📌 KSK-Beiträge: Keine Rückwirkung! Das LSG NRW bestätigt: Sinkt das Einkommen, wirkt eine Korrektur erst ab dem Monat nach dem Antrag. Wer zu spät meldet, zahlt zu viel – ohne Erstattung. #KSK #Sozialrecht #Urteil #Selbstständig

https://www.sozialrechtsiegen.de/rueckwirkende-beitragsanpassung-in-der-kuenstlersozialkasse-wann-sinken-die-beitraege/