📌 Todesfall stoppt Klage
Das LSG NRW: Eine Klage im Namen einer bereits verstorbenen Person ist unzulässig. Erben müssen Ansprüche im eigenen Namen geltend machen; eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ reicht dafür nicht. #Sozialrecht #Rente #Erbe #LSGNRW

https://www.sozialrechtsiegen.de/klage-nach-dem-tod-der-klaegerin-koennen-erben-rentenansprueche-durchsetzen/