Es gibt ein Problem, das weder im #Recht noch in der #Politik gut gelöst ist: das #Dreieck.

In #Jura findet man es z.B. nach #Verkehrsunfällen mit eindeutiger Schuld des Gegners: die geschädigte Person kann sich einen #Mietwagen nehmen oder einen #Sachverständigen beauftragen- egal was es kostet, denn das zahlt die gegnerische Versicherung. Werden #Wucherpreise vereinbart, haftet d. Geschädigte nur, wenn das total klar erkennbar war. Das wurde und wird z.T. ausgenutzt. #UnfallersatzwagenTarife sind meist viel höher als normale Mietwagentarife.

In der Politik gibt es Dreiecke im #Lobbyismus: #Regierungen können aus öffentlichen Haushalten #Steuergeschenke oder #Subventionen locker machen, die sie selbst nicht bezahlen. Es können gesetzliche Standards (z.B. für #Klima oder #Umweltschutz) gesenkt und damit #Gewinne für bestimmte Branchen erhöht werden. Oder man kann für bestimmte #Technologien hohe Hürden aufbauen, die sie unrentabel machen. Dafür kann zuweilen auf #Parteispenden oder spätere Jobs in der bevorzugten Branche gehofft werden, selbst wenn kein unmittelbares "gibst Du mir - gebe ich Dir" stattfindet. Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, eine Branche würde quasi sogar jemanden in die Regierung entsenden mit einem klaren Auftrag. Die unmittelbaren und langfristigen Kosten trägt die Gesellschaft.

#Justiz #Rechtsstaat #TeamResopal #TeamRechtsstaat #Korruption #Reiche #Mehrwertsteuer #Gastronomie #McDonalds #Mövenpick #Hotel #Dienstwagenprivileg #Gas #Solarhammer

@praesolgka
Hinkt ein ganz kleines bisschen.

Zumindest vor 25 Jahren noch, gab es eine offizielle Liste mit Mietwagentarifen für Unfallersatzfahrzeuge, die auch immer mindestens eine Klasse kleiner als das verunfallte Fahrzeug sein mussten.

Ich kann mir auch nicht ernsthaft vorstellen, dass die Versicherer Mondpreise akzeptieren würden.

Bei Reparaturkosten glaube ich sofort, dass es da einen florierenden Markt für Scheingeschäfte gibt.

Das Dreiecksproblem muss dringend gelöst werden.

@syn_rst Die Regel „1 Klasse drunter“ entstand, weil die Rechtsprechung sonst ersparte Eigenaufwendungen für das eigene Auto gegengerechnet hat. Eine weitere Klasse wurde abgezogen, wenn das verunfallte Auto schon etwas älter war.
Die Unfallersatztarife wurden deutlich höher angesetzt von den Mietwagenfirmen mit dem Argument, hier könne man nicht planen und müsse auf Verdacht Autos vorhalten, was zu weniger Auslastung führe.
Die Rechtsprechung hat irgendwann angefangen, Durchschnittswerte zuzubilligen, die einen Mittelwert aus „Schwacke-“ und „Fraunhofer-“ Studien darstellten, der sogenannte „Fracke“-Wert.
Die Versicherungen fanden lange kein Gegenmittel. Heute wird oft ein kostenloses Ersatzauto angeboten, wenn man in einer von BV der Versicherung empfohlenen Werkstatt reparieren lässt. Muss man aber natürlich nicht als Geschädigte*r.