Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH (Verbraucherzentrale)

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH | Verbraucherzentrale Saarland
Die nun insolvente SSS-Software Special Service GmbH verlangte auf service-rundfunkbeitrag.de für einen eigentlich kostenlosen Service Geld, ohne ausreichend darauf hinzuweisen. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Klage gegen den Geschäftsführer der GmbH nicht zulässig ist und wies die Klage gegen ihn ab. Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil. Die Klage gegen die SSS-Software Special Service GmbH pausiert wegen der Insolvenz des Unternehmens.


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