Meines Erachtens ist nicht eine etwaige aktuelle praktische Umsetzung von Bedeutung, sondern hier werden Grundlagen geschaffen, bzw. reaktiviert, um zukünftig Betroffene besser überwachen und kontrollieren zu können.
Du kennst § 7 Absatz 1 Nr. 7 Passgesetz? Danach ist bei Beantragung eines Reisepasses dieses zwingend zu versagen, wenn "ein Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will".
Es ist das Zusammenspiel solcher Bestimmungen die künftig problematisch werden kann. Zudem sollte es misstrauisch stimmen, dass weder Bundestag noch Bundesregierung vor der Reaktivierung jener Genehmigungspflicht, dies offen und transparent kommuniziert, bzw. zur Diskussion gestellt haben.
Quelle zumPassgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html
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