Die Umsatzsteuer für Nicht-Lebensmittel sollte an den CO2-Fußabdruck (inkl. Methan-CO2-Äquivalent) gekoppelt werden.
Alle Hersteller müssten zukünftig zwingend einen CO2-Fußabdruck (inkl. Methan als CO2-Äquivalent) ausweisen.
Die Größe des CO2-Fußabdrucks bestimmt die Höhe der Umsatzsteuer.
Die Vorteile:
Die Verbraucher achten beim Einkauf automatisch auf preisgünstige Produkte mit niedrigem CO2-Ausstoß.
Produkte aus Fernost / aus dem Ausland würden deutlich teurer. Die deutsche Wirtschaft würden gestärkt, da deutsche/europäische Produkte in vielen Fällen preisgünstiger würden.







