Kostenübernahme Hormonbehandlungen: Fortführung der bisherigen Versorgungspraxis
Nach aktueller Rechtslage dürfen Krankenkassen die medizinische Versorgung von Menschen mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie nicht einseitig einstellen. Maßgeblich ist die weiterhin geltende Empfehlung des GKV‑Spitzenverbandes, die eine Fortführung der bisherigen Leistungspraxis ausdrücklich vorsieht.
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