Ach herrje, da hat das #Justizministerium wohl #Twitter vorübergehend einen kleinen Freibrief erteilt.

Anwalt Jun

"Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss."

https://nitter.it/Anwalt_Jun/status/1595553690638843910

Chan-jo Jun (@Anwalt_Jun)

Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss.

Nitter

@AnonNewsDE Das ist wirklich nicht ungewöhnlich. (Ihr erinnert Euch vielleicht noch an die unzulässige Abschiebung, als im aufenthaltsrechtlichen Verfahren die Zusage gemacht wurde, bis zum Abschluss des Rechtsstreites nicht abzuschieben, woran sich dann nicht gehalten wurde? )

Bei nicht klaren Angelegenheiten, werden solche Zusagen häufig von den $Behörden gemacht. Das Risiko, sich SE-Ansprüchen auszusetzen, ist einfach da. Das wil man vermeiden.

@AnonNewsDE Übrigens danke für das "vorübergehend". Das fehlt irgendwie im Ursprungstweet, obwohl es wesentlich ist. Hat man wohl vergessen.

@AnonNewsDE Im Übrigen würde das Gericht, wenn die Behörde dem Vorschlag nicht folgt, mutmaßlich ohnehin im einstweiligen Rechtsschutz eine entsprechende Anordnung treffen. (Ich weiß nicht, was das Ursprungsverfahren seiner Art nach ist, aber eine solche ist dem Gericht immer möglich, entweder als Aussetzung nach 80 V oder als Regelung nach 123 III.)

Da ist kein Skandal, es sei denn, man macht ihn.

@RA_Negm Was das Ganze in ein für manchen Rechtslaien wie uns seltsames Licht rückt ist doch aber die Tatsache, dass der angegriffene Paragraph 3b, um den es Jun hier geht, in einem anderen Verfahren (damals Meta) bei demselben Gericht bereits explizit für zulässig erkannt wurde.

Als nächstes hängt sich Truth Social dran, und das BMJ hält wieder still?

Auch ne Taktik. 🤔🙃

Und gesperrte User und ihre Anwälte wundern sich, warum Twitter nicht entsprechend reagiert. 🤷

@AnonNewsDE Das verstehe ich! Nur:

1. Das alles kommt im OP nicht zum Ausdruck. Dort klingt es, also ob das BMJ mal eben das Gesetz weggeworfen hätte. Ihr seht ja selbst die Kommentare, die bei vollständiger Darstellung wohl so sicher nicht ausgefallen wären.

2. Ich kenne das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht, daher unter Vorbehalt: Es geht ja nicht generell um den 3b, sondern um die Anwendbarkeit auf Twitter wegen des Herkunftslandprinzips. Das kann man dann ja nicht mal eben …

@AnonNewsDE … von einem Anbieter auf den anderen übertragen. (Die Rechtsgrundsätze natürlich schon, aber nicht die konkrete Lage.) Und natürlich hat auch Twitter in einem Rechtsstaat das Recht auf eine eigene Entscheidung.

3. Mir geht es mehr um die Darstellung der Sache. Und ja, Ihr seid Laien, Eure Sache ist das nicht. No Offense

Edit: Hinweis auf CETA gelöscht.

@AnonNewsDE "Eure Sache ist das nicht" = "Euer Fehler ist das nicht."

So ist es gemeint.

@RA_Negm Hat niemand als Offense gesehen, wir lernen aber daraus. Und das ist ja eh der Sinn eines Social Networks. 😉