#SchilderBingo-#StVO-Rätsel: Wer hat hier #Vorfahrt? Radverkehr auf dem Weg neben der Fahrbahn (ich sage bewusst nicht #Radweg), oder Verkehr, der aus dem Werksgelände herausfährt?
- Der Weg ist augenscheinlich "straßenbegleitend", Abstand zur Fahrban etwa 2m
- In Hauptverkehrsrichtung ist er mit #VZ260
markiert (Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder, Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei")
- In entgegengesetzter Richtung ist er mit #VZ240
markiert (Gemeinsamer Geh- und Radweg)
- Da wo der Weg eine Werksausfahrt kreuzt ist eine Fahrradfurt aufgemalt
- #VZ205 (Vorfahrt gewähren) ist für die Ausfahrt zwischen der Hauptfahrbahn und dem Nebenweg angebracht
Mein Bauchgefühl sagt: 1. illegale Beschilderung (Kombination aus Fahrradfurt und Position des VZ205), 2. Vorrang Radverkehr, grundsätzlich bei Ausfahrten.
Genau an dieser Stelle zog ein 🚗-Fahrer vor mir raus, so dass ich stark bremsen musste. Auf meine Beschwerde durchs offene Fenster kam "Du hast mich doch gesehen!". Zu Recht?
#FahrradAlltag #Hugstetten #DiskriminierendeInfrastruktur #StVO





