Eine Änderung des E-Government-Gesetzes in Baden-Württemberg ist in der Online-Kommentierungsphase. "Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen der Verwaltugnsdigitalisierung an die geänderte bundesrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden." heißt es auf der Seite des Beteiligungsportals dazu ( https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/e-government-gesetz ), damit dürfte die rechtliche Grundlage für die #Registermodernisierung ( https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Verwaltungsdienstleistungen/Registermodernisierung/registermodernisierung_node.html ) gemeint sein. Dies wiederum ist eine Anforderung der #EU unter dem Stichwort "Once-Only" ( https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/pages/viewpage.action?pageId=881983974 ). Damit für die EU die behördlichen Wege kürzer sind, werden diese nun auch in Deutschland umgesetzt. Damit wird man z.B. die Meldebescheinigung oder das Schulabschlusszeugnis nicht mehr holen und abgeben müssen, sondern die anfragende Behörde oder #Hochschule bitten können, dies direkt auf elektronischem Wege zu tun.
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