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SPD: Bislang keine Entscheidung über Verfassungsgericht-Vizeposten - Hubu.de - News & FreeMail

Die SPD hat Darstellungen widersprochen, wonach sich Union und Sozialdemokraten im Bundestag darauf geeinigt hätten, dass die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden soll. "Alle drei Nominierten für das Bundesverfassungsgericht sind herausragend qualifizierte Juristen und damit fachlich exzellent für Karlsruhe geeignet", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der "Welt" (Mittwochsausgabe). Über die Frage, wer Doris König letztendlich als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts nachfolge, entscheide aber nicht der Bundestag, sondern souverän der Bundesrat.

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Bislang mäßiges Interesse an Sammelklage gegen Facebook - Hubu.de - News & FreeMail

Der Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta haben sich bisher nur vergleichsweise wenige Leute angeschlossen.

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Erdbeben in Südostasien: Bislang kein Hilfeersuchen an Deutschland - Hubu.de - News & FreeMail

Nach dem schweren Erdbeben in Südostasien ist in Berlin noch kein offizielles Hilfeersuchen eingegangen.

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Rücktritt eines katholischen Pfarrers: „Bislang nicht bekannte Vorwürfe“ und ein brisantes Gutachten

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Missbrauch in der katholischen Kirche

Rücktritt eines katholischen Pfarrers: „Bislang nicht bekannte Vorwürfe“ und ein brisantes Gutachten

Ein kirchliches Gutachten im Bistum Passau zeigt gravierende Grenzüberschreitungen eines Pfarrers. Nach einer Anfrage von CORRECTIV trat der Pfarrer zurück. Die Gründe, so das Bistum, seien aber „bislang nicht bekannte Vorwürfe“.

von Marcus Bensmann

20. März 2025

Im Bistum des Bischofs von Passau, Stefan Oster (re.) trat ein Pfarrer zurück. Streit gibt es offenbar um ein Gutachten über den Pfarrer. Foto: Peter Back / picture alliance / Geisler Foto Express

Ein angeblich „beliebter“ Pfarrer im Bistum Passau tritt zurück, doch die Gründe bleiben  im Dunkeln. Das bayerische Bistum schreibt in einer heutigen Presseerklärung von „bislang nicht bekannten Vorwürfen“. Es dürfte aber auch mit einem brisanten Gutachten über den Pfarrer zu tun haben.

Die Erklärung des Bistums folgte nur kurz nach einer CORRECTIV-Anfrage zu einem vertraulichen Gutachten des „unabhängigen Ansprechpartners bei geistlichem Missbrauch“ im Bistum Passau, Helmut Höfl, die CORRECTIV zugespielt wurde. In dem 151-seitigen Gutachten wird dem Pfarrer „geistiger Missbrauch“ vorgeworfen. Der Priester soll Jugendliche auf kirchlichen Fahrten zu exzessivem Trinken von Alkohol verleitet haben. In dem Gutachten heißt es: „Besonders besorgniserregend sei, dass das Verhalten des Priesters klare ,grooming-artige‘ Züge trägt: Er testet und überschreitet Grenzen und schafft ein Umfeld, in dem die Jugendlichen zunehmend weniger in der Lage sind, riskante oder unangemessene Situationen als solche zu erkennen.“

Unter Grooming versteht man eine Methode von Erwachsenen, Vertrauen bei Jugendlichen und Kindern zu erschleichen – möglicherweise zur Vorbereitung sexuellen Missbrauchs. Im Fall des Pfarrers gibt es aber keine Hinweise darauf, dass es zu sexuellem Missbrauch gekommen ist. In dem Gutachten geht es auch um Mobbing-Vorwürfe gegenüber Gemeindemitgliedern, die diese Missstände kritisiert hatten.

Gutachten: Mobbingvorwürfe gegen Kritiker 

Die Presseerklärung des Bistums auf die CORRECTIV-Anfrage ist widersprüchlich. Auf der einen Seite übernimmt sie Vorwürfe der Studie, die sie als Verdacht einstuft: „Seit einiger Zeit gebe es Verdächtigungen gegen seine Person, die ihm schwerwiegendes Fehlverhalten in der Jugendarbeit unterstellten“, heißt es in der Presseerklärung, der Umgang mit Alkohol stünde im Fokus. „Zudem werde er seit einigen Monaten auch der geistlichen Manipulation verdächtigt“. Das sei aber nicht der Grund des Rücktritts. Das Bistum schreibt, dass der Pfarrer in einem Gottesdienst eine „falsche Behauptung“ aufgestellt habe, die Mobbing gegen Kritiker des Pfarrers ausgelöst habe. Laut der Presseerklärung habe sich der Pfarrer für eigenes Fehlverhalten entschuldigt: „Gegen­über der Bis­tums­lei­tung hat er erklärt, die eige­nen Feh­ler, die letzt­lich für die ent­stan­de­ne Eska­la­ti­on ursäch­lich waren, zu bedau­ern.“

Pressestelle des Bischofs „nicht neutral“

In der Pressemitteilung kritisiert das Bistum ausdrücklich das Gutachten über den Pfarrer: Darin würden „Sachverhalte unrichtig dargestellt und widerlegbare Behauptungen aufgestellt“. Das Bistum habe deswegen sogar eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Der Rücktritt des Pfarrers erfolgt so offenbar nicht wegen der Studie, sondern wegen neuer Vorwürfe: „Nach­dem dem Bis­tum Anfang die­ser Woche neue, bis­lang nicht bekann­te Vor­wür­fe über­mit­telt wur­den, wird der Sach­ver­halt nun­mehr zur trans­pa­ren­ten Auf­klä­rung den staat­li­chen Ermitt­lungs­be­hör­den vorgelegt“. Das Bistum schreibt nicht, welche „Sachverhalte“ es meint und worauf sich die Vorwürfe beziehen. 

„Die Pressestelle des Bistums ist nicht neutral: sie hat nicht zu beurteilen, ob der Pfr. ‘beliebt‘ sei“, schreibt der Verfasser der vom Bistum kritisierten Studie. Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs solle aufzeigen, „wie das Bistum einseitig arbeitet“, schreibt Höfl gegenüber CORRECTIV.

Über zwei Jahre scheute der Bischof, so die Studie, harte Konsequenzen, nachdem erste Vorwürfe im Sommer 2023 über das Verhalten des Pfarrers auf einer Jugendfahrt bekannt geworden waren. Die Vorwürfe richteten sich gegen einen „beliebten“ Geistlichen, wie auch das Bistum heute schreibt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass er es offenbar schaffte, die Kirche wieder zu füllen und vor allem wieder mehr Jungen als Messdiener zu gewinnen. 

Das lange Abwarten des Bischofs überrascht

Die katholische Kirche in Deutschland und weltweit wird seit über 20 Jahren von Berichten über klerikalen Missbrauch erschüttert. Seither hat die Kirche in Deutschland Aufklärung und Prävention versprochen. Die grenzüberschreitende Nähe eines charismatischen Priesters zu Jugendlichen zeigt sich in den bekannten Fällen als ein oft wiederkehrendes Muster. 

Auch der Fall des notorischen Missbrauchspriesters Peter H. zeigt dies deutlich. Dieser missbrauchte seit Mitte der 1970iger Jahren in verschiedenen Gemeinden regelmäßig Jungen. H. sorgte ab Ende der 1980iger Jahren über zwei Jahrzehnte in den oberbayerischen Gemeinden Garching an der Alz und Engelsberg ebenfalls für volle Kirchen und scharte über 100 Messdiener um sich, unter denen er dann seine Opfer suchte. Das vom Erzbistum München und Freising beauftragte Missbrauchsgutachten zeigte, dass H. unter dem Schutz der Bischöfe ungehindert seine Taten vollziehen konnte. CORRECTIV recherchiert seit 2019 intensiv zu diesem Fall und konnte zeigen, dass selbst der verstorbene deutsche Papst Benedikt XVI. über die Gefährlichkeit des Priesters wusste, aber nichts unternahm. Einer der Opfer, Andreas Perr, verklagt das Erzbistum München und Freising auf Schadenersatz. Das Verfahren läuft noch.

Redaktion: Justus von Daniels

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Author: Justus von Daniels

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Es klingt nach guten Neuigkeiten für werdende Eltern, was der Immobilien-Influencer „Immo Tommy“ in einem Instagram-Video verspricht: Ab 1. Dezember 2024 trete der „Vaterschaftsurlaub“ in Kraft. Die Regierung müsse noch 2024 „reagieren“, sagt er. Väter könnten dann nach Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub zusätzlich zu ihrem regulären Urlaub bekommen. Und Mütter könnten laut „Immo Tommy“ eine beliebige Person aus ihrem Umfeld auswählen, die zwei Wochen bezahlten Urlaub zusätzlich nehmen darf, um Zeit mit ihr und dem Kind zu verbringen. 

„Immo Tommy“ heißt eigentlich Tomislav Primorac und gibt unter anderem auf Tiktok und Instagram Tipps zu Finanzen und Immobilien. Wie Recherchen des NDR und des Spiegel im August 2024 offenlegten, wurden zahlreiche Käufer von ihm und dem Netzwerk des Influencers unter anderem mit überteuerten Immobilien und versteckten Provisionen getäuscht und betrogen.  

Mehr als 3.000 Likes und über 400.000 Aufrufe hat das Video von „Immo Tommy“ zum „Vaterschaftsurlaub“, doch in den Kommentaren fragen viele nach einer Quelle für seine Behauptung und manche ärgern sich: „Ich glaube, du solltest klarstellen, dass dieses Gesetz noch gar nicht existiert“, schreibt eine Nutzerin – und jemand anderes: „Bitte aufhören, Hoffnung zu schüren, wenn es noch gar nicht soweit ist.“ 

Sie haben Recht, denn anders als der Influencer behauptet, gibt es das Gesetz zum „Vaterschaftsurlaub“ noch nicht – bislang ist es ein Entwurf. Wann und ob der Gesetzesentwurf in Kraft tritt, ist unklar. 

Mehr als 3.000 Likes hat das Instagram-Video des Influencers „Immo Tommy“. Doch das Gesetz zum Vaterschaftsurlaub, das laut ihm Anfang Dezember in Kraft treten soll, ist bislang nur ein Entwurf. Einige Nutzerinnen und Nutzer fragen ihn in den Kommentaren nach seiner Quelle. (Quelle: Instagram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Gesetzesentwurf zu „Vaterschaftsurlaub“ wird noch beraten, einen Beschluss gibt es bislang nicht

Die Ampelregierung hatte im Koalitionsvertrag eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes als Vorhaben angekündigt. Dazu legte Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen) im Frühjahr 2023 mit dem sogenannten Familienstartzeitgesetz einen Entwurf vor. Doch bislang gibt es zu dem Entwurf noch keine Einigung oder einen Beschluss. 

„Die Regelungen zur Einführung dieser sogenannten Familienstartzeit werden derzeit innerhalb der Bundesregierung ressortübergreifend beraten“, schreibt uns ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums auf Anfrage. Laut aktuellen Medienberichten herrscht innerhalb der Koalition Uneinigkeit bezüglich der Finanzierung: Der Entwurf verpflichte Arbeitgeber per Umlageverfahren zur Finanzierung des Vorhabens. Die FDP lehne diesen Vorschlag ab.

Der Sprecher des Familienministeriums schreibt uns weiter, dass der Referentenentwurf in diesem Stadium des Gesetzgebungsverfahrens nicht eingesehen werden könne. Dem ARD-Hauptstadtstudio lag der Entwurf im März 2023 exklusiv vor. Wie die Tagesschau berichtete, sollen laut dem Gesetzesentwurf der angestellte Partner beziehungsweise die Partnerin der Mutter künftig zehn Arbeitstage nach der Geburt freigestellt werden. Die Partnerfreistellung gelte auch für Alleinerziehende. Wer sein Kind allein großzieht, erhalte die Möglichkeit, statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld für die bezahlte Freistellung zu benennen. 

Bislang ist im Mutterschutzgesetz geregelt, dass Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von ihrer Arbeit freigestellt werden können oder müssen. 

EU-Richtlinie von 2019: Deutschland ist nicht dazu verpflichtet, den „Vaterschaftsurlaub“ umzusetzen

„Immo Tommy“ sagt in seinem Instagram-Video weiter, die Regierung „müsse“ den „Vaterschaftsurlaub“ umsetzen. Tatsächlich steht das auch in einigen Medienberichten

Hintergrund ist eine Richtlinie der EU von Juni 2019. Darin heißt es auf Seite 8: „Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss.“ Umgesetzt werden sollten diese und weitere Forderungen der Richtlinie bis August 2022. 

Weder die damals regierende Große Koalition noch die seit Dezember 2021 amtierende Ampelkoalition setzten die EU-Richtlinie bis zu diesem Zeitpunkt vollständig um. Die EU-Kommission leitete im September 2022 daher ein ​​Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Wenige Monate später, im Dezember 2022, billigte der Bundestag einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Was darin fehlt: der „Vaterschaftsurlaub“.

Doch die EU-Richtlinie enthält Ausnahmeklauseln (Artikel 20, Absatz 7 und 8), wonach Deutschland nicht dazu verpflichtet ist, einen „Vaterschaftsurlaub“ einzuführen. Grund dafür ist, wie das Familienministerium auf seiner Webseite schreibt, dass bereits „umfassende Regelungen zur Elternzeit (hinsichtlich der Freistellung) und Elterngeld (hinsichtlich der Vergütung)“ bestünden. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wurde im Juni 2023 laut der EU-Kommission nach einer Prüfung beendet. 

2.000 Euro Unterstützung der Caritas gilt nur für Schwangere mit einem geringen Einkommen

Es stimmt – wie „Immo Tommy“ sagt – dass die Caritas bis zu 2.000 Euro Unterstützung für die Erstausstattung des Babys zahlt. Allerdings nur an Schwangere mit geringem Einkommen. Sie müssen hierfür einen Antrag beim Jobcenter stellen. Alternativ können sich Schwangere mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben, wie zum Beispiel Studierende, an den bischöflichen Hilfsfonds wenden. Über die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ des Bundesfamilienministeriums kann zudem ein Antrag für ergänzende Hilfen gestellt werden.

„In jedem Fall der Unterstützung“, schreibt uns Mechthild Greten aus der Pressestelle der Caritas, „wird die Bedürftigkeit geprüft. Es muss die wirtschaftliche Situation nachgewiesen werden.“ 

Auf eine Anfrage von uns nach einer Quelle für seine Behauptung zum „Vaterschaftsurlaub“ reagierte „Immo Tommy“ bis zur Veröffentlichung nicht. Es ist nicht das erste Mal, dass der Influencer falsche Angaben zu dem Thema macht. Im November 2023 behauptete er auf Tiktok, das Gesetz trete am 1. Januar 2024 in Kraft – eine Falschmeldung mit mehr als 30.000 Likes. 

Redigatur: Kimberly Nicolaus, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Mutterschutzgesetz: Link 
  • EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, 20. Juni 2019: Link (archiviert)
  • Gesetzentwurf zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158, 19. September 2022: Link (archiviert)
  • Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie, Familienministerium, 19. September 2024: Link (archiviert)

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Author: Paulina Thom

https://www.bachhausen.de/irrefuehrendes-video-von-immo-tommy-gesetzesentwurf-zu-vaterschaftsurlaub-ist-bislang-nicht-beschlossen/

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Irreführendes Video von „Immo Tommy“: Gesetzesentwurf zu „Vaterschaftsurlaub“ ist bislang nicht beschlossen

„Immo Tommy“ behauptet, ab 1. Dezember 2024 sei es möglich, Vaterschaftsurlaub zu nehmen. Doch der Gesetzesentwurf ist nicht verabschiedet.

correctiv.org

Report-K

Köln | Am 9. Juni 2024 finden in Deutschland die Europawahlen 2024 statt. Rund 233.000 Kölner:innen nutzten bislang die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Aber nur 53 Prozent schickten bislang die Unterlagen zurück. Das berichtet das städtische Wahlamt.

Die Stadt Köln erinnert die Wähler:innen daher, dass ihre Briefwahlunterlagen bis spätestens 9. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein müssen. Die Beamten der Stadt mahnen die Bürger:innen die Laufzeiten der Briefe bei der Deutschen Post einzukalkulieren.

Anstatt die Post der Deutschen Post anzuvertrauen gibt es folgende Optionen seine Briefwahlunterlagen bei der Stadt Köln abzugeben:

• Briefkasten des Wahlamtes, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln-Kalk

• Ausschließlich am Wahltag von 12 bis 18 Uhr können Wahlbriefe auch im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse, Infopoint, Deutz-Mülheimer Straße 51, 50679 Köln-Deutz, abgegeben werden. Rote Wahlbriefe können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.

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https://www.bachhausen.de/233-000-koelnerinnen-beantragten-bislang-briefwahl-zur-europawahl-2024/

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233.000 Kölner:innen beantragten bislang Briefwahl zur Europawahl 2024 - Report-K

Report-K ist die Internetzeitung von Köln und berichtet aus Köln, NRW, Deutschland und der Welt.

Report-K
TankE-Netzwerk | RheinEnergie führt Ladetarif ein

Strom für Elektroautos gab es an den TankE-Ladesäulen der RheinEnergie in den vergangenen Jahren zum Nulltarif. Ab Montag, 11. Januar 2021, führt das Unternehmen an sei-nen Stationen ein Tarifmodell für Ladestrom ein. Ab dann zahlen Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos einheitlich 39 Cent je Kilowattstunde (kWh).

#Differenzierung #Krise, #Problem, #Katastrophe

#Katastrophe als #Problem, das #bislang noch nie als #Problem in #Erscheinung getreten ist und für das weder bereits ein #Lösungsansatz zur #Reproduktion einer #Lösung zur Verfügung steht, noch ein #Lösungsansatz nicht mehr #funktioniert, der mal #funktioniert hat.

#folgenschwer​es #Unglücksereignis