Neue VDE-Norm regelt das, was sowieso schon lange passiert: #Balkonsolaranlagen mit einer Leistung von bis zu 960 Watt, was zwei leistungsstarken Modulen entspricht, dürfen jetzt auch offiziell an eine ganz normale Schuko-Steckdose eingesteckt werden.
#Batteriespeicher sollen extra geregelt werden. Für die #Energiewende wäre es gut, wann das zügig passiert.
https://www.pv-magazine.de/2025/11/14/schuko-stecker-meistens-ausreichend-vde-veroeffentlicht-produktnorm-fuer-stecker-solar-geraete/
Schuko-Stecker meistens ausreichend: VDE veröffentlicht Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte

Balkonanlagen, Guerilla-PV, Do-it-yourself-Solar. Kleine Anlagen, die Endkunden in Baumärkten oder online kaufen und eigenhändig installieren, um sie lediglich in eine Haushaltssteckdose zu stecken, erfreuten sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit. Der Haken: Es fehlte noch eine Produktnorm, durch die so eine Installation in einigen Fällen rechtlich überhaupt erst möglich wird. Jetzt liegt die Norm vor.

pv magazine Deutschland

@VQuaschning <=960Wp Modulleistung Schuko ; >960Wp Wieland oder Festanschluss

Eine Begründung wie der Wert zustande kommt wäre spannend - schließlich kann ich einen 2kW Heizlüfter probpemlos 24/7 betreiben.

Aber Hauptsache Rechtssicherheit. Vor allem in Mietwohnungen mit Aussensteckdose am Balkon ist jetzt eine Hürde weg.

@stereo4x4 Soweit ich weiß geht es darum, dass deine Sicherungen dann erst 960W später greifen.

Wenn deine Leitungen 3kW können, ohne zu heiß zu werden, und du einen 2kW Heizlüfter und einen 1,5kW Wasserkocher anschließt, in der gleichen Masche aber eine 1kW Solaranlage läuft, transportieren möglicherweise Teile der Leitungen 3,5kW und könnten so Brände auslösen.

Die Sicherung sieht aber nur 2,5kW, schaltet also nicht ab.
@VQuaschning

@ArneBab @stereo4x4 @VQuaschning die 960 WP Modulleistung begründen sich daraus, dass der Wechselrichter der facto kürzer die Maximalleistung liefert.

Folgt man der Norm für den Netzanschluss mit 600 w, so wäre das (mit 2kw Modulleitung) in Ordnung. Die Argumentation ist ohne wissenschaftliches Backing wie so oft.

@VQuaschning na ja - gilt nur, wenn fertig zusammengestellt.
Lobbyarbeit von Wieland und SEplugs als auch von Stäubli (nur gleiche Stecker des gleichen Herstellers).

Es bleibt unklar, ob man solche Systeme selbst zusammenstellen und, wenn sie den Vorgaben entsprechen, ebenfalls per Schuko anschließen darf.
Denn: Die AR-N-4105 enthält keinen Schuko-Stecker. Dafür aber auch nicht die weiteren, teils nicht sinnvollen Vorgaben.

Eine Klimaanlage darf ich die ganze Zeit unter Volllast an Schuko betreiben. Eine Infrarotheizung auch.

@ce @VQuaschning Jupp. Bekloppt, aber für Mieter eben maßgeblich. In meinem Haus wird das Balkonkraftwerk mit 4 Modulen so verdrahtet und abgesichert, dass es nicht für einen Brand verantwortlich sein kann. Entsprechend werde ich auch nur Wechselrichter nutzen, die in der Gesamtleistung 800 Watt liefern können. Dadurch fallen softwareseitig gedrosselte Modelle weg, im Schadenfall gibt's aber eben keine Diskussionen.
@VQuaschning kleiner Tipp wir haben einen vorläufigen aber umfassenden Artikel zur neuen Norm auf unserer Website: https://balkon.solar/news/2025/11/14/neue-steckersolar-norm/
Neue Steckersolar Norm – Alles über Steckersolar, Balkonkraftwerke & Solar!

@VQuaschning
Nur 24 Jahre nach der Erfindung des Balkonkraftwerks haben wir eine Norm, die den Stand vom Anfang festschreibt. Klagen, bis hin zur Kündigung von Mietverträgen, viele Arbeitsjahre sinnloser Diskussionen in Eigentümerversammlungen, zum Fremdschämen geeignete Verhinderungsversuche der Energiewirtschaft begleiten diese Geschichte und beschreiben unser Problem in Deutschland deutlicher als das Stadtbild.