Mal drauf geachtet, wie die @tagesschau den ursprüngichen Beitrag zum Vorfall nachträglich "frisiert" hat. Im Artikel von 10:27 Uhr steht noch:
Inzwischen habe Richwin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Diese habe aber keine aufschiebende Wirkung
.
Im geänderten Artikel von 12:54 Uhr wurde diese Information entfernt und stattdessen formuliert:
Am Freitagvormittag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Person nicht nach Ungarn hätte ausgeliefert werden dürfen und wieder nach Deutschland zurückgeholt werden muss.
Das ist eher "ungücklich" formuliert. Es wurde im Nachhinein festgestellt, dass die Auslieferung unter Umständen nicht rechtens war. Da war es aber bereits zu spät. Nur weil ein Antrag bei einem Gericht vorliegt, müssen Verwaltungsakte nicht abgebrochen werden. "Keine aufschiebende Wirkung" bedeutet, dass der Antrag beim Verfassungsgericht behandelt wird, aber das keinen Einfluss auf die Vollstreckung des Verwaltungsakts hat.
Nun hat das Verfassungsgericht den Ball im Prinzip an das Berliner Kammergericht zurückgespielt. Das Verfassungsgericht hat nicht "geurteilt", sondern über eine Verfassungsbeschwerde beschieden. In der Sache selbst ist noch nichts entschieden. Das ist im Nachhinein nun Aufgabe des Gerichts, an welches die Entscheidung (zur Auslieferung) zurückverwiesen wurde.
Die Kommentatorin sollte nicht über Dinge schreiben, wenn die Expertise zum Fachgebiet fehlt. Die Behörde hat kein "Verfahren" missachtet... und schon gar keinen Beschluss, denn den gab es zum Zeitpunkt der Überstellung an Ungarn noch gar nicht.