Baden-Württemberg unter grüner Führung mal wieder ganz vorn dabei, Bürgerrechte zu beschneiden.
In der Begründung heißt es
Zitat: Das Innenministerium hält die Datenweitergabe für nötig, "um gespeicherte personenbezogene Daten in polizeilichen Datensystemen zu aktualisieren". Andernfalls könnten gespeicherte Informationen "nicht mehr oder nicht mehr eindeutig zugeordnet werden".
Zitatende
Mal davon ab, dass das natürlich alles nur vorgeschoben wird - kann mir das mal rechtlich jemand aufdröseln? Ich hab Dreck am Stecken, ändere einfach meinen Namen laut Selbstbestimmungsgesetz und bums findet mich die Polizei nicht mehr?
Ist das wirklich so?
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