@BlumeEvolution @Volksverpetzer
Es ist 24 Jahre her, da klagte (erfolgreich) Bundeskanzler Schröder vor Gericht gegen die Behauptung, sein Haupthaar sei getönt!
Jetzt, zweieinhalb Jahrzehnte später, verliert die Wochenzeitung kontext gegen einen Neonazi vor OLG und BGH, weil sie den Quellenschutz ernst nimmt.
https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/792/investigatives-wird-riskanter-10931.html
So erfreulich der erste Erfolg des Volksverpetzers auch ist, in einer Vielzahl der Fälle obsiegen Rechte und Mächtige vor Gericht. Jetzt kann man einwenden, so funktioniere eben der Rechtsstaat: niemand müsse dulden, dass Unwahrheiten verbreitet werden.
Aber der einschüchternde Effekt greift um sich (dazu gehört auch eine Justiz, die mit allen Mitteln von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegen Menschen vorgeht, die den Bundeskanzler mit Pinocchio vergleichen oder ähnlichem).
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