Ach herrje, da hat das #Justizministerium wohl #Twitter vorübergehend einen kleinen Freibrief erteilt.

Anwalt Jun

"Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss."

https://nitter.it/Anwalt_Jun/status/1595553690638843910

Chan-jo Jun (@Anwalt_Jun)

Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss.

Nitter

So schnell hat das BMJ wohl noch nie reagiert

Es gibt eine Stillhaltezusage auch in Bezug auf den Paragraph 3b, den das Verwaltungsgericht in einem Urteil gegen Meta für zulässig hielt, der von Twitter jedoch ebenfalls und erneut angegriffen wird.

https://nitter.it/bmj_bund/status/1595742161571545088

Bundesministerium der Justiz (@bmj_bund)

Das #NetzDG gilt auch für Twitter. Twitter ist der Auffassung, dass es sich an einzelne Pflichten aus dem Gesetz nicht halten muss und hat diese vor dem Verwaltungsgericht Köln angegriffen. 1/5

Nitter
@AnonNewsDE ich Frage mich ja ob das legal sein kann?!

@mathrab @AnonNewsDE

scheint ja einen Justizminister der FDP nicht zu interessieren

Gesetze beschränken die Freiheit!

das wird's ganz sicher sein

@AnonNewsDE Da ist sicher gar kein Geld geflossen, ganz sicher nicht, das wäre ja Bestechung
@ratratigan @AnonNewsDE Irgendwas hat es sicher gegeben, Geld vermutlich nicht - das ist zu einfach.
@memyselfI @AnonNewsDE Ja, das könnte ich mir auch vorstellen! Nette Geschenke 🤬​
@ratratigan @AnonNewsDE jepp und eben vmtl die Zusicherung dies oder das zu investieren… da oder dort.

@ratratigan @AnonNewsDE

so leichtsinnig wird die FDP nicht sein - sie hat sich schon gegen die Wirtschaftsweisen gestellt mit ihrer Steuerverhinderung für die größten Absahner im Land

und sie "kämpft" für die Meinungsfreiheit der vermuteten AfD-Anhänger, da muss sie dann auch das neue Twitter fördern, sind alles mögliche Wahlstimmen der FDP

der Geldfluss dahinter ist sicher gut versteckt, das ist schon seit Jahren geübt - und wenn nicht einmal die AfD-Förderer gefunden werden ...

@Becker_TH @AnonNewsDE Ich weiß nicht, der Lindner hat sich ja auch erwischen lassen mit den Telefonaten zu Porsche während der Koalitionsverhandlungen. Die meinen auch manchmal nur, sie sind gut

@ratratigan @AnonNewsDE

das war Lindner, der ist ja kein Profi im Geldverstecken

aber die, die sich die Welt zurechtbiegen mit ihrem Geld, die sind es sehr wohl - sonst würden nicht alle Jahre wieder große Steuerhinterziehungsskandale die Runde machen

und auch da werden selten die großen Fische gefangen

die wissen sehr gut, wie sie unerkannt die Strippen ziehen - habe da schon in den 90er unbekannte Namen wie Koch munkeln gehört, die Parteien, Wissenschaft und Medien mit Geld steuern ...

@ratratigan Das ist wirklich nicht ungewöhnlich in allen Bereichen der Verwaltungsgerichtsrechtsprechung. Dafür braucht man gar nix versprechen. Übrigens wurde es ja angeblich vom Gericht angeregt. (Was ebenfalls gewöhnlich ist.)
@AnonNewsDE Krass, der Justiz- und die Innenministerin verzichten auf die Durchsetzung dieses Gesetzes? Was machen die so beruflich?
@ArminGips Bei 3a NetzDG war das bekannt, das hatte das VG Köln beanstandet, bei der Gegenvorstellung (3b) bisher nicht.
@AnonNewsDE Himml Arsxh..
Was sagen Sie @ulrichkelber dazu? Wäre das justiziabel?
@AnonNewsDE ist das rechtlich okay?
@Poweruser Das müsste wohl ein Verwaltungsrechtler beantworten. 🤷

@AnonNewsDE
War ja klar, wenn die #FDP mit:
"Digitalisierung first,
Bedenken secound"

Wahlkampf macht....
Macht #Buschmann mit

"#Twitter first,
Gesetze secound"
weiter...

@AnonNewsDE Verzeihung, aber entkräftet sich diese Meldung durch die Wortwahl nicht selbst?
"Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es BESTÄTIGT sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann ANGEBLICH einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b.."
Kann sich etwas angeblich bestätigen? Sry für die Spitzfindigkeit aber wenn so ein Verdacht im Raum steht würde zumindest ich Fakten wollen und keine Angeblichkeiten.
@Manon @AnonNewsDE wenn zu dem Zeitpunkt noch keine validen Fakten da sind, musst du, wie wir alle mit einer vorläufigen Wasserstandsmeldung leben, die dann mit einem "angeblich" für uns alle auch klar als solche gekennzeichnet ist.
@jugger1511 @AnonNewsDE ok, aber dann is ja nix bestätigt sondern nach wie vor nur mutmaßung. soweit ich das halt verstehe. Und nach der Schwere des Vorwurfs wär eine gewisse Eindeutigkeit ohne Interpretationsspielraum schon günstig, find ich.
@Manon
Ein Verdacht bestätigt sich. Das ist eine Redewendung.
Der Verdacht bestätigt sich, das Twitter wahrscheinlich einen Deal gemacht hat.
(Man hatte es vermutet, aber jetzt gibt es einen Schriftstück, was bestätigt, dass an der Idee was dran sein könnte).
Daraus geht immer noch nicht hervor, dass das eine gesicherte Erkenntnis ist.
@Manon @AnonNewsDE angeblich im Sinne von "nach eigenen Angaben"?
@stereotyp @AnonNewsDE Hoffentlich wird das noch geklärt, wie dieses "angeblich" gedeutet werden kann.
@Manon @AnonNewsDE Naja, ich denke, das "angeblich" schrieb er, weil er es nur in einem Schriftsatz der gegnerischen Anwälte fürs Gericht hat, die müssten das selbst noch belegen. Bestätigt aber so insgesamt seine Vermutungen in Bezug auf Absprachen, das geht schon.
@AnonNewsDE Die Beziehungen von #Google, #Twitter und Co. zur Bundesregierung sind rein platonisch.
@AnonNewsDE Das ist die Freiheit, die sich die #fdp nimmt.
@AnonNewsDE
Öhm… ich bin schockiert, dass ich was anderes erwartet hatte. Aber Hey.. Marco ist von der „Der Markt regelt das schon.“-Partei.
Oder wie ich sie auch gerne nenne: „Wenn ich trotzdem weiter [Porsche] fahren darf, ist es mir egal“-Partei.
@AnonNewsDE haut nicht das ganze verfahren in eine gefährliche Kerbe. Gerade das Thema "stay down" ist ohne wesentliche technische Massnahmen nicht umsetzbar. Schon gar nicht für kleine plattformbetreiber (die bisher(!) nicht unter netzdg fallen). Wann trifft das Mastodon? Welche Nutzerzahl zählt, Instanz oder alle? Freue mich über rechtliche Klärung, oder besser Abschaffung netzdg... PlAttformbetreiber sind nicht das Ordnungsamt
@AnonNewsDE Ach, jetzt hat Musk auch die Justiz gekauft? Läuft bei dem ...

@AnonNewsDE Das ist wirklich nicht ungewöhnlich. (Ihr erinnert Euch vielleicht noch an die unzulässige Abschiebung, als im aufenthaltsrechtlichen Verfahren die Zusage gemacht wurde, bis zum Abschluss des Rechtsstreites nicht abzuschieben, woran sich dann nicht gehalten wurde? )

Bei nicht klaren Angelegenheiten, werden solche Zusagen häufig von den $Behörden gemacht. Das Risiko, sich SE-Ansprüchen auszusetzen, ist einfach da. Das wil man vermeiden.

@AnonNewsDE Übrigens danke für das "vorübergehend". Das fehlt irgendwie im Ursprungstweet, obwohl es wesentlich ist. Hat man wohl vergessen.

@AnonNewsDE Im Übrigen würde das Gericht, wenn die Behörde dem Vorschlag nicht folgt, mutmaßlich ohnehin im einstweiligen Rechtsschutz eine entsprechende Anordnung treffen. (Ich weiß nicht, was das Ursprungsverfahren seiner Art nach ist, aber eine solche ist dem Gericht immer möglich, entweder als Aussetzung nach 80 V oder als Regelung nach 123 III.)

Da ist kein Skandal, es sei denn, man macht ihn.

@RA_Negm Was das Ganze in ein für manchen Rechtslaien wie uns seltsames Licht rückt ist doch aber die Tatsache, dass der angegriffene Paragraph 3b, um den es Jun hier geht, in einem anderen Verfahren (damals Meta) bei demselben Gericht bereits explizit für zulässig erkannt wurde.

Als nächstes hängt sich Truth Social dran, und das BMJ hält wieder still?

Auch ne Taktik. 🤔🙃

Und gesperrte User und ihre Anwälte wundern sich, warum Twitter nicht entsprechend reagiert. 🤷

@AnonNewsDE Das verstehe ich! Nur:

1. Das alles kommt im OP nicht zum Ausdruck. Dort klingt es, also ob das BMJ mal eben das Gesetz weggeworfen hätte. Ihr seht ja selbst die Kommentare, die bei vollständiger Darstellung wohl so sicher nicht ausgefallen wären.

2. Ich kenne das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht, daher unter Vorbehalt: Es geht ja nicht generell um den 3b, sondern um die Anwendbarkeit auf Twitter wegen des Herkunftslandprinzips. Das kann man dann ja nicht mal eben …

@AnonNewsDE … von einem Anbieter auf den anderen übertragen. (Die Rechtsgrundsätze natürlich schon, aber nicht die konkrete Lage.) Und natürlich hat auch Twitter in einem Rechtsstaat das Recht auf eine eigene Entscheidung.

3. Mir geht es mehr um die Darstellung der Sache. Und ja, Ihr seid Laien, Eure Sache ist das nicht. No Offense

Edit: Hinweis auf CETA gelöscht.

@AnonNewsDE "Eure Sache ist das nicht" = "Euer Fehler ist das nicht."

So ist es gemeint.

@RA_Negm Hat niemand als Offense gesehen, wir lernen aber daraus. Und das ist ja eh der Sinn eines Social Networks. 😉
@RA_Negm Erschien sinnvoll, ist ja nur bls zur Gerichtsentscheidung, wann immer das auch sein mag.

@AnonNewsDE Das ist das Grundproblem: Der Rechtsstaat funktioniert eben nur, wenn man auch schnelle Entscheidungen bekommt. Eine Hängepartie ist immer beschissen.

Unter Juristen ist das ein Dauerthema. Aber es eignet sich halt nicht für Wahlkampf. Dabei gehört das genau so zur Infrastruktur wie ne Autobahn. Mindestens.

@AnonNewsDE Was will man von der #FDP auch erwarten?
@AnonNewsDE Krass, noch ein Grund, Twitter den Rücken zu kehren. Außerdem sollte überprüft werden, ob so eine Generalabsolution nicht angefochten und der verantwortliche Minister zur Rechenschaft gezogen werden kann.
@AnonNewsDE kann ein ministerum echt gesetze ausser kraft setzen?
@AnonNewsDE Ich glaube mir wird grade schlecht 🤮
@AnonNewsDE
Fragen:
1. Was ist das Motiv von #Buschmann? Es kann ihm doch kein Anliegen sein, dass #HassTweets sichtbar und wirksam bleiben!?
2. Wenns ein "Deal" sei: Was ist die Gegenleistung von Twitter oder #Musk?
3. Oder wurde Buschmann von Musk erpresst?

@AnonNewsDE

aha also da ist der post, den ich gesucht habe... ich dachte, das stillhalteabkommen war von vor der übernahme.

das bmj hat also mit der aktuellen firmenform ein stillhalteabkommen geschlossen? mit dem aktuellen twitter, nach der übernahme??!

mit diesem twitter?!

https://www.derstandard.de/story/2000141485566/twitter-stellt-konto-von-bekanntem-us-neonazi-wieder-her-hass

ne, leute.

ne.

wer. wer genau im bmj ist da was eingegangen, ministerium will ich jetzt nicht hören, wer hat das namentlich unterschieben?!

Twitter stellt Konto von bekanntem US-Neonazi wieder her, Hass boomt

Flüchtiger Gründer von Daily Stormer darf zurück, nachdem zuletzt mehrere antifaschistische Konten gesperrt wurden. Werbende ziehen sich weiter zurück

DER STANDARD