Ach herrje, da hat das #Justizministerium wohl #Twitter vorübergehend einen kleinen Freibrief erteilt.

Anwalt Jun

"Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss."

https://nitter.it/Anwalt_Jun/status/1595553690638843910

Chan-jo Jun (@Anwalt_Jun)

Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss.

Nitter
@AnonNewsDE haut nicht das ganze verfahren in eine gefährliche Kerbe. Gerade das Thema "stay down" ist ohne wesentliche technische Massnahmen nicht umsetzbar. Schon gar nicht für kleine plattformbetreiber (die bisher(!) nicht unter netzdg fallen). Wann trifft das Mastodon? Welche Nutzerzahl zählt, Instanz oder alle? Freue mich über rechtliche Klärung, oder besser Abschaffung netzdg... PlAttformbetreiber sind nicht das Ordnungsamt