Ach herrje, da hat das #Justizministerium wohl #Twitter vorübergehend einen kleinen Freibrief erteilt.

Anwalt Jun

"Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss."

https://nitter.it/Anwalt_Jun/status/1595553690638843910

Chan-jo Jun (@Anwalt_Jun)

Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss.

Nitter
@AnonNewsDE Da ist sicher gar kein Geld geflossen, ganz sicher nicht, das wäre ja Bestechung
@ratratigan Das ist wirklich nicht ungewöhnlich in allen Bereichen der Verwaltungsgerichtsrechtsprechung. Dafür braucht man gar nix versprechen. Übrigens wurde es ja angeblich vom Gericht angeregt. (Was ebenfalls gewöhnlich ist.)