Zeitzeichen - 12.06.1931: Der Kölner Zoo stellt "Neukaledonier" als "Kannibalen" aus

Sie werden in der Südsee angeworben und dann im Kölner Zoo als angebliche "Menschenfresser" ausgestellt - am 12.6.1931 eröffnet im Kölner Zoo eine rassistische Show...

Gerichtsurteil zum Ende des Ukraine-Kriegs? Keine Belege für angebliche Äußerung von Alice Weidel

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Faktencheck

Gerichtsurteil zum Ende des Ukraine-Kriegs? Keine Belege für angebliche Äußerung von Alice Weidel

Videos auf Tiktok zufolge hat Alice Weidel gesagt, laut einer Gerichtsentscheidung sei in der Ukraine kein Krieg mehr und 1,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer müssten in ihre Heimat zurück. Doch weder für die angebliche Aussage Weidels noch die Gerichtsentscheidung finden sich irgendwelche Belege.

von Max Bernhard

28. April 2025

Auf Tiktok heißt es, Alice Weidel habe gesagt, ein Gericht habe entschieden, der Ukraine-Krieg sei zu Ende. Dafür gibt es keine Belege. (Quelle: Tiktok; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung

Alice Weidel habe gesagt, ein Gericht habe entschieden, dass in der Ukraine kein Krieg mehr sei, deswegen müssten 1,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in ihre Heimat zurück.

Aufgestellt von: Tiktok-Videos Datum:
09.04.2025

Quelle

Bewertung

Unbelegt
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Unbelegt. Weder für die angebliche Aussage Alice Weidels, noch für eine solche Gerichtsentscheidung finden sich Belege.

„Gericht hat entschieden: In Ukraine ist kein Krieg mehr“, heißt es im April in Videos auf Tiktok. Eineinhalb Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer müssten jetzt zurück in ihr Heimatland, heißt es weiter. Laut den Beiträgen mit teils mehr als 150.000 Ansichten und hunderten Kommentaren soll diese Aussage von AfD-Parteichefin Alice Weidel stammen. In den Kommentaren drücken Unterstützerinnen und Unterstützer der Rechtsaußen-Partei ihre Zustimmung aus, andere kritisieren die Russland-freundliche Politik der AfD. Und einige Fragen nach einer Quelle für die Behauptung.

Die Beiträge lassen offen, wo Weidel davon gesprochen haben soll und von welchem Gericht die Entscheidung stammen soll. Im Internet finden sich keine Belege dafür.

Für eine angebliche Aussage Weidels zu einer Gerichtsentscheidung über das Ende des Ukraine-Krieges finden sich keine Belege (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Keine Belege für Aussage Weidels oder entsprechendes Gerichtsurteil zu Ende des Ukraine-Kriegs  

Eines der Tiktok-Profile, die das angebliche Zitat Weidels verbreiten, teilte eine ähnliche Behauptung schon im November 2024. Darin ist von einer Sondersitzung der AfD am 15. November die Rede. Google-Suchen liefern jedoch keine Hinweise, dass es an diesem Tag überhaupt eine Sondersitzung der Partei gab. Auch auf Weidels Profilen in Sozialen Netzwerken findet sich rund um das Datum keine Erwähnung einer Sondersitzung, eines Gerichtsurteils oder eines Endes des Ukraine-Krieges.

Insgesamt finden sich keine Medienberichte zu so einer Aussage Weidels oder einem solchen Gerichtsurteil.

Auch auf dem Infoportal des Bundesamtes für Migration „Germany4ukraine“ steht nichts von einem Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus der Ukraine. Deutschland hat seine Bedingungen für ukrainische Geflüchtete zwar im November 2024 verschärft, einen Zwang zur Rückkehr – wie in den Videos behauptet – gibt es jedoch nicht. So erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer weiterhin Schutzstatus, allerdings wird dieser Personen, die bereits in einem anderen Land ein Aufenthaltsrecht haben und sich dort aufhielten, nicht mehr gewährt.

Die beiden Tiktok-Profile antworteten nicht auf Nachfragen zu der Quelle oder dem Wahrheitsgehalt ihrer Beiträge. Anfragen von CORRECTIV.Faktencheck an die Pressestellen der AfD, der AfD-Bundestagsfraktion, Weidels Pressesprecher Markus Frohnmaier und Alice Weidel blieben unbeantwortet.

Russischer Angriffskrieg auf Ukraine läuft weiter

Die USA wollen ein Friedensabkommen zwischen Russland und der Ukraine vermitteln und haben dafür Mitte April einen konkreten Vorschlag gemacht, den die Nachrichtenagentur Reuters am 25. April in Gänze veröffentlichte. Der US-Sondergesandte Steve Witkoff soll ihn Vertretern der Ukraine und führender europäischer Staaten am 17. April in Paris unterbreitet haben. Laut dem Vorschlag würde die Ukraine weitreichende Gebiete verlieren, die über die von Russland seit 2014 völkerrechtswidrig annektierte Krim hinausgehen. Reuters veröffentlichte außerdem einen Gegenvorschlag der Ukraine und Europas. Demnach sollten Gebietsverhandlungen erst nach einem vereinbarten Waffenstillstand stattfinden, und zwar auf Basis der aktuellen Kontrolllinie.

Ungeachtet der Verhandlungen mit den USA greift Russland die Ukraine weiter massiv an. Laut dem Mediendienst Integration leben rund 1,2 Millionen ukrainische Schutzsuchende in Deutschland (Stand 1. März 2025).

Redigatur: Paulina Thom, Sarah Thust

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Author: Max Bernhard

#angebliche #belege #erung #gerichtsurteil #keine #kriegs #ukraine

150 Euro Handysteuer pro Jahr? Angebliche Forderung von Friedrich Merz ist erfunden

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Faktencheck

150 Euro Handysteuer pro Jahr? Angebliche Forderung von Friedrich Merz ist erfunden

Angeblich hat CDU-Chef Friedrich Merz eine Steuer in Höhe von 150 Euro pro Jahr und Haushalt für die Handynutzung gefordert. Teils wird online auch behauptet, die Bundesregierung habe die Steuer bereits beschlossen. Beides ist frei erfunden.

von Steffen Kutzner

25. März 2025

Weder Scholz noch Merz haben, wie auf Tiktok behauptet, je eine Handysteuer gefordert (Quelle: Oliver Kaelke / DeFodi Images / Picture Alliance)
Behauptung

Friedrich Merz oder der Bundeskanzler hätten eine Handysteuer von 150 Euro gefordert, beziehungsweise habe die Bundesregierung sie schon beschlossen.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
28.02.2025

Quelle

Bewertung

Falsch
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Falsch. Weder Friedrich Merz noch der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz haben so eine Steuer gefordert. Die Bundesregierung hat sie auch nicht beschlossen.

Es ist ein bunter Strauß verschiedener Behauptungen, die momentan auf Tiktok, Instagram und Facebook zu einer angeblichen Handysteuer umgehen. Es wird behauptet, „der Bundeskanzler“ habe gefordert, die Steuer in Höhe von 150 Euro pro Jahr und Haushalt zu erheben und dabei meist auf Friedrich Merz verwiesen – der aber noch gar nicht Bundeskanzler ist. Teilweise heißt es, die Steuer sei bereits beschlossen worden und werde ab 1. Mai oder 1. Juni fällig. Und teilweise wird sogar behauptet, man müsse die Steuer auch dann zahlen, wenn man gar kein Handy besitze. Nichts davon stimmt. 

Ein Beitrag mit der Behauptung zu Friedrich Merz und einer Handysteuer (Quelle: Instagram; Screenshot und Schwärzungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Wir haben zunächst bei der Bundesregierung nachgefragt, ob unter Olaf Scholz als noch amtierender Kanzler eine solche Handysteuer geplant oder eingeführt wurde. Die Antwort eines Sprechers lautete: „Nein.“ Es finden sich auch keinerlei Medienberichte oder andere Veröffentlichungen zu der angeblich geplanten oder beschlossenen Steuer. 

Auch dafür, dass Friedrich Merz, aller Voraussicht nach der künftige Bundeskanzler, eine solche Steuer gefordert hatte, finden sich keine Belege. In mehreren Beiträgen wird zu dem Thema ein angebliches Zitat von Friedrich Merz angeführt: „Wir fangen mit einer Sache an, die Menschen werden sich daran gewöhnen zu zahlen.“ zu der Behauptung sprach eine CDU-Sprecherin von einer Fehlinformation: „Die in sozialen Netzwerken verbreiteten Behauptungen

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Author: Sophie Timmermann

#angebliche #erfunden #forderung #friedrich #handysteuer

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Faktencheck

Angebliche Gratis-Kurse des Bildungsministeriums sind eine Fake-Kampagne

Auf Facebook und Instagram kursieren vielfach angebliche Angebote für Gratis-Ausbildungen des Bildungsministeriums. Doch die Anzeigen sind gefälscht.

von Gabriele Scherndl

17. Mai 2024

Das Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird aktuell gestohlen und in gefälschte Anzeigen für Bildungsangebote eingefügt (Quelle: Picture Alliance) Behauptung

Verschiedene Facebook- und Instagram-Anzeigen würden für Kursangebote des deutschen Bildungsministeriums werben.

Aufgestellt von: Anzeigen auf Facebook und Instagram Datum:
07.05.2024

Quelle

Bewertung

Manipuliert
Über diese Bewertung

Manipuliert. Laut des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird deren Logo in den Anzeigen missbräuchlich verwendet. Die Links in den Anzeigen führen zu anderen Angeboten.

„Kostenloser Kurs, wirklich kostenlos“, wird aktuell in diversen Anzeigen, die auf Facebook und Instagram geschaltet werden, versprochen. Das Schema ist stets dasselbe: In einer angeblichen Annonce wird mit dem Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für verschiedene kostenlose Kurse geworben. Mal sollen sie im März beginnen, in anderen Anzeigen ist von Mai die Rede.

Sie alle haben gemein: Die Links in den Anzeigen führen nicht auf eine Seite des BMBF, sondern auf zweifelhafte Webseiten ohne Impressum. Die Accounts, die die Anzeigen schalten, sind nicht vertrauenswürdig.

Eine von mehreren Anzeigen, die mit dem Logo des BMBF für angebliche Gratis-Kurse wirbt (Quelle: Facebook-Werbebibliothek; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Bundesministerium für Bildung und Forschung spricht von missbräuchlicher Logo-Nutzung

Das zeigt der exemplarische Blick auf eine der Anzeigen. Sie wurde von einem Facebook-Account namens „Sami Jessical“ verbreitet. Die Seite hat weder Likes, noch Follower und als Kontaktadressen ist ein angeblicher Rasenmäh-Service angegeben. Die Seite existiert erst seit dem 25. April 2024, also kurz bevor am 13. Mai die Anzeige geschalten wurde. Die Vorwahl der hinterlegten Telefonnummer verweist auf Großbritannien. Auch weitere Angaben aus der Facebook-Werbebibliothek sind nicht schlüssig, so ist etwa als „Zahlender“ Facebook selbst angegeben.

In der Anzeige werden 100 angeblich kostenlose Studiengänge beworben – mit dem Logo des BMBF. Das schreibt auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck: Das sei „eine missbräuchliche Nutzung des BMBF-Logos.“

Klickt man den Link in der Anzeige, landet man auch nicht beim Bildungsministerium, sondern auf einer Übersichtsseite, die wiederum andere Angebote, etwa berufliche Weiterbildungen oder Englischkurse, bewirbt. Dahinter stehen Links zu offenbar real existierenden Kursanbietern – etwa einer Social-Media-Akademie oder einem Anti-Mobbing-Training. Diese Links wechseln, wenn die Webseite im Browser aktualisiert wird.

Verein Deutschland sicher im Netz: „Missbrauch und Fälschung“

Der Verein Deutschland sicher im Netz schreibt auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck von „Missbrauch und Fälschung“. Referentin Judith Neuling schreibt weiter: „Faktisch scheint der Betreiber der Seite in keiner echten Beziehung zu den Kursen zu stehen. Es geht darum, daran mitzuverdienen, wenn Menschen über diese Internetseite die Kurse buchen – sogenanntes ‚Affiliate Marketing‘.“ 

Bei Affiliate-Marketing geht es darum, dass eine werbende Person dadurch Geld bekommt, dass jemand durch sie auf einen Link klickt, der dann zum eigentlichen Anbieter eines Produkts führt. Im vorliegenden Fall soll dazu die scheinbare Seriosität der Anzeigen durch das BMBF-Logo verleiten. Über diese Marketingmethode hat CORRECTIV.Faktencheck schon mehrfach berichtet.

Beworbene Unternehmen geben an, in keiner Partnerschaft mit den Anzeigen-Betreibern zu sein

Die beworbenen Links enthalten einen Code von Googles Werbesystem, mit dem sich die Quelle eines Anzeigenklicks ermitteln lässt – so wie es bei Affiliate Marketing oft der Fall ist.

Wir haben einige Firmen, die auf den Seiten verlinkt sind, gefragt, ob sie von der Masche wissen und eine Partnerschaft mit den Facebook-Accounts besteht. Zurückgemeldet hat sich DCF, die Presseagentur des Instituts für Digitale Qualitätssicherung, auch von diesem wurde ein Beratungssangebot beworben. Sprecher Ruben Schäfer schreibt: „Wir bieten keine Gratis-Kurse an, und auch sonst keine Kurse in Kooperation mit dem BMBF“. Man habe auch kein Affiliate-Programm und stehe in keinem Verhältnis zu den Personen hinter den Anzeigen.

Die Anzeige führt auch auf ein Kursangebot der Fernschule SGD – kostenlos ist es aber nicht. Lukas Knabe, Marketingleiter der Fernschule SGD, schreibt: „Diese Anzeige ist nicht aus unserem Hause. Auch kosten unsere Lehrgänge/Studiengänge natürlich Geld.“

Die Verbraucherzentrale Bayer warnt auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck vor derartigen Anzeigen und schreibt, das Versprechen der Gratis-Kurse sei wohl ein „Lockmittel“. Bei solchen Angeboten bestehe teils die Gefahr „dass Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise nach Eingabe der Daten kontaktiert werden, um kostenpflichtige Verträge mit ihnen abzuschließen. Gegebenenfalls werden Daten auch für betrügerische Zwecke weitergegeben oder genutzt“.

Facebooks Werbegeschäft steht immer wieder in der Kritik, weil darüber betrügerische oder missbräuchliche Anzeigen und Desinformation verbreitet werden

Tipps, um gefälschte Facebook-Seiten zu erkennen:

  • Ist das Facebook-Profil mit einem blauen Haken verifiziert?
  • Gibt es ein Impressum?
  • Wie viele Follower hat die Seite?
  • Wann wurde die Seite erstellt?

Transparenzhinweis: CORRECTIV ist seit 2017 in einer Kooperation mit dem Facebook-Konzern Meta, um Desinformation auf dem Sozialen Netzwerk zu bekämpfen. Mehr Informationen zu der Kooperation erhalten Sie hier.

Mitarbeit: Sarah Thust

Redigatur: Steffen Kutzner, Max Bernhard

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Author: Gabriele Scherndl

https://www.bachhausen.de/angebliche-gratis-kurse-des-bildungsministeriums-sind-eine-fake-kampagne/

#angebliche #bildungsministeriums #gratis #kampagne #kurse

Angebliche Gratis-Kurse des Bildungsministeriums sind eine Fake-Kampagne

Auf Facebook und Instagram kursieren vielfach angebliche Angebote für Gratis-Ausbildungen – doch sie sind Fälschungen.

correctiv.org

Mein Kind kommt nicht in eine #LGTBQI- #Kita 🤔🤬🧠

Es ist soo #absurd, habt ihr Euch schon mal in #Online #Dating #Plattformen umgesehen? Wie dort #angebliche #Heteros wie: #Deutsche, #Türken, #Muslime etc. nach #Sissys, #Gays, & #Transsexuellen suchen? ⤵️

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Hinweis: In diesem Text geht es auch um sexuellen Missbrauch von Kindern. 

Mal ist von „Sexräumen“ die Rede, mal von „Lusträumen“ oder „Masturbationsräumen“, und mal von „individuellen Erfahrungsräumen“. Da wie dort geht es um einen angeblichen Plan des Berliner Senats für Kitas. Genauer: Um einen Entwurf zum Berliner Bildungsprogramm, der Ende Februar an die Öffentlichkeit gelangte. Demnach soll es solche Räume geben, damit Kinder „Lustgefühle“ erleben könnten. 

Das sorgte für Entsetzen – in Sozialen Netzwerken, bei der AfD und in rechtskonservativen Kreisen. Nach einem Bericht der Jungen Freiheit und Anfragen der AfD zog die CDU-geführte Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Entwurf offiziell zurück und distanzierte sich davon. Die Aufregung blieb. Und mit ihr Polarisierung und Falschbehauptungen.

Dass es soweit kam, hat mehrere Bausteine: Da ist auf der einen Seite ein Entwurf, der – so sehen das Fachleute – „inakzeptabel“ formuliert war. Auf der anderen Seite sind rechte Medien und Politiker, die daraus jene Stellen herauspicken, die besonders emotionalisieren und sie verzerren. Und teils so tun, als wäre all das ein offizieller Plan, selbst nachdem der Senat auf Distanz ging. 

CORRECTIV.Faktencheck rekonstruiert die Ereignisse und ordnet sie ein.

Berliner Bildungsprogramm soll überarbeitet werden – Entwurf „nicht für die Öffentlichkeit gedacht“

Um die Debatte zu verstehen, muss man zurück ins Jahr 2014. Damals entstand die aktuelle Auflage des Berliner Bildungsprogramms für Kitas und in der Kindertagespflege. Es ist die verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit an allen Kitas in Berlin und mittlerweile zehn Jahre alt. 

Also begannen 2023 Fachleute damit, es zu überarbeiten. Laut einer Sprecherin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie besteht diese Gruppe aus Fachleuten von Hochschulen, Instituten und Kitaträgern. Später seien die Vertragspartner des Landes, etwa Kitas und Schülerläden, mit einbezogen worden. Beteiligte erhielten einen Entwurf der Neuauflage, datiert auf den 22. Januar 2024. Die Praxis sollte ihre Sicht auf das Papier äußern. 

Was als partizipatives Vorgehen gedacht war, habe dann eine fatale Wendung genommen, wie eine der Autorinnen es formuliert. Anja Voss, Professorin für Gesundheitsförderung an der Alice Salomon Hochschule Berlin und eine der Erstellerinnen des Entwurfs – laut eigener Aussage nicht aber der Passage zur Sexualität –, sagt, damit sei ein Papier in die Kitas gekommen, das nicht autorisiert war, auf das sich die Autorinnen und Autoren noch nicht verständigt hatten, das schlicht nicht für die Öffentlichkeit gedacht war.

Wer arbeitet an der Neuauflage des Berliner Bildungsprogramms und wer erhielt den Entwurf?

Laut dem Berliner Senat besteht die Autorinnen- und Autorengruppe aus Mitgliedern des Berliner Kita-Instituts für Qualitätsentwicklung, der Alice Salomon Hochschule Berlin, des Instituts für den Situationsansatz, der Pädagogischen Hochschule Freiburg, des Instituts für Bildung, Forschung und Entwicklung in der Pädagogik, der Stiftung digitale Chancen und „renommierten Kitaträgern“. Auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck schreiben zwei der genannten Institutionen – die Stiftung digitale Chancen und die Pädagogische Hochschule Freiburg – sie hätten nichts mit dem Programm zu tun. Auf Nachfrage bei der Senatsverwaltung heißt es dazu: „Ausgewählte Expertinnen und Experten, die an diesen Institutionen beschäftigt sind oder waren“ seien Mitglieder der Autorengruppe gewesen, nicht die Institute als solches. Namen will man nicht nennen.

Der Entwurf ging später laut Senatsverwaltung an die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und den Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden, als auch an die Kita-Eigenbetriebe, die Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung der Kindertagespflege und die AG Menschen mit Behinderung auf Arbeitsebene. Wer ihn in die Öffentlichkeit brachte, ist unklar.

Erst schrieb die AfD über den Entwurf, dann die Junge Freiheit

Der Entwurf erreichte auch die AfD. Am 23. Februar ging beim Berliner Abgeordnetenhaus eine schriftliche Anfrage ein. Tommy Tabor von der Berliner AfD-Fraktion zitiert darin aus dem Papier und will wissen, ob das wirklich so drinsteht.

Noch am selben Tag landeten Auszüge endgültig in der Öffentlichkeit – mit einem Bericht der Jungen Freiheit (JF), einem rechtskonservativen Magazin, über das CORRECTIV bereits mehrfach berichtete. Der Text trägt den Titel: „Berliner Senat plant Sexräume für Kita-Kinder“. Erster Satz: „Berliner Senat nimmt die Körperöffnungen von Kita-Kindern ins Visier“. Und es heißt weiter, damit solle Kindern das „Genießen von Lustgefühlen am eigenen Körper“ ermöglicht werden. Bei „Sexspielen“ sollen sie „mit gemeinsamen Absprachen begleitet werden“, eine anale und orale Penetrierung soll, wenn möglich, vermieden werden.

Damit war der Aufschrei da. Andere sogenannte alternative Medien zogen nach, das Thema landete in den Sozialen Netzwerken. Der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt schrieb am 25. Februar auf X von einem „Skandal“ und von „Perversionen“, andere Nutzerinnen und Nutzer von „kriminellen Missständen“ und einem „Freifahrtschein für Pädophile“. 

Screenshots vom Artikel der Jungen Freiheit machten online, hier auf Telegram, die Runde – auch nachdem der Senat sich von dem Entwurf distanzierte (Quelle: Telegram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Berliner Senatsverwaltung zog den unfertigen Entwurf zurück – Falschbehauptungen blieben 

Der Senat zog den Entwurf zurück, wie die JF drei Tage nach dem öffentlich werden berichtet. Der erste Text blieb allerdings, wie er war (Stand 12. April), und verbreitete sich auch nach dem Statement des Senats vielfach weiter

Auch in der AfD blieb die Empörung. Am 6. März, also mehr als eine Woche nach dem Rückzug der Senatsverwaltung, veröffentlichte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert ein Video auf X. Er sagt, er sei nicht der einzige Vater, „der das wirklich pervers findet“ und redet im nächsten Satz über Pädophile in Politik und Justiz. In dem Video spricht er von dem Plan, als wäre dieser immer noch aktuell – das ist falsch. 

Auf Nachfrage, warum er so tut, als gebe es diesen Plan weiterhin, schreibt Sichert: Der Rückzug des Senats sei nebensächlich, „wichtig ist, solche für Kinder schädliche Einrichtungen dauerhaft und überall zu unterbinden.“

Was steht in dem Entwurf und was zitiert die Junge Freiheit daraus

Doch was stand nun wirklich in dem Entwurf? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie will ihn nicht herausgeben, die zurückgezogenen Textpassagen wolle man „nicht kommentieren oder bestätigen“. Nur so viel: Sie stelle „keine Aufforderung zur Gestaltung von Räumen, weder im physischen Sinne noch im konzeptionellen Bereich, für sexuelle Erkundungen von Kindern dar“.

Über den Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden (DAKS) – einem der Empfänger des Entwurfs – gelangt CORRECTIV.Faktencheck an das Dokument. Auf dem Titelblatt ist das Logo der Senatsverwaltung, 129 weitere Seiten folgen. Jedes einzelne Blatt ist mit dem Wort „Entwurf“ überschrieben. Es geht darin um Themen wie Zahnpflege und digitale Bildung, um Elternkommunikation und Teamzusammenarbeit. In einer Passage geht es um das Thema „Körper- und Sexualitätsentwicklung begleiten“. Sie ist eine Seite lang. 

Die direkten Zitate, die die JF daraus anführt, stehen dort tatsächlich. „Lustgefühle“ werden genannt, ebenso heißt es: „Kinder entdecken ihre eigenen Geschlechtsteile, erforschen sie intensiv und möchten diese Erfahrungen mit anderen Kindern teilen.“ Zu den „individuellen Erfahrungsräumen“ heißt es, diese sollen helfen, dass Kinder „ein Gefühl für stimmiges und authentisches Verhalten entwickeln können“. 

Andere Passagen zitiert die JF nicht, etwa den Satz: „Kindliche Sexualität grenzt sich bewusst und klar von der Erwachsenensexualität ab“. Einige Sätze hat die JF umformuliert: aus „Es werden aufgrund des Verletzungsrisikos keine Gegenstände, Genitalien oder Finger in Körperöffnungen eingeführt“ wird „Eine orale oder anale Penetrierung der Kita-Kinder soll, wenn möglich, vermieden werden – ‚aufgrund des Verletzungsrisikos‘“. Woher die Formulierung „wenn möglich“ kommt, ist unklar. Auch von „Sexspielen“, wie die JF schreibt, ist in dem Entwurf keine Rede. 

Auf Anfrage, wie es zu diesen Formulierungen kam und warum dem ersten Text kein Update hinzugefügt wurde, antwortete die JF bislang nicht.

Der Entwurf im Originaltext 

„Zur gesunden körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung gehört auch die Wahrnehmung und Erforschung des eigenen Körpers. Körperliche Veränderungen beeinflussen die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern jedes Geschlechts. Schon kurz nach der Geburt werden Hände und Füße erforscht, das Saugen vermittelt Nähe, Lustgefühle und beruhigt.

Wenig später werden die eigenen Geschlechtsteile entdeckt und intensiv erforscht. Sexuelle Neugierde gehört zu einer gesunden physischen und psychischen Entwicklung, Selbstbestimmung ist dabei entscheidend. Sexuelle Neugierde bei Kindern und das Genießen von Lustgefühlen am eigenen Körper ist Teil der Entwicklung. Kindliche Sexualität grenzt sich bewusst und klar von der Erwachsenensexualität ab. Kinder entdecken ihre eigenen Geschlechtsteile, erforschen sie intensiv und möchten diese Erfahrungen mit anderen Kindern teilen. Sie lieben es zu spielen und entdecken ihren Körper z.B. über Rollen- oder Bewegungsspiele. Um solche Erkundungen zu ermöglichen, werden in der Kita und ggf. der Kindertagespflege individuelle Erfahrungsräume für Kinder gestaltet, in denen sie ein Gefühl für stimmiges und authentisches Verhalten entwickeln können. Dabei werden die Kinder von den pädagogischen Fachkräften nicht gestört, aber mit gemeinsamen Absprachen begleitet: Jedes Kind macht nur mit, wenn es sich wohl dabei fühlt und kann jederzeit aufhören. Es werden aufgrund des Verletzungsrisikos keine Gegenstände, Genitalien oder Finger in Körperöffnungen eingeführt. Der Altersunterschied zwischen den Spielenden darf nicht zu groß sein. Die pädagogischen Fachkräfte schaffen so einen sicheren Ort für jedes Kind. Denn pädagogische Fachkräfte sind gefordert, für Kinder eine sexualfreundliche und sinnesfördernde Haltung zu entwickeln und diese in die pädagogische Konzeption der Kita zu integrieren. Die pädagogischen Fachkräfte beteiligen jedes Kind bei der Entwicklung von Fragestellungen zur Sexualität. Bilderbücher können die pädagogischen Fachkräfte in der Umsetzung einer bejahenden Haltung zur Sexualität unterstützen.“

Gesundheitswissenschaflterin Voss sagt zu dem Text: „Die Junge Freiheit schafft es, innerhalb von ein paar Sätzen, den Kontext völlig zu verschieben“. Christa Wanzeck-Sielert, ehemalige Lehrbeauftragte in der Abteilung Gesundheitspsychologie der Uni Flensburg schreibt auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck: Häufig würden in solchen Debatten „Begriffe aus dem Zusammenhang gerissen“. Mit „Penetrierung“ etwa habe die JF einen Begriff eingebaut, der „Angst und Schrecken“ weckt. 

Expertinnen und Experten bemängeln Formulierungen im  Entwurf für das Bildungsprogramm 

Doch auch der Entwurf in seiner Originalfassung stößt auf Kritik unter Fachleuten. Roland Kern, beim DAKS zuständig für Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, formuliert das so: „Der überarbeitete Abschnitt zur Körper- und Sexualitätsentwicklung gehörte sicher nicht zu den Glanzstücken des Entwurfs, an dem es aber insgesamt viel Kritik gab“. Frauke Zeisler, Leiterin der Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung – ebenfalls in den Feedback-Prozess zum Entwurf involviert – schreibt, man könne die Entscheidung, den Entwurf zurückzuziehen, nachvollziehen und begrüße sie.

Kritik kommt auch von Gesundheitsforscherin Voss, die selbst am Papier mitgeschrieben hat. Den Teil über Sexualität nennt sie„problematisch“, er sei an einigen Stellen „missverständlich und so für das Programm inakzeptabel.“

Das beginnt beim Begriff des Raumes. Aus dem Entwurf wird nicht klar, ob es dabei um einen architektonischen Raum mit vier Wänden oder um ein gedankliches Konstrukt geht. Selbst die Fachleute, mit denen CORRECTIV.Faktencheck sprach, interpretierten ihn unterschiedlich. Kern vom Dachverband der Berliner Kinder-und Schülerladen schreibt hingegen, das Wort „Erfahrungsräume“ sei „erkennbar metaphorisch“ gemeint, und: „Kitapraktiker kommen angesichts der immer knapperen Ressource Quadratmeter vermutlich gar nicht erst auf den Gedanken, dass da ein realer Raum reserviert werden könnte.“ 

Von der Senatsverwaltung heißt es dazu: Solche Räume würde man ohnehin untersagen.

Fachleute kritisieren: Erwachsene und kindliche Sexualität gehören scharf getrennt

Vor allem aber brauche es eine klare Unterscheidung zwischen Kinder- und Erwachsenensexualität, sagen die Expertinnen und Experten, mit denen CORRECTIV.Faktencheck dazu in Kontakt war. Diese fehle – sowohl in der Debatte, und in aller Deutlichkeit auch im Entwurf.

„Erwachsene sollten auf die kindliche Sexualität nicht mit der ‚Erwachsenen-Brille‘ gucken“, sagt Katja Wollmer, Referentin für Sexuelle Bildung beim Pro Familia Bundesverband zu CORRECTIV.Faktencheck. Wenn Erwachsene eine erwachsene Sexualität von ihren Kindern fernhalten wollen, sei das richtig und gut so.

Doch gleichzeitig gibt es auch kindliche Sexualität. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beschreibt diese in einer Broschüre so: „Kinder haben unbestritten gleiche oder ähnliche körperliche Reaktionen wie Erwachsene – auch kleine Jungen können zum Beispiel eine Erektion haben oder Mädchen schöne Gefühle empfinden, wenn sie auf einem Kissen herumrutschen. Aber Kinder schreiben diesen Erlebnissen eine ganz andere Bedeutung zu als Erwachsene. Für sie sind sie einfach Teil einer körperlichen Erfahrung“. 

Sexualwissenschaftlerin Wollmer dazu: „Kinder folgen einzig ihrem eigenen guten Gefühl, nur mit sich selbst und für sich selbst (kindlich-egozentrisch), anfangs noch ohne Scham (in den ersten Lebensjahren) oder gesellschaftliche Regeln, mit allen Sinnen und – besonders wichtig – dem ganzen Körper, nicht nur genital fokussiert“. 

Was unterscheidet kindliche und erwachsene Sexualität?

Wollmer stellte CORRECTIV.Faktencheck eine Tabelle zur Verfügung, die die wesentlichen Unterschiede zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität deutlich machen soll.

Eine Darstellung von Katja Wollmer, Referentin für sexuelle Bildung bei Pro Familia, soll die Unterschiede zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität verdeutlichen (Quelle: Maywald / Wollmer; Darstellung: CORRECTIV.Faktencheck)

Diese kindliche Sexualität legen Kinder in der Kita nicht ab. „In Kitas brauchen Kinder Rückzugsräume, um für sich zu sein, zu entspannen, zu schlafen und dabei kann es natürlich vorkommen, dass sie sich wechselseitig berühren und ihre Körper erkunden“, schreibt dazu Gesundheitspsychologin Wanzeck-Sielert. „Keine plausible Erziehungsnorm gibt Erwachsene das Recht, ihnen das zu verweigern“. 

Rechte stellen Aufklärung und Pädophilie in eine Reihe

Dass es grundsätzlich Sexualaufklärung braucht, betont auch die BZgA. Nämlich zum Schutz der Kinder. Aufklärung trage in Kitas und zuhause, „zur Prävention von sexuellem Missbrauch bei und beugt sexueller Gewalt vor“, heißt es in einer Mail an CORRECTIV.Faktencheck. Anders formuliert: Nur, wer den eigenen Körper kennengelernt hat und Begriffe für ihn hat, kann erkennen und kommunizieren, wenn eine Grenze überschritten wird.

Wie kann ein Umgang mit kindlicher Sexualität in Kitas aussehen?

Die einfache Antwort, wie Kitas mit kindlicher Sexualität umgehen sollten, gibt es nicht. Gesundheitswissenschaftlerin Voss sagt dazu: Es gehe darum, Kitas so einzurichten, dass Kinder in geschützem Rahmen und professionell begleitet Körper- und Erfahrungen von kindlicher Sexualität machen könnten, genauso wie sie Sprech- und Spielerfahrungen machen würden.

Wollmer sagt, es brauche sexualpädagogische Konzepte als Teil der bereits vorgeschriebenen Gewaltschutzkonzepte an jeder Kita. In diesen könne etwa festgeschrieben werden, mit welchen Begriffen Geschlechtsorgane von den Fachkräften benannt werden, wie mit Nacktheit, etwa im Sommer im Haus und Garten umgegangen werde, unter welchen Bedingungen Experimente mit dem eigenen Körper möglich seien („Doktorspiele“) und wie durch Fachkräfte bei beobachteten Grenzüberschreitungen vorgegangen werde. Solche transparenten Konzepte würden auch den Eltern mehr Sicherheit geben. Sie sagt: „Ich glaube, im Moment besteht ein Bedürfnis nach sachlichen Informationen und Aufklärung bei den Erwachsenen. Das ist wunderbar, lassen Sie uns das Thema kindliche Sexualität offen besprechen“.

Auch in einer Rückmeldung vom DAKS zum Entwurf des Bildungsprogramms, die CORRECTIV.Faktencheck vorliegt, heißt es: „Eltern brauchen Aufklärung und Gespräche um die natürliche, kindliche Entwicklung immer besser zu verstehen“, denn Nichtwissen führe zu Missverständnissen und Aufregung.

In rechtskonservativen bis rechtsextremen Kreisen wird frühkindliche Sexualität aber immer wieder in einen Topf mit Missbrauch und Pädophilie geworfen.

So macht das etwa AfD-Abgeordneter Martin Sichert, wenn er in seinem X-Video erst von den Plänen des Berliner Senats und dann von Sexualstraftaten spricht, und so macht das auch der Berliner Abgeordnete Tommy Tabor. In einer zweiten Anfrage, die ebenfalls am 23. Februar beim Berliner Abgeordnetenhaus einging, fragt er erst, was denn „kindliche Sexualität“ sei. Und dann, in derselben Anfrage, nach dem 2008 gestorbenen Sexualwissenschaftler Helmut Kentler

Kentler galt als Experte für Sexualkunde – und vermittelte in den 1970ern in Berlin Kinder an Missbrauchstäter. Der Fall wird nach wie vor aufgearbeitet, in einem jüngst erschienenen Bericht der Uni Hildesheim dazu ist von einem „Versagen öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe“ die Rede, auch die damalige Senatsverwaltung wird verantwortlich gemacht. 

Wer war Helmut Kentler?

Der Psychologe und Professor für Sozialpädagogik Helmut Kentler war in den 1960er und 1970er Jahren Abteilungsleiter am Pädagogischen Zentrum Berlin und anschließend Professor für Sozialpädagogik an der TU Hannover, er publizierte über Sexualität und Sexualpädagogik. Die Taz nannte ihn in einem Nachruf 2008 einen „der wichtigsten Interpreten des sexualaufklärerischen Zeitgeistes“.

Kentler war in den 1970ern dafür verantwortlich, dass im Rahmen eines „Experiments“ mindestens drei Jugendliche in die Betreuung von Männern übergeben wurden, die bereits wegen sexuellem Missbrauch in Haft gewesen waren. „Dass es zu Missbrauch kommen könnte, nahm Kentler in Kauf“, schreibt der Tagesspiegel darüber. 

Am 23. Februar 2024 – genau an dem Tag, an dem auch der Entwurf des Bildungsprogrammes an die Öffentlichkeit gelangte – veröffentlichten Forschende der Uni Hildesheim ihren Bericht, in dem sie ein deutschlandweites Netzwerk rund um Kentler rekonstruieren, „in dem verschiedene Akteure aus Wissenschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung u. a. als Vertreter der Heimreform und/oder Sexualpädagogik in Zusammenarbeit mit dem Berliner Landesjugendamt pädophile Positionen und sexualisierte Gewalt unterstützten, legitimierten, duldeten, rechtfertigten und/oder selbst ausgeübt haben“.

Schon seit Jahren arbeiten auch Universitäten und Institutionen ihre Geschichte mit Kentler auf. So etwa Pro Familia, das sich 2019 in einer Stellungnahme von Kentlers Haltung distanzierte, sich aber vorwarf, das zu spät zu tun. Pro Familia war nach eigenen Angaben von Kentler beraten worden. 

„Frühsexualisierung“ als Narrativ rechter Desinformation

Diese Brücke von Sexualaufklärung zum Missbrauch zu schlagen, sieht Voss als „höchst problematische Verkürzung“. Sie ist aber kein Zufall. Und nicht neu, wie CORRECTIV bereits 2017 in einer Recherche beleuchtete

Unter dem Schlagwort der „Frühsexualisierung“ wird seit Jahren Desinformation und Propaganda gestreut. Damit einher geht, so schreibt Bellingcat, die „Vorstellung, dass Sexualkundeunterricht zum Ziel hätte, unschuldige, reine Kinder zu korrumpieren und mit LGBTQ*-Propaganda zu indoktrinieren und sexuell gefügig zu machen“.

In Berlin führte die Debatte nun dazu, dass ein neues Bildungsprogramm weiter auf sich warten lässt. Die neue Fassung soll, so plant es die Senatsverwaltung Stand April 2024, im ersten Quartal 2025 veröffentlicht werden. 

Redigatur: Steffen Kutzner, Sophie Timmermann

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege, Berliner Senatsverwaltung für Kinder, Jugend und Familie, 2014: Link (PDF, archiviert)
  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) an das Berliner Abgeordnetenhaus zu „Sexualerziehung im Berliner Bildungsprogramm (BBP): Was erwartet Berliner Kita-Kinder?“ (Drucksache 19/18375), 22. Februar 2024: Link (PDF, archiviert)
  • Broschüre „Liebevoll begleiten“, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2021: Link (PDF, archiviert)
  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) an das Berliner Abgeordnetenhaus zu „Was ist „kindliche Sexualität“?“ (Drucksache 19/18376), 22. Februar 2024: Link (PDF, archiviert)
  • Ergebnisbericht „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes“, Universität Hildesheim, 2024: Link (PDF, archiviert)
  • Stellungnahme zu Helmut Kentler, Pro Familia, 31. Juli 2019: Link (PDF, archiviert)

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Author: Gabriele Scherndl

https://www.bachhausen.de/angebliche-fruehsexualisierung-was-hinter-der-aufregung-um-einen-entwurf-des-berliner-bildungsprogramms-steckt/

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Angebliche „Frühsexualisierung“: Was hinter der Aufregung um einen Entwurf des Berliner Bildungsprogramms steckt

Nachdem ein Entwurf für das Bildungsprogramm in Berliner Kitas öffentlich wurde, war die Empörung laut. Was war passiert?

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Eine GmbH mit dem Namen „Medizinischer Behandlungsverbund“ veröffentlichte Anfang Dezember einen Infobrief über vermeintliche „DNA-Verunreinigungen“ in mRNA-Impfstoffen. Doch die Analysen, auf denen der Brief beruht, sind laut mehreren Fachleuten und dem Paul-Ehrlich-Institut wissenschaftlich nicht haltbar.

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Author: Kimberly Nicolaus

https://www.bachhausen.de/angebliche-belege-zu-dna-verunreinigungen-in-mrna-impfstoffen-gegen-covid-19-wissenschaftlich-nicht-haltbar/

#angebliche #belege #covid #gegen #impfstoffen #verunreinigungen #wissenschaftlich

Angebliche Belege zu „DNA-Verunreinigungen“ in mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19 wissenschaftlich nicht haltbar

Ein Infobrief warnt vor vermeintlichen „DNA-Verunreinigungen“ in den mRNA-Covid-19-Impfstoffen. Doch die Belege dazu sind unseriös.

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Zunächst waren es vier, jetzt sind es sechs größtenteils falsche Bildcollagen: Sie zeigen angeblich die Großväter von Personen aus der Politik, zum Beispiel von Baerbock, Scholz und von der Leyen. Sie sollen in Verbindung mit dem Nationalsozialismus gebracht werden – dahinter steckt Desinformation.

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Author: Sarah Thust

https://www.bachhausen.de/angebliche-nazi-verbindungen-nein-diese-bilder-zeigen-nicht-die-grossvaeter-von-personen-aus-der-politik/

#angebliche #bilder #diese #nicht #vater #verbindungen #zeigen

Angebliche Nazi-Verbindungen: Nein, diese Bilder zeigen nicht die Großväter von Personen aus der Politik

Bildcollagen im Netz ordnen die Großväter von sechs Politikerinnen und Politikern dem Nationalsozialismus zu. Dahinter steckt Desinformation.

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Immer wieder tauchen auf Facebook Werbeanzeigen für gefälschte Internetseiten auf. Anfang Januar verbreiteten sich manipulierte Beiträge der Tagesschau und der Bild, laut denen Bettina Tietjen festgenommen oder verklagt worden sei. Dahinter steckt offenbar eine Betrugsmasche.

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Author: Sarah Thust

https://www.bachhausen.de/facebook-scam-beitraege-ueber-angebliche-festnahme-von-moderatorin-bettina-tietjen-sind-manipuliert/

#angebliche #beitrage #bettina #facebook #festnahme #moderatorin #tietjen

Facebook-Scam: Beiträge über angebliche Festnahme von Moderatorin Bettina Tietjen sind manipuliert

Auf Facebook verbreiten sich gefälschte Tagesschau- und Bild-Artikel über Bettina Tietjen als Werbeanzeige. Dahinter steckt offenbar Betrug.

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Angeblich locken Autodiebe in Neuss Leute aus ihren Autos, indem sie Zettel an der Heckscheibe anbringen. Steigen die Fahrer aus, um den Zettel zu entfernen, springt der Dieb hinein und fährt davon, um die Wohnung des Opfers auszuräumen. Aber die Polizei in Neuss hat von so einem Vorfall noch nie gehört.

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Author: Steffen Kutzner

https://www.bachhausen.de/zetteltrick-in-neuss-angebliche-masche-fuer-autodiebstahl-ist-erfunden/

#angebliche #autodiebstahl #erfunden #masche #neuss #zetteltrick

Zetteltrick in Neuss? Angebliche Masche für Autodiebstahl ist erfunden

Autodiebe sollen in Neuss Zettel an Heckscheiben angebracht und die Besitzer so aus den Autos gelockt haben. Die Polizei hat davon noch nie gehört.

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