đ Todesfall stoppt Klage
Das LSG NRW: Eine Klage im Namen einer bereits verstorbenen Person ist unzulässig. Erben mĂźssen AnsprĂźche im eigenen Namen geltend machen; eine Vollmacht âĂźber den Tod hinausâ reicht dafĂźr nicht. #Sozialrecht #Rente #Erbe #LSGNRW
