„Brutal und aus nichtigem Anlass …“ – diese Urteile fällten Leipziger Strafgerichte im Jahr 2025 (Teil 2) · Leipziger Zeitung

Auch in diesem ausklingenden Jahr wurden Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz in Leipzig mit der Aufarbeitung zahlloser Straftaten beschäftigt. Vieles

Leipziger Zeitung
„Brutal und aus nichtigem Anlass …“ – diese Urteile fällten Leipziger Strafgerichte im Jahr 2025 (Teil 1) · Leipziger Zeitung

Auch in diesem ausklingenden Jahr wurden Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz in Leipzig mit der Aufarbeitung zahlloser Straftaten beschäftigt. Vieles

Leipziger Zeitung

Hunderttausende unerledigte Fälle bei deutschen Strafgerichten

950.000 unerledigte Fälle, nur noch jeder 16. Fall führt zu einer Anklage: Nach einem Medienbericht sind Ermittlungsbehörden und Strafgerichte weiter enorm überlastet. Der Deutsche Richterbund fordert massive Investitionen.

➡️ https://www.tagesschau.de/inland/justiz-ueberlastung-100.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de

#Justiz #Strafgerichte #Ermittlungsbehörden #Polizei

Hunderttausende unerledigte Fälle bei deutschen Strafgerichten

950.000 unerledigte Fälle, nur noch jeder 16. Fall führt zu einer Anklage: Nach einem Medienbericht sind Ermittlungsbehörden und Strafgerichte weiter enorm überlastet. Der Deutsche Richterbund fordert massive Investitionen.

tagesschau.de

Never Ending #linksunten Story

Berliner PublizistIn erhielt Strafbefehl wegen linksunten-Archiv

Der/die Berliner PublizistIn Detlef Georgia #Schulze [1] (taz-Blogs [2], untergrundblättle [3], junge Welt [4] u.a.) bekam Ende der vergangenen Woche vom #Amtsgericht #Berlin-#Tiergarten einen #Strafbefehl zugestellt. Der Vorwurf: Schulze soll für die Website linksunten.tachanka.org verantwortlich sein, wo Anfang 2020 ein Archiv der linken Internet-Zeitung linksunten.indy-media veröffentlicht worden war.

Die Vorgeschichte: 2017 hatte das #Bundesinnenministerium den „Verein ‚linksunten.indy-media‘“ für verboten erklärt und dessen Auflösung verfügt (BAnz AT 25.08.2017 B1)[5]. 2020, kurz nachdem das besagte Archiv veröffentlicht worden war, entschied das Bundesverwaltungsgericht [6]: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚http://linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das Verbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses ‚linksunten.indymedia‘ als Organisation“.

Was Schulze tatsächlich tat: Tatsächlich spiegelte Schulze Ende Januar 2020 das linksunten-Archiv [7] – allerdings nicht unter der im Strafbefehl genannte Adresse, sondern unter der Adresse: links-wieder-oben-auf.net [8] . Schulze fügte ein Impressum hinzu: links-wieder-oben-auf.net/impressum [9]. Aber nicht diese Spiegelung machen #Staatsanwaltschaft Berlin und Amtsgericht Berlin-Tiergarten Schulze zum Vorwurf, sondern eine weitere Spiegelung unter anderer Adresse. Warum?

Fragen Sie bitte bei den Pressestellen der Berliner #Strafgerichte [10] und bei der Berliner #Generalstaatsanwaltschaft [12] nach.

Gegen den Strafbefehl hat Schulze Einspruch eingelegt und den dortigen Abschnitt „Zusammenfassung“ bei de.indymedia veröffentlicht [13]. In dem Einspruch heißt es u.a.: „Es stellt sich die Frage, ob der Strafbefehls-Antrag der Staatsanwaltschaft ein Produkt einer allzu wein- oder bierselig geratenen Geburtstags- oder Jubiläumsfeier in der #Staatsschutz-Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft ist.“

Weitere Informationen:
Abschnitt „Verfahren bei Strafbefehlen“ der Strafprozeßordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG003402311.

#Rechtstheorie im Praxis-Text. #Antirep-Aktivistin und #Rechtstheoretikerin Detlef Georgia Schulze soll sich nach dem deutschen #Vereinsgesetz strafbar gemacht haben.

https://www.untergrund-blättle.ch/politik/deutschland/rechtstheorie-im-praxistext-interview-
mit-der-anti-rep-aktivistin-detlef-georgia-schulze-008676.html.

Fußnoten und Verweise:

[1] https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=nid%3D132016486
[2] https://blogs.taz.de/theorie-praxis/
[3] https://www.xn--untergrund-blttle-2qb.ch/politik/deutschland/landgericht-hamburg-faellte-sein-rondenbargurteil-teil-e-008637.html
[4] https://www.jungewelt.de/artikel/484862.radio-dreyeckland-oberlandesgericht-dekonstruiert.html?sstr=Dreyeckland
[5] https://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2024/07/BAnz_AT_25-08-2017_B1.pdf (PDF)
[6] https://www.bverwg.de/de/290120U6A1.19.0
[7] https://web.archive.org/web/20200116144558/https://linksunten.archive.indymedia.org/
[8] https://web.archive.org/web/20200125002054/http://links-wieder-oben-auf.net/
[9] https://web.archive.org/web/20200127020053/http://links-wieder-oben-auf.net/impressum/
[10] mailto: [email protected]
[12] mailto: [email protected]
[13] https://de.indymedia.org/node/466452

#Antirepression #Solidarität #Pressefreiheit #Kasperletheater

linksunten Archiv

Besonders kontrovers diskutiert wird in #Deutschland die #Auslegung des #Gewaltbegriffs.

Die #Strafgerichte neigen zur weiten #Auslegung des Gewaltbegriffs. So bewerteten sie etwa #Sitzblockaden durch passives #Versperren als #Gewalt.

Das #Bundesverfassungsgericht hatte sich mehrfach mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die #Auslegung des Gewaltbegriffs durch die #Rechtsprechung überdehnt und mit dem #Bestimmtheitsgebot  des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)

Nötigung (Deutschland) – Wikipedia