Ich wollte es doch mal wissen wie es um das SBGG steht.
Deutsche Juristen sind einfach gruselig:
"Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt."
— gesetze-im-internet.de/sbgg/__14.html
Eine sollte das Wort "absichtlich" und "schädigen" beachten.
Den Schaden und die Absicht muss zivil-rechtlich die geoutete Person nachweisen.
Und für einen Verstoß beim Datenschutz sind Ämter und deren Beschäftigte nicht haftbar zu machen.
#TransRechte und #Queer|-Rechte sind #Deutschland nicht vorhanden.
Kein Danke an unsere Pseudo-Demokraten der bürgerlichen Mitte in SPD, FDP und CDUCSU.



