als dir.

Besser z.B sagen: "ich hab noch versucht, den Zusammenstoß zu verhindern. Bin jetzt aber zu aufgeregt alle Details wiederzugeben. Können Sie mir bitte einen Krankenwagen rufen?"

@quino_schuetz @goosfraba @tschorne Genau da liegt der Hase im Pfeffer: zog der Pkw unerwartet unmittelbar vor dem Aufprall rüber, hast du 💯 % Recht. Stand er da schon und der Radler wollte halt an ihm vorbei oder war unaufmerksam und sah ihn zu spät, sieht es bei der Schadensregulierung ganz anders aus. Und darum wird der Streit vermutlich gehen. Genau für sowas ist ein Rechtsschutz gut, der dich dann ohne Kostenrisiko zum Anwalt gehen lässt.